Teilrevision Hecke Calinis

Nutzungsplanung, Grundordnung · Felsberg

Dokument

Nummer
23.93
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Felsberg
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
07.02.2023

Karte

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

lI Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

7. Februar 2023

8. Februar 2023

'

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Protokoll Nr.

93/2023

Gemeinde Felsberg OP-Teilrevision "Hecke Calinis"

Genehmigung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Felsberg beschlossen an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis.

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Felsberg die folgenden weiteren Unterlagen ein: —

Planungs— und Mitwirkungsbericht vom November 2022 gemäss Art. '47 der eid-

genössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

-

Konzept Pappeln Calinis vom 18. Oktober 2020

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 12. Januar 2022 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 27. November 2022

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR

801.100) erfolgte am 16. Dezember 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.

lVlit Schreiben vom 12. Dezember 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Felsberg um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis

Entlang der Strasse beim Werkhof im Gebiet Calinis befindet sich eine ca. 500 rn

lange Baumreihe. In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese anfällig

für Pilzbefall sind. Auch bei Schnee und Stürmen ist es häufig zu Astbrüchen gekom—

men, welche den dort verlaufenden Langsamverkehr sowie den Verkehr zum Werkhof gefährdeten. Ferner stellte sich im Rahmen einer DNA-Untersuchung heraus,

dass es sich bei den Pappeln nicht um schützenswerte Schwarzpappeln-handelt—

was der Grund für die Unterschutzstellung 2012 war. Die Pappeln sind eine Hybrid-

form, namentlich kanadische Pappeln. Bei der Erarbeitung des kantonalen Biotop-

inventars wurde diese als nicht schützenswert eingestuft. Da die Baumreihe keinen hohen ökologischen Mehrwert aufweist, beabsichtigt die Gemeinde stattdessen eine

neue Niederhecke südlich anschliessend zu pflanzen. Damit wird ein grösserer Mehr— wert für Vögel und Kleinsäuger geschaffen.

Zum Schutz von baumbrütenden Vogelarten sind die Rodungseingriffe bis Mitte April

und jedenfalls vor dem Blattaustrieb umzusetzen. Sollte das zugelassene Zeitfenster aufgrund der örtlich vorherrschenden Situation nicht eingehalten werden können, so

ist dies dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) vor Ausführung der Arbeiten aufzuzei-

gen. ln diesem Fall ist durch das AJF (Wildhut) vor Ort zu bestimmen, wie die Arbei-

ten ausserhalb der genannten Zeitfenster ohne Beeinträchtigung derjagdrechtlichen

Schutzansprüche (Vogelbruten) umgesetzt werden können.

lm Übrigen drängen sich zum Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis

keine Bemerkungen auf; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Hecke Calinis vom 27. November 2022

wird im Sinne der EnNägungen genehmigt. 2.

Der Gemeindevorstand Felsberg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Weise zu publizieren (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Soweit für die VenNirichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not— wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu— nehmen.

5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6.

Mitteilung an: - Gemeindevorstand Felsberg, Schulstrasse 1, 7012 Felsberg —

Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

-' Amt für Jagd und Fischerei - Amt fürWald und Naturgefahren

— Amt für Natur und Umwelt - Amt für Immobilienbewertung

- Amt für Raumentwicklung

—

Standeskanzlei

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen) Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

l/Wl Peter Peyer

Daniel Spadin