Umsetzung RPG1 (2. Verlängerung)
Planungszone · Davos · Aufgehoben am 20.01.2026
Dokument
- Nummer
- 00.119.002
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Davos
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 17.01.2025
- Aufgehoben
- 20.01.2026
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Text
eKAB-Nr.: 00.119.002 Stelle: Gemeinde Davos Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 17.01.2025
Verlängerung einer Planungszone Gestützt auf Art. 13 des Baugesetzes der Gemeinde Davos (BauG) i.V.m. Art. 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat die Baubehörde der Gemeinde Davos mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 die am 17. Januar 2023 zunächst für ein Jahr erlassene und anschliessend mit Zustimmung des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden (DVS) um ein Jahr erneuerte Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 20. Januar 2026 verlängert. Das DVS hat dieser Verlängerung mit Departementsverfügung vom 13. Januar 2025 zugestimmt. Mit der Planungszone werden folgende Ziele verfolgt: • Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 des bundsrechtlichen Raumplanungsgesetzes (RPG) sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S); • Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen. Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Kantonsregierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG). Gemeinde Davos Namens der Baubehörde Valérie Favre Accola, Statthalterin Michael Straub, Landschreiber
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