Teilrevision Gewässerraum
Nutzungsplanung, Grundordnung · Avers
Dokument
- Nummer
- 22.854
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Avers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 08.11.2022
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
' Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
8. November 2022
9. November 2022
Ganzen Text zeigen
854/2022
Gemeinde Avers
OP—Teilrevision "Festlegung Gewässerraum"
Genehmigung
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Avers beschlossen an der Gemeindever—
sammlung vom 9. Dezember 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
...
Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum
-——
Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Avers einen Planungsu und lVlit-
wirkungsbericht vorn 12. April 2022 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) ein. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 14. Dezember 2020 einen
Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 9. De-
zember 2021 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubün-
den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 10. lVIärz 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.
lVlit Schreiben vom 27. April 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Avers um Geneh-
migung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage
Die Vorlage beinhaltet die Ausscheidung der Gewässerraumzonen für die im Ge-
meindegebiet von Avers vorhandenen Fliessgewässer und stehenden Gewässer.
Gemäss den Übergangsbestimmungen zur Änderung der eidg. Gewässerschutzver-
ordnung (GSchV; SR 814.201) haben die Kantone den Gewässerraum nach Art. 41a
und 41 b GSchV bis zum 31. Dezember 2018 festzulegen. Die entsprechende Gea—
wässerraumzone hat die Gemeinde Avers in ihrer Ortsplanung praxisgemäss als
eine die Grundnutzungszone überlager‘nde Zone (im Sinne einer Schutzzone) ausgew
schieden. lVlit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung hat die Gemeinde Avers
ihre Gewässerräume im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung vollständig ausgeschieden.
C.
Übereinstimmung mit der Richtplanung
‚
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Über-
einstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die
vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Viamala übereinstimmt.
Es kann festgestellt werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum
Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum Der Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000 Übriges Ge-
meindegebiet, Gewässerraum, beide vom 9. Dezember 2021, geben zu keinen Ben
merkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden.
Gestützt aqrt. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1.
Der Zonenplan 1:20.00 Avers, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000
Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum, beide vom 9. Dezember 2021, wer—n den genehmigt.
2.
Der ‚Gemeindevorstand Avers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form
öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
4.
Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses
nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzuw nehmen.
5.
Die von der Gemeinde bestimmte DatenvenNaltungsstelle führt die'Nutzungs— '
plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
6.
Mitteilung an:
- Gemeindevorstand Avers, Cresta 107, 7447 Cresta (Avers)
- Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur --
Region Viamala, Rathaus, Untere Gasse 1, 7430 Thusis
- Plantahof, Kantonsstrasse 17, 7302 Landquart - Amt für Natur und Umwelt
... Archäologischer Dienst
-
Denkmalpflege
- Amt für Jagd und Fischerei
-« Amt für Wald und Naturgefahren I -
Tiefbauamt
I
Amt für Energie und Verkehr
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Amt für Raumentwicklung Standeskanzlei Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
Der Präsident:
Namens der Regierung Der Kanzleidirektor:
l/l/Vl Marcus Caduff
Daniel Spadin
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund