Quartierplan Rèsch

Quartierplanverfahren · Domleschg

Dokument

Nummer
21.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Domleschg
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
30.11.2021

Karte

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Dateien

3636_B_QP_Resch_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Protokollauszug der Vorstandssitzung vom 30. November 2021 Traktandum 14:

Quartierplanung Rèsch; Verabschiedung

An der Vorstandssitzung vom 17. August 2021 wurde die Quartierplanung Rèsch genehmigt. Mit der Auflage sollte noch zugewartet werden bis das Vorgehen betreffend Parzelle 7134 definiert ist. Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. November 2021, die Parzelle nicht zu veräussern, ist das Vorgehen nun bekannt. Auf Grund dieses Beschlusses ist Artikel 21 und der Profilierungsplan dahingehend anzupassen, dass nur die Profile des Bereichs Süd und die der Zufahrtsstrasse vor der öffentlichen Ausschreibung des Quartierplanverfahrens zu erstellen sind. Der Bereich Nord wird nicht profiliert. Beschluss • Die Quartierplanung wird mit nachfolgenden aufgeführten Anpassungen genehmigt und öffentlich aufgelegt: - Art. 21 QPV: Die im Profilierungsplan V5 vorgesehenen Abmessungen des Bereichs Süd und der neuen Erschliessungsstrasse sind vor der öffentlichen Ausschreibung des Quartierplanverfahrens zu profilieren. - Art. 22 QPV: Für die Bauvorhaben ist vor Baubeginn das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Eine Profilierung der Bauten im Bereich Süd ist nicht mehr erforderlich. Für den Bau der Erschliessungsstrasse wird gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziff. 15 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden das vereinfachte Baubewilligungsverfahren angewendet. - V5 Profilierungsplan: Keine Profilierung im Bereich Nord vorsehen. Profilierung der Erschliessungsstrasse vorsehen. Pratval, 03. August 2022 Für die Richtigkeit des Protokollauszuges:

Pius Giger Gemeindepräsident

Stefan Collet Leiter Bauamt