Quartierplan Coop-Areal

Quartierplanverfahren · Klosters

Dokument

Nummer
23.GDE471
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Klosters
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.11.2023

Karte

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3871_B_QP_Coop-Areal_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeinde Klosters Gemeindevorstand Sitzung vom 14.11.2023 Mitgeteilt a m 16.11.2023 2021-332 Geschäft Nr. 471 Protokoll Nr.

Bauplanung / Gewerbe Quartierplan Coop Areal - Genehmigung (B1.1.3/G3.3.2) I.

1.

2.

3.

Sachverhalt und Erwägungen

Der Gemejndevorstand hat mit Beschluss vom 21. Juni 2022 das Quartierplanverfah ren «Coop Areal» eingeleitet, und zwar mit folgendem Planungsziel: «Konkretisierung der Gestaltung und Erschliessung für eine zeitgemässe Weiterentwicklung des Quar tiers, namentlich unter Berücksichtigung der bestehenden Bausubstanz, der aktuel len und künftigen Bedürfnisse und des Ortsbildes.»

Nach Durchführung einer Orientierungsversammlung und einer Mitwirkungsauflage wurde der Quartierplanentwurf bereinigt und vom 15. September 2023 bis 16. Okto ber 2023 öffentliche aufgelegt. Die Betroffenen wurden über diese Auflage mit Schreiben vom 13. September 2023 individuell orientiert. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

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4.

Mit dem vorliegenden Quartierplan Coop Areal kann das eingangs erwähnte Pla nungsziel zweckmässig umgesetzt werden. Er entspricht dem geltenden Recht und kann somit genehmigt werden.

II.

Entscheid

1.

Der Quartierplan «Coop Areal», bestehend aus den verbindlichen Quartierplanvor schriften, dem Bestandesplan sowie dem Gestaltungs- und Erschliessungsplan 1:500, wird genehmigt.

Der Vorstand beschliesst:

2. 3. 4.

Die Kosten des vorliegenden Beschlusses bilden Gegenstand der Planungskosten ge mäss Art. 20 Abs. 1 KRVO.

Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung Be schwerde an das Verwaltungsgericht Graubünden erhoben werden.

Die Ratskanzlei wird mit der Publikation von Ziff. II/l (sinngemäss) im Publikations organ der Gemeinde (Art. 5 Abs. 5 GG analog) - Bezirksamtsblatt sowie Klosterser Zeitung (gemäss Vorlage) - betraut.

Gemeinde Klosters, Rathaus, CH-7250 Klosters • Tel. + 4 1 (0)81 423 36 00 • Fax + 4 1 (0)81 423 36 09 [email protected] • www.gemeindeklosters.ch

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GEMEINDE KLOSTERS Der Ge Hansueli Roth

Michael Fischer

Mitteilung durch Protokollauszug an:

- an alle Grundeigentümer/innen im Quartierplangebiet «Coop-Areal»: -

-

- Grundbuchamt Klosters / zur Eintragung ins Grundbuch Klosters nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung / Genehmigung gern. Art. 11 Quar tierplanvorschriften (QPV) (Beilage QPV, Plan folgt)

-

Gemeinde Klosters | Gemeindevorstand Protokoll Nr. 471 zur Sitzung vom 14.11.2023

Geschäft Nr. 2021-332

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