Revision Ortsplanung; Gesamtrevision (Verlängerung)
Planungszone · Bonaduz · Aufgehoben am 07.11.2026
Dokument
- Nummer
- 00.115.297
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Bonaduz
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 22.11.2024
- Aufgehoben
- 07.11.2026
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Bonaduz mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3721_B_PZ_aufgrund_der_vorgesehenen_Gesamtrevision_Verlaengerung.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
eKAB-Nr.: 00.115.297 Stelle: Gemeinde Bonaduz Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 22.11.2024
Verlängerung der Planungszone Anlässlich seiner Sitzung vom 7. Oktober 2024 hat der Gemeindevorstand beschlossen, die am 7. November 2022 erlassene Planungszone betreffend Gesamtrevision der Ortsplanung um zwei Jahre bis zum 7. November 2026 zu verlängern. Diese Verlängerung erfolgt mit folgender Zielsetzung: Gesamtrevision der Ortsplanung, insbesondere Umsetzung der nachfolgenden, aktualisierten Planungsziele: • Anpassung der Ortsplanung an die Anforderungen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG1), des revidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und des Kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S) • Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen KRIP-S und des kommunalen räumlichen Leitbilds • Umsetzung der Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen, insbesondere auch durch Mindestausschöpfung der Ausnützungsziffer von 80% Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 13. November 2024 zugestimmt. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG). Gemeinde Bonaduz
© 2024 Kanton Graubünden
1 von 1