Teilrevision Aufhebung Südlschaufe Rollskibahn

Nutzungsplanung, Grundordnung · Lantsch/Lenz

Dokument

Nummer
22.615
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Lantsch/Lenz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
05.07.2022

Karte

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3513_B_OPTR_BiathlonArena_Suedschlaufe_RB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Die Regierung

La Regenza

des Kantons Graubünden

Il Governo

dal chantun Grischun

del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

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Protokoll Nr.

5. Juli 2022

8. Juli 2022

615/2022

Gemeinde Lantsch/Lenz

OP-Teilrevision "Aufhebung Südschlaufe Rollskibahn" Genehmigung

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lantsch/Lenz beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 31. März 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, nämlich den Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Südschlaufe Rollskibahn. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 12. Mai 2022 gemäss Art. 47 der eidgenössischen

Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 31. März 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801.100) erfolgte am 12. Mai 2022. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom

15. Juni 2022 ersuchte der Gemeindevorstand

Lantsch/Lenz um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Südschlaufe Rollskibahn Die Regierung genehmigte die Teilrevision der Ortsplanung "Biathlon Arena Lenzerheide 2018" mit Beschluss vom 17. März 2020 (Prot. Nr. 2016/2020). Bestandteil die-

ser Teilrevision war u. a. der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 "Biathlon Arena Lenzerheide 2018" mit Südschlaufe der Rollskibahn.

Die Umweltschutzorganisationen Pro Natura, Schweizerischer Bund für Naturschutz (vertreten durch die Pro Natura Graubünden) und WWF Schweiz (vertreten durch WWF Graubünden) erhoben gegen den Genehmigungsentscheid der Regierung am 18. Mai 2020 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. In der Folge einigten sich die Parteien aussergerichtlich und unterzeichneten am 25. Februar 2021 eine Vereinbarung. Bestandteil dieser Vereinbarung bildet ein Verzicht zum Bau der Rollskibahn

im südlichen Bereich des Planungsperimeters (Südschlaufe). Die Gemeinde Lantsch/Lenz verpflichtete sich dabei, den Generellen Erschliessungsplan 1:2000 "Biathlon Arena Lenzerheide 2018" entsprechend anzupassen. Dem ist die Gemeinde mit dem vorliegenden Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Südschlaufe Rollskibahn nachgekommen.

Im Übrigen drängen sich zum Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Südschlaufe Rollskibahn vom 31. März 2022 keine weiteren Bemerkungen auf; er kann genehmigt

werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Südschlaufe Rollskibahn vom 31. März 2022 wird genehmigt.

Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. Mitteilung an:

-

Gemeindevorstand Lantsch/Lenz, Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz

-

Stauffer & Studach AG, Esther Casanova, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

-

Grünenfelder und Partner AG, Denter Tumas 6, 7013 Domat/Ems

-

Amt für Natur und Umwelt

- Amtfür Jagd und Fischerei -

Amt für Wald und Naturgefahren

-

Amt für Immobilienbewertung

-

Amt für Raumentwicklung

-

Standeskanzlei

-

Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

af”

MM

Marcus Caduff

Daniel Spadin