Teilrevision Porclas

Nutzungsplanung, Grundordnung · Lumnezia

Dokument

Nummer
22.103
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Lumnezia
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
08.02.2022

Karte

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Text

Die Regierung

La Regenza '

des Kantons Graubünden

dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

8. Februar 2022

II Governo

Ganzen Text zeigen

del Cantone dei Grigioni

9. Februar 2022

Protokoll Nr.

103/2022

Gemeinde Lumnezia

OP-Revision "Sammwel- und Sortierplatz Porclas“ Genehmigung

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lumnezia beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 18. Juni 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wur-

den folgend-e Planungsmittel verabschiedet: —

—

Teilrevision Baugesetz (Art. 45)

Zonenplan 1:2000 Cumbel, Teilrevision Porclas

Ein Planungs— und Mitwirkungsbericht (PMB) vorn 6. Oktober 2021 gemäss Art. 47

der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt

für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 8. Dezember 2020 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des GemeindeversammIungsbeschIusses vom 18. Juni

2021 gemäss Art. 48 des Raümplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801.100) erfolgte am 8. Oktober 2021. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Lumnezia um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage

Auf dem Areal der lnertstoffdeponie "Porclas" wird seit dem Jahr 2003 ein Sammel-

und Sortierplatz für Bauabfälle (SSB) betrieben. Die Betriebsbewilligung für diesen

SSB'ist noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Gemäss dem rechtskräftigen Zo-

nen- und Generellen Gestaltungsplan 1:10:00 vom 20. April 2012 befindet sich der

SSB in der Materialablagerungszone und wird von einer Lagerzone überlagert.

Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von

Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600), in welcher u. a. neue Anforderun-

gen an Anlagen für Zwischenlager gestellt wurden. Mit der vorliegenden Teilrevision

der Ortsplanung sollen die nutzungsplanerischen Grundlagen für die vorgesehenen

baulichen Massnahmen sowie für den Weiterbetrieb des SSB geschaffen werden.

Dabei wird insbesondere neu eine überlagernde Materialbewirtschaftungszone aus-

geschieden.

C. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs-

gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem

die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan

Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003)

sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Surselva übereinstimmt.

Gemäss dem kantonalen Richtplan (Kap. 7.4, Abfallbewirtschaftung) sind Sammel-

und Sortierplätze für Bauabfälle nach Möglichkeit an bestehende Deponien oder

Kieswerke anzugliedern, was vorliegend der Fall ist. Es kann somit festgehalten wer-

den, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

Teilrevision des Baugesetzes

Die am 18. Juni 2021 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 45) gibt zu

keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

E. ' Zonenplan 1:2000 Cumbel, Teilrevision Porclas

Der Zonenplan 1:2000 Cumbel, Teilrevision Porclas vom 18. Juni 2021 gibt zu keinen

Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. 2. 3.

4.

Die am 18. Juni 2021 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 45)

wird genehmigt.

Der Zonenplan 1:2000 Cumbel, Teilrevision Porclas vom 18. Juni 2021 wird

genehmigt.

Der Gemeindevorstand Lumnezia wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Soweit für die VenNirichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

5.

6.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs-

plandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach. Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Lumnezia, 7144 Vella

- Plan-Idee Tanja Bischofberger, Postfach 112, 7031 Laax

- Cavigelli Ingenieure AG, Via Sorts 27, 7130 Ilanz

- Amt für Natur und Umwelt

- Amt für Energie und Verkehr

- Amt für Jagd und Fischerei

- Amt für Wald und Naturgefahren

- Tiefbauatraubünden

- Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

- Amt für Raumentwicklung

- Standeskanzlei

„

.w

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)

Der Präsident:

Marcus Caduff

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin