Quartierplan Schibabüel

Quartierplanverfahren · Schiers

Dokument

Nummer
24.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schiers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
24.09.2024

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Text

3 GEMEINDE SEHIGE Protokollauszug des Gemeindevorstands Schiers 24.09.2024 230/2024 01.12.05 01. 1 2.06

Sitzung vom Geschäft Register Nr.

Erlass Änderung Quartierplan Geschäft Nr. 1091

Schibabüel

Schibabüel, Baurechte weiteres Vorgehen, Quartierplan

Sachverhalt] Erwägungen Der Quartierplan Schibabüel besteht seit 31 Jahren und die Häuser wurden plangemäss gebaut. Die verbesserte Gebäudetechnik und die verschärften Umweltbestimmungen verlangen heute bei Umbau— ten und Heizungserneuerungen wesentliche Änderungen, die sich mit dem bestehenden Quartierplan nicht mehr umsetzen lassen. Die vorliegende Revision bezweckt deshalb Anpassungen an die aktuellen technischen Möglichkeiten und vor allem an die heute geltende Rechtsgrundlage im energetischen Bereich. Zudem sollen Best— immungen, die sich als überflüssig erwiesen oder sich nicht bewährt haben, gelöscht werden, und schliesslich wird auch eine Annäherung des Quartierplans an die Normvorschriften des kommunalen Baugesetzes angestrebt. Der Vorstand der Gemeinde Schiers wurde seitens der Eigentümerschaften Schibabüel ersucht, die beantragte Revision des Quartierplans zu prüfen und zu genehmigen. Die beantragte Revision wurde seitens Gemeinde an das Büro Stauffer & Studach, Martin Zahner zur Prüfung weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten. Mit Beschluss vom 06.06.2023 (Geschäft 219/2023) hat der Gemeindevorstand das Quartierplanverfahren «Quartierplangebiet Schibabüel» eingeleitet. Die Eigentümer wurden mittels separater Schreiben informiert und es erfolgt eine entsprechende Publikation im Bezirksamtsblatt. Die öffentliche Auflage dauerte vom 23. Juni 2023 - 22. Juli 2023. Während der Auflage sind keine Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens eingegangen. An der Gemeindevorstandssitzung vom 19.09.2023 (Geschäft 339/2023) beschloss der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 16 Abs. 4 KRVO die Einleitung des Quartierplanverfahrens. in der Folge wurde die Quartierplanung erarbeitet, die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Mitwir— kung und die Entwürfe wurden vom Grundbuchamt formell geprüft.

ln Anwendung von Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) erfolge die öffentliche Auflage vom 17. August 2024 — 16. September 2024. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen. Das Departement Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Steuern beantragt nun den Erlass der Änderung Quartierplan Schibabüel.

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18. Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 24. September 2024

Beschluss

Der Gemeindevorstand erlässt die Änderung Quartierplan Schibabüel, umfassend folgende Bestandteile: — Quartierplanvorschriften (QVP) inkl. Skizzen, Änderung 2023 — Gestaltungsplan 1:500, Änderung 2023 — Erschliessungsplan 1:500, Änderung 2023 — Planungsbericht Die Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

Die Dienststelle Exekutive / Projekte / Prozesse übernimmt die Pendenzeneintragung und Terminüberwachung. Das Traktandum wird zur internen / externen Kommunikation gemäss Kommunikationskonzept freigegeben.

Rechtsmittel: Der vorliegende Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur, angefochten werden.

Mitteilung an: Departement Allgemeine Vemaltung, Finanzen und Steuern

Dienststelle Bauverwaltung Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Alle Grundeigentümer beim Schibabüel

GEMEINDEVORSTAND

o.u.u.i.„;,„ fiW Anna M. Holzinger

Nadine Dodier

Gemeindepräsidentin

Gemeindeschreiberin