Quartierplan Gerbi
Quartierplanverfahren · Zizers
Dokument
- Nummer
- 20.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Zizers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 24.02.2020
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Text
gemeinde zizers
Protokollauszug des Gemeindevorstandes Zizers 3. Sitzung vom 24. Februar 2020, Geschäft Nr. 32 auf Seite 18
32
41 41.03
PLANUNGSWESEN Quartierplanungen Quartierplan Gerbi Genehmigung QP Gerbi gemäss Änderungsauflage vom 18. Oktober 2019 / Behandlung Einsprache STWEG Casa Futura vom 14. November 2019 / Behandlung Stellungnahme Adlerstein AG, ,
Bei diesem Traktandum treten Gemeindepräsident Peter Lang und Vorstandsmitglied Bruno Derungs in den Ausstand. Ausgangslage Der Quartierplan "Gerbi" musste aufgrund der kantonalen Stellungnahme überarbeitet werden und das Quartier muss im Gegenverkehr-Prinzip erschlossen werden. Der Kanton (TBA) hatte gegen die überarbeiteten Pläne keine Einwände. Der Gemeindevorstand hat den Quartierplan im Herbst 2019 im Gegenverkehr-Prinzip genehmigt. Zwischenzeitlich sind auch gegen den Quartierplan im Gegenverkehr-Prinzip Einsprachen eingegangen und es wurde seitens der Bauherrschaft ein Begehren für eine stufenweise Einführung der Verkehrsführung eingereicht. Das Tiefbauamt hat zum Begehren der Bauherrschaft Stellung genommen. Um die Standpunkte der einzelnen Parteien zu klären fand am 4. Februar 2020 eine Aussprache zwischen der Bauherrschaft, den Einsprechern und der Gemeinde statt. Seitens unseres Juristen wurde die Sachlage mit dem Tiefbauamt geklärt und es liegen klare Aussagen vor. Aufgrund dieser Präzisierungen schlägt uns unser Jurist diverse Beschlüsse vor (siehe Stellungnahme vom 06. Februar 2020). Beschluss Es wird beschlossen, den Anträgen von Departementsvorsteher Andrea Rothenberger , wie von unserem Juristen empfohlen, wie folgt zu entsprechen:
Die Einsprache der STWEG Casa Futura vom 14. November 2019 ist abzuweisen. Die in der Vernehmlassung der Bauherrschaft vom 10. Dezember 2019 gestellten Begehren um Einführung einer 2-phasigen Verkehrsführung (zuerst Einbahnverkehr, nach Erteilung der Anschlussbewilligung für die Bungertstrasse dann Beidseitsverkehr) sind abzuweisen. Der Quartierplan Gerbi wird gem äss Änderungsauflage vom 18. Oktober 2019 genehmigt. Der zuständige Gemeindevorstand David De Stefani wird beauftragt, nach Eintritt der Rechtskraft des Quartierplans Gerbi umgehend die Anpassung der Einmündung Bungertstrasse in die Kantonsstrasse zur Erlangung einer Bewilligung für eine beidseitige Verkehrsführung durch das TBA des Kantons zu planen und durchzuführen (Vorbehalt: Einholung erforderlicher Kredite).
Für die Richtigkeit: Gemeindekanzlei Zizers Der Gemeindeschreiber:
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Fabio Brot
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund