Teilrevision Gewässerräume

Nutzungsplanung, Grundordnung · Tamins

Dokument

Nummer
24.150
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Tamins
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
27.02.2024

Karte

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

Il Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr

27. Februar 2024

28. Februar 2024

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150/2024

Gemeinde Tamins

OP-T eilrevision "Gewässerräume"

Genehmigung der Ortsplanungsrevision

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Tamins beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 18. Mai 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden

folgende Planungsmittel verabschiedet: -

-

-

Zonenplan 1:2000 Dorf, Gewässerräume

Zonenplan 1:5000 Tamins, Gewässerräume

Zonenplan 1:5000 Kunkels, Gewässerräume

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Tamins die folgenden weiteren

Unterlagen ein: -

-

-

Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 23. Mai 2022 gemäss Art. 47 der eidge-

nössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)

Zonenplan 1:2000 Dorf, Gewässerräume (Informationsplan)

Zonenplan 1:2000 Tamins, Gewässerräume (Informationsplan)

Zonenplan 1:5000 Kunkels, Gewässerräume (Informationsplan)

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 30. Juni 2021 einen Vorprüfungsbericht.

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Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 18. Mai

2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden

(KRG; BR 801.100) erfolgte am 3. Juni 2022. Es ging eine Planungsbeschwerde ein. Diese wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt.

Mit Schreiben vom 17. Juni 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Tamins um Ge-

nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 4 9 des KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Anlass der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung bildet die revidierte Gewässer-

schutzverordnung (GschV; SR 814.201) vom 1. Juni 2011. Diese verpflichtet die

Kantone dazu, die Gewässerräume aller Fliessgewässer sowie stehender Gewässer

nach Art. 41a und 41b GschV bis Ende 2018 festzulegen. Mit der Umsetzung der Ge-

wässerräume in der Nutzungsplanung werden diese grundeigentümerverbindlich. Die Vorlage beinhaltet die Ausscheidung der Gewässerraumzonen für die i m Ge-

meindegebiet von Tamins vorhandenen Fliessgewässer; stehende Gewässer sind innerhalb des Gemeindegebietes keine verzeichnet. Die entsprechende Gewässer-

raumzone hat die Gemeinde Tamins in ihrer Ortsplanung praxisgemäss als eine die

Grundnutzungszone überlagernde Zone (im Sinne einer Schutzzone) ausgeschieden (Art. 37a KRG). Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung hat die Gemeinde

Tamis ihre Gewässerräume im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung vollständig

ausgeschieden.

C. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Über-

einstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die

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vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan sowie mit

dem regionalen Richtplan Imboden übereinstimmt.

Es kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

D. Zonenplan 1:2000 Dorf, Gewässerräume

Zonenplan 1:5000 Tamins, Gewässerräume

Zonenplan 1:5000 Kunkels, Gewässerräume

Der Zonenplan 1:2000 Dorf, Gewässerräume, der Zonenplan 1:5000 Tamins, Ge-

wässerräume, sowie der Zonenplan 1:5000 Kunkels, Gewässerräume, alle vom

18. Mai 2022, geben zu keinen Bemerkungen Anlass; die Pläne können genehmigt

werden.

Gestützt auf Art. 4 9 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2000 Dorf, Gewässerräume, der Zonenplan 1:5000 Tamins,

Gewässerräume, sowie der Zonenplan 1:5000 Kunkels, Gewässerräume, alle vom 18. Mai 2022, werden genehmigt.

2. Die Planungsbeschwerde wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt

3.

4.

Der Gemeindevorstand Tamins wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

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5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6. Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Tamins, 7015 Tamins

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Jon Domenic Parolini

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin