Ilanz, Quartierplan Grüneck
Quartierplanverfahren · Ilanz/Glion
Dokument
- Nummer
- 02.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Ilanz/Glion
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 09.12.2002
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Text
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Stadt llanz
Landsgemeindeplatz 9 CH-7130 Ilanz
Auszug aus dem Stadtratsprotokoll vom 30. September 2002 3. Quartierplan Gewerbezone Grüneck
Das Gebiet Grüneck unterliegt der Quartierplanpflicht. Damit das Baugesuch für die Realisierung des Bauvorhabens eingereicht werden kann, muss vorerst das Quartierplanverfahren gemäss unserem Baugesetz durchgeführt werden. Aus diesem Grunde ersucht die EEE den Stadtrat dieses Verfahren einzuleiten. Die notwendigen Unterlagen, erstellt durch das Ingenieurbüro Straub AG, Ilanz, liegen vor.
Aufgrund dieser Situation wird einstimmig beschlossen, das Quartierplanverfahren einzuleiten sowie die vorhandenen Ergebnisse aufzulegen. Das Stadtbauamt wird beauftragt, die entsprechende Publikation im Amtsblatt Surselva aufzugeben. Die Auflagefrist dauert vom 4. Oktober bis 4. November 2002.
In bezug auf die Senkungen und Altlasten der "KWI-Deponie" sind seitens der Regierung damals Auflagen erlassen worden. Das Stadtbauamt wird beauftragt beim AfU abzuklären, ob diese noch Gültigkeit haben.
Auszug aus dem Stadtratsprotokoll vom 9. Dezember 2002 1. Quartierplanung Grüneck
Wie Bauchef EEE < wännt, sind sämtliche Dokumente der Quartierplanung Grüneck aufgrund der getroffenen Beschlüsse des Stadtrates angepasst worden. Aufgrund dieser Anpassungen und der Zusage betreffend Arbeitsvergebungen und Kostenaufteilung habe EEE die Einsprache zurückgezogen. Die Aufteilung der Verfahrenskosten im Betrag von rund Fr. 52'000.- der müssen noch abgeklärt werden. Diese Kosten werden der Stadt Ilanz und der EEE belastet. Jedoch sei an der letzten Sitzung zwischen Vertretern der Stadt Ilanz und der EN klar dargelegt worden, dass die Kosten der Quartierplanung Grüneck für die Stadt Ilanz nicht höher als Fr. 100'000.- sein dürfen. Somit wird auf Antrag von
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EEE folgendes beschlossen:
— Der Erschliessungsplan, der Bauumlegungs- und Gestaltungsplan, der Erläuterungsbericht, die Bestandestabellen, die Sonderbauvorschriften sowie die Erschliessungs- und Verfahrenskosten werden einstimmig genehmigt.
— Das Bauamt wird beauftragt, den Grundeigentümern diesen Beschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung mitzuteilen.
- Für die Aufteilung der Verfahrenskosten von Fr. 52'000.- zwischen der und der Stadt Ilanz werden un BEE beauftragt und ermächtigt den Entscheid zu treffen.
Ilanz, 18. Februar 2003 Für getreuen Auszug Der Stadtschreiber
u
U. Battaglia
Telefon 081 925 11 25 | Telefax 081 925 37 94 | [email protected] | www.ilanz.ch
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund