Ortsplanungsrevision

Planungszone · Lantsch/Lenz · Aufgehoben am 05.09.2026

Dokument

Nummer
00.109.923
Art
Planungszone
Gemeinde
Lantsch/Lenz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
05.09.2024
Aufgehoben
05.09.2026

Karte

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Text

eKAB-Nr.: 00.109.923 Stelle: Gemeinde Lantsch/Lenz Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 05.09.2024

Erlass einer Planungszone Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone zu erlassen. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was der neuen Planung entgegensteht. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder der rechtskräftigen noch der von der Gemeindeversammlung am 27. August 2024 beschlossenen neuen Planung (Pläne, Baugesetz) widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Sie gilt bis zum Vorliegen des regierungsrätlichen Genehmigungsbeschlusses über die beschlossene Ortsplanungsrevision, längstens zwei Jahre. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG). Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz

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