Planungszone Amiez

Planungszone · Flims · Aufgehoben am 19.04.2026

Dokument

Nummer
00.100.880
Art
Planungszone
Gemeinde
Flims
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
19.04.2024
Aufgehoben
19.04.2026

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Kantonsamtsblatt Fegl uffizial Foglio ufficiale

eKAB-Nr.: 00.100.880 Stelle: Gemeinde Flims Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 19.04.2024

Gemeinde Flims – Erlass einer Planungszone in Verbindung mit einem Arealplanverfahren für das Gebiet Amiez In seiner Sitzung vom 9. April 2024 hat der Gemeindevorstand entschieden, den Arealplan Amiez zu überprüfen und zu überarbeiten. An der gleichen Sitzung hat der Gemeindevorstand beschlossen, für das Arealplangebiet gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) eine Planungszone zu erlassen: • Die Planungszone umfasst das gesamte Arealplangebiet Amiez, bestehend aus den Parzellen Nrn. 117, 169, 170, 173, 178, 180, 181, 183, 184, 239, 3367. Ein Plan mit der Abgrenzung der Planungszone unterstellten Gebiete liegt auf dem Bauamt Gemeinde Flims, Via dil Casti 2, 7017 Flims Dorf, öffentlich auf und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Die Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG). Gemeindevorstand Flims

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