Teilrevision Ortsplanung
Nutzungsplanung, Grundordnung · Lumnezia
Dokument
- Nummer
- 22.880
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Lumnezia
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 22.11.2022
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Text
Die Regierung , des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun GrieChun
Sitzung vom
22.Novernber2022 '
. ) Gemeinde Lumnezm
._
0P-Teflrewsmn "Degen,
_ Genehmgung
Ganzen Text zeigen
Lurhbréin,
Mitgeteilt den ' '
‘'
Il Governo del Cantone dei Grigioni " >.
'
Protokoll Nr.
23 November2ozza' ‚ 880/2022 .
Uors‚ Vella")g
A. 5 ' Die Stimmberechtigten derGemeinde Lumnezia beschlossen an der Gemeind3xier-_ „ sammlung vom 18. März 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung. im Einzelnen wur—
den folgende Planungsmittel verabschiedet:
-—- ‚Zonénpl3n1:1000 Degen, Par2.Nr. 8360
_.—— _Z0nenpl3n 1:1000Lumbrein, Par2. Nr. 5070
—" Zonenplan1z1000 Uor3‚ Parz. Nr. 315
—_—- . Zonenplan1:1000 V3ll3, P3r.z Nm. 4188, 4189 und 4822 Ein .Pl3nungs— und Mitwirkungsberic_ht vom 29. März 2022 gemäss Art. 47 der eidge- -
nössi30hen Raumplanungsverordh"ung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt fürRaum-_
_ _ entwicklung verfasste mitrDatumv0m 3. August 2021einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammluhgsbeschlusses_vom 18 März 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG; BR 801.100) erfOIgte am 25. März 2022.Es gingen keine Be3chwerden ein. '
— Mit Schreiben vom 1 4 April 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Lumnezia um Ge-
" -Hnehmigung der ReVisionsvorl3ge
|m Rahmen
von Art. 49 des KRG.
'
Gegenstand der Rewsmnsvorlage Gegenstand der vorliegenden
von Baulandgrundstucken
_
Tedrewsmn der Nutzungsplanung
_
bildet die S0hafng
innerhalb des Siedlungsgebiet-s von Vella. Es sollen drei
_ Grundstucke der Bauzone (Dorfemeflerungszone 3 / Zone für Grunflaohen) zugewie- ; sen werden Welche bereits VOIlständi9 erschlossen und von Bauzonen umgeben
: " Sind. Grund für die Emzonung sind zWeikonkrete Bauprojekte am den betreffenden
Grundstucken Im Gegenzug zur propktbezogenen Emzonung |n Vella werden ver- ‚"
' ' schiedene
' .ausgezont
Flächen m der Gememde m den Frakhonen
Degen, Lumbrem und Uors
Gesamthaft werden | m Rahmen der vorhegenden Tedrewsmn der Nut- '
' zungsplanung rund 2548 m2 ausgezont, rund 872 m2 einge20nt und rund 30 m2_ g'umgezont.
U b e r e m s ü m m u n g mit der R i c h t p l a n u n g
Ö 1. Allgememes
'
Gemäss Art. 26 Abs. 2 RPG obliegt der Genehmgungsbehorde u. a. die Prüfung der '
.. Uberemshmmung der Nutzungsplane mit der RiChtplanung.Es ist somit Zu prüfen, ob , ‘
-4 die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung Lumnezia mit dem Kantonalen Riohtplan' ' sowie mit dem Regionalen R|chtplan Surselva übereinstimmt.
2.
Kantonaler
veflerungen
R|chtplan
resp. Verlagerungen des S|edlungsgeb|ets sind gemäss Kantonalem
R|chtplan Siedlung (KRIP-8) dann regional abzustimmen und nchtplanensch zu si-
chern, wenn diese während einer Planungsperiode von 15 Jahren, gerechnet ab dem Erlass der Richtplänanpassung dUrch d|e Regierung, eine Fläche von insgesamt
1 ha überschreiten (KRIP--8, Kap. 5. 2.1). Demgegenüber bedingen EMeiterungen
oder verlagerungen von jeweils insgeSamt weniger als 1 ha keine Richtplanfestset-
'
' - zung. Durch die vorliegende Planung Wird das Siedlungsgebiet insgesamt um rühd ‘
_
1242 m2 reduziert. Eine Verlagerung des Siedlungsgebiets findet nicht Statt. Demzufolge kann auf eine vorgang|ge Anpassung
des Regionalen
werden. ‚
RiChtplans verzichtet
Die Gememde Lumneaa ist gemäss KRlP—S (Kap. 5.2.2, S. 5.2 -—19) eine Gememde '
' “ - _ _ " mit uberdmensmmerten Wohn-, Misdh-Und Zentrumszonen(WMZ). Sie gilt als Soge-_ ' ' " nannte "C Gememde" welehe gemass KRlP- S Massnahmen zUr Mobflmerung der - Nutzungs- und Bauzonenreserve m der rechtskrafhgen WMZZu treffen hat. Zudem
„ h a t Sie d|e WMZ Zu uberprufen und m erforderhchen Mass Zu redumeren
' 3. Regmnale R|Chtplanung Surselva
f'
„
.
. Die regmnale R|Chtplanung Surselva wurde hmsmhthch der Vorgaben der ersten
Etappe der Rewsmn des eidg. Raumplanungsgesetzes (sog RPG1) noeh nicht an- _
gepasst. Die vorhegend zur DiSkUssionstehende Emzonungsflache befindet sieh Voll-
' , umfanghoh innerhalb des Siedlungsgebietes und hat folglich keine Auswirkungen auf ..
. "|
inhalte der vorhegend angepassten
dessen Abgrenzung. Die nchtplanrelevanten
—
Ortsplanung Lumne2ia (msbesondere S|edlungsgeb|etabgrenzung bei Auszonungen) ' . sind"m die Regionale R|0htplanungSur3elva Zu uberfuhren .
ZUsammenfassend kann festgehalten Werden dass'sieh dieam 18. März 2022 von
' der Gemeinde Lumnema verabschiedete TeilreVision der Ortsplanung |m Sinne der vo|Stehenden Ausfuhrungen als nohtplankonform emeist.
Zonenplan1 1000 Degen, Parz. Nr. 8360
ZOhenplan1:1000 Lumbrein, Parz. Nr. 5070
Zonenplan1: 1000 Uors,Parz. Nr. 315
|
.
' Zonenplan1 1000 Ve||a, Parz. Nr. 4188 4189 und 4822 1.
Prüfung der WMZ unter dem Aspekt der Kompensatmnspfhcht
Sofern Planungen zu einer Zunahme der WMZ führen, besteht die grUndsätzliche '" '
Pflicht Zur gle|chzeltlgen WMZ-Kompensahon durch flachenglemhe Auszonungen an- _
dernorts oder anderweitige planungsrechtliohe Absicherungen.
Vorliegend hat die Gemeinde Lumnezla bezüglich der WMZ die folgenden Aus-, Ein-_ _2 ‘
' und Um20nungen vorgenommenz‘
'— Auszonungen an WMZ-Flächen :
2
* _— Dorlemeüerungszone auf der Par2elle Nr. 815 von gesamthaft rund 684 m.2 — DoriénNäterUngszone „auf der Parzelle Nr. 8860 von gesamthaft rund 5 5 8 m2
*
.
»-
. ,‘
,
_'
-- Wohnzone 2 auf der Parzelle Nr. 5070 von gesamthaft rund 1806 m2.
— Neuemzonung einer Dorferwefierungszone 8 auf den Parzellen Nm. 4188 und
2 ' 4189
_
V O n gesamthaft rund + 872 m 2
_ f
—.' Umzonung einer Zone für offenthche Bauten und Anlagen auf der Parzelle ' ‘ Nr.4189 In” eme„Dorlerwefierungszone 8 Von geSamtha—ft rund.j80m2. ‘
Die WMZ-Emzonung der Parzellen Nm. 4188 und 4189 im Umfang von rund 872 m 2
_ werden vollständig gememdemtern kompensiert. Der Ein20nun9 stehen AuszohUn-;
_ ' gen v0n WMZ-Flächen im umfang von rund 2548 m2gegenüber. In der Summe beträgt der AuszOnungsüberschuss somit rund 1676 m2. 2
2. Prüfung der WMZ unter dem Aspekt der Baulandmobflmerung
_
Méhrwertausgleichs
und des ' _
_ Die vorhegenden Einzonungen auf den Parzellearn. 4188, 4189 und 4822 ”imUm- ' lang von 1102 m2 unterliegen den Bestimmungen zur Uberbauungspfhcht gemäss Art. 190 KRG und erfüllen den Mehmertabgabetatbestand gemäss Art. 19] Abs. 1
' „KRG. Ge3tützt auf die Von der Gemeinde eingeh0lten Bewertungsgutachten des
Amts für Immob|henbewertung können die Einzonungen daher nur unter dem Vorbe-
' halt genehmigt werden, dass die Mehrwertabgabe lm Sinne Von Art. 19i ff. KRG ef— fektiv veranlagt wird (Art 19m Abs. 2 KRG) Der vorhegende GenehmigungSDe-
' '. . schluss wird mit den entsprechenden Anordnungen zur Metertabgabe
verbunden '
Es wird dara hingeWieSen‚ dass der Gemeindevorstand nach der Genehmigung der vorliegenden Ortsplanungsrevision das GrundbUChamt an2uweisen hat, die BaUver-
pflichtungen auf den jeweiligen Grundstucken |m Grundbmh anzumerken (Art. 19w
Abs. 2 Ziffer 4 KRG). Ein mit einer BauVerpflichtung belegtes Grund3tüCk ist mindes-
tens zu 50 % des maximal Zuläs3i9en NutZungsmasses gemäss Baugesetz zu überbauen (Art.-199 Abs. 8 KRG). Ist dies.der Fall, erfolgt die Löschung derGrundbuchanmerkung.
.
. ._ _._.«„
._J
3. Gesamtbeurtälung der WMZ
'-
'
Zusammenfassend kann somit feStgestellt werden dass mit der vorliegenden Teilre-}
vision die W M Z m der Gemeinde
Einzo-
reduziert wird. Auch dient die vorgesehene
' ‘ nung der Gemeinde um in Vella eine angemessene Smdlungsentwmklung nach |h- ' nen zu ermoghohen Die beschloSsenen WMZ sind s0mit genehm|gungstah|g
Gestützt auf—Art. 49 KRG
'
' ..
beschliesst die:Regierung: 1 . D e r Zonenplan1 1000 Degen, Parz Nr. 8360, der Zonenplan1 1000
'
.
Lumbrem Parz. Nr. 5070, der Zonenplan1 1000 Uor'S,Parz. Nr. 315, sowie
' der Zonenplan1 1000 Vellä, Parz. Nr. 4188 4189 und 4822 alle vom 18. Marz
; 2022, werden |m Sinne der EnNägungen mit folgenden Anordnungen zur Mehr-
‚ wertabgabe und zu den Bauverpfliohtungen (Vorbehalte und Anweisungen) genehm|gt
' 1.1 AnordnUngen'zur Mehrwertabgabe
' ‘ - a)
Mehrwertabgabepfhchhge
_
Emzonung
_
Die Eihzonung der 475 m2 messehdeh Fläche auf der Parzelle Nr 4188 m ' die Doriewvefierungszone 3 unterliegt der Mehmertabgabepfhcht nach
Art.19i ft. KRG.
'
_ ' Die Ein20nung d e r 398 m2 mes3enden
'
FläChe auf der Parzelle Nr. 4189“m
die Dorlerwefierungszone 3 unterliegt der Mehmertabgabepfhoht naeh "
b) ‘ Nicht mehrwertabgabepfhchhge
‘
‘
Art.19ift.KRG.
Emzonung
_
"Die Eih20nung der 230 m2 mesSenden Fläche auf, der Parzelle Nr. 4822 m . die Zone für Grunflachen unterliegt nicht der Mehwertabgabepfhoht nach
' Art. 19i ft. KRG, da der MehnNert unterhalb
von Fr. 2 0 OOO.—liegt.
'_
‘
Veranlagung
der MehrWerte|bgabe
D i e Gemeinde wird angewiesen,
für die Vorerwahnte Eihzonung
gegenüber
der Grundagentumerschaft Unmittelbar naeh Rechtskraft des vorliegenden
Genehmgungsbeschlusses die entsprechende Mehrwertabgabe auf der '
' Basis des Bewertungsgutachtens des Amtes für Immob|henbewertung zu " 'd)
veraniagen und die Veranlagungsverfugung gleichzeitig aUch dem Amt für ‘ Raumentwmklung zu eroffnen Genehmgungsvorbehalt
' Die Genehmgung der Emzonungen gemass Ziffer 1. 1 lit. a) hiervor erfolgt
‚unter der BedingUng, dass die Gemeinde die Veranlagungsverfugung ge-
‘ } mass Ziffer1.1 lit. c) effektiv erlässt und d|ése'|n Rechtskraft erwachsen iSt. ' Anweisung des Gemeindevorstands
“an das Grundbuchamt
. Der Gememdevorstand hat unmittelbar nach Rechtskraft der Veranlagungs—E verfügung das Grundbuchamt anzuweisen, im Grundbuch auf dem betref-
fenden Grundstuck die Mehmertabgabepfhcht samt Abgabehöhe an2umer- _
ken sowie das gesetzliche Pfandrebht eiatragen. f),
Bezug der fälligen Abgabe
"
Die Gemeinde wird angewiesen, die gemäss Ziffer 2.1 lit. c) veranlagte
' Mehrwertabgabe
in Rechnung
zu stellen, sobald Sie fällig ist. Die Fälligkeit
” ‘ tritt ein‚wenn das von der MehnNertabgabépflibht betroffene Grundstück ' (siehe Grundbuchanmerkung) veräusSert Wird oder wenn für das Grund-
' " stüCk eine Baubewnligung erteilt wird.
9)
Meldung Rechnungsteilung
a n das Amt für RaumentWicklung
Die Gemeinde wird angeWiesen, die Rechnungstellmg für die Mehmertabgabe unverzüglich dem Amt für Raumentwmklung zu melden (separate
Rechnungsteilung Im Fall der Véräu3serung;Baubewilligung mit Rechnung-'
stellung'lm Fall der Überbauung)‚ damit das Amt gegenüber der Gemeinde den Kantonsanteil desAbgabeertrags (75 %)einfordern kann;
1.2
Anordnungen
a) . Einzonungen
von Bauverpfliohtungen
.
rnit Bäuverpflichtung
_ Für die Einzonung der Parzellen Nm. 4188 4189 und 4822 im Umfang von total 1102 m2 besteht eine geset2liche
_ KRG und Art. 13 BauG. b)
"'
Bauverpfhchtung gemäss Art. 190
'
'
'
'
‘
_
_ Anwasung des Gememdevorstands an das Grundbuchamt
_ Der Gememdevorstand hat unmfitelbar nach ReChtSkräft der Ortsplanung
das Grundbuchamt anzuwasen im Grundbuch auf den betreffenden __ ,
' Grundstucken die Bauverpfhchtungen anzumerken
Die Gemeinde Wird angewiesen, vor weiteren Ortsblahungsrewsionen, die mit ei- '
_ ner Vergrosserung oder Verlagerung des Suedlungsgebmts einhergehen, beim
Amt für Raumentwicklung an2uflagen, welche Fläche ihr hierfür noch Ohne vor- -
gängige R|Chtplananpassung zUr Verfügung steht.
Der Gememdevorstand Lumnezia wird angewiesen, den Wesentlichen Inhalt des
Dispositiyes des verliegenden Geneh|niguabe30hlusses
öffentlich bekannt zu '
- ' geben. Diese Bekanntgabe h a t m ' den gleichen PUblikation30rganen wie die Be-
kanhtgabe der Gerheindeversammlungvom 18. März 2022 zu erfolgen. lm Publi-
katlonstext ist darauf hinzuweisen, dass der,Genehmigungsbeschlussbei der.
Gemeinde eingesehen} Werdenkann und dass gegen darin enthaltene Vorbe- "
' . halte, AuflagenUnd AnWeisUngeh innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum ‘ nach Massgabe des Gesetzes über die Ven1valtungsrechtspflege (VRG; BR
370.100) beim Verwaltungsgencht Graubünden BeSchWerde erhoben werden kann.
. Für direkte Adressaten des vorliegenden BeSChlUsse3 beginnt die 30-tägige Be-
- sChwerdefrist an das VeMaltungsgericht bereits ab dem Zatpunkt der Eröffnung : des vbrliegenden Be$chlu3ses.
Soweit für die Ven1virklb'hun9 der Planung Bewilligungen irgendwelcher Artnot— ' wendig sind, bleibt der BeWilligungsentscheid der zuständigen Behörde Oder Amtsstelle vorbehalten.
‘
-4 6. .Die Veh der Gememde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die NUtzUngs-'
. plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwmklung nach. Dabei ist '
‘ zu berucksmhhgen dass Nutzungsplantestlegungen erSt dann als definitiv
rechtskrafhg betrachtet Werden können, wenn gegen den entsprechenden Ge-
_ nehmgungsbeschluss mnert 30 Tagen ab dem Pubhkahonsdatum keine VenNal-
_ ' tungsgenchtsbeschwerden emgeremht werden bzw wenn allfalhge Verwaltungs-
'ger|chtsbeschwerden abgewesen werden smd
}7
M|tte|lung an:—
"'
Lumneaa 7144 Vella .
1Gememdevorstand
-
Plan idee Tanja B|schotberger Postfach112 Via Caplama 7031Laax
_
‘ ' -I“CaVigelli lngemeure AG Via Seite 27, 7130 Manz ';
. AmtfurNaturund Umwelt 3
“
_
- _Archaologecherüenst
? Denkmalpflege Graubunden
'
—‚ _ - Amt furlmmcbhenbewertung
- —Arhtfür—Energieuhd Verkehr“ '
. .- T|etbauatraubunden
.; Kantonspohza }-
Graubünden '
Amt fur Raumentwmklung ‘ .*
‘ _- _ Standeskanzla
— Departement für Volkswwtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
_
- _ D e r Praadent
Marcus Cadun
Namene der Regierung
-
__
'
'
'
Der Kanzladwektor;
.
Daniel8padin
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund