Teilrevision Rueras

Nutzungsplanung, Grundordnung · Tujetsch

Dokument

Nummer
10.7
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Tujetsch
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
29.03.2010

Karte

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1 ARE 7/10

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

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Der Vorstand der Gemeinde Tujetsch beschloss an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2009

•

eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonen- und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 „Rueras, Ausschnitt", Änderung (Plan da zonas e plan general da formaziun 1:1'000 „Rueras, extract", midada) umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 13. August 2009 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 14. Dezember 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 4. Februar 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.

•

Der Gemeindevorstand Tujetsch ersucht das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 „Rueras, Ausschnitt", Änderung

Irrtümlicherweise wurde in der Teilrevision der Ortsplanung vom 4. Mai 2008 Parzelle Nr. 1396 statt Parzelle Nr. 1673 eingezont. Gegenstand der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanvorlage bildet somit die Einzonung der Parzelle Nr. 1673 von der Zone für künftige bauliche Nutzung (Zona per l'utilisaziun da construcziun futur) in die Wohnzone 2 (Zona da habitar H2) sowie die Auszonung der Parzelle Nr. 1396 von der Wohnzone 2 in die Zone für künftige bauliche Nutzung. Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 „Rueras, Ausschnitt", Änderung, vom 14. Dezember 2009 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1.

Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 „Rueras, Ausschnitt", Änderung (Plan da zonas e plan general da formaziun 1:1'000 „Rueras, extract", midada) vom 14. Dezember 2009 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Tujetsch wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Der Gemeindevorstand Tujetsch sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

• 4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an: -

•

-

Chur, 29. März 2010

DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES

mitgeteilt am:

Der Vorsteher:

Hansjörg Trachsel, Regierungsrat

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