Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Trun
Waldreservate · Trun
Dokument
- Nummer
- 2019
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Trun
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.01.2019
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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSEL in der
Gemeinde TRUN
Nm — | Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. Fläche (ha)
721 485 / 178 835 5007, 6467, 7.75 5129
zwischen
der Gemeinde Trun, als Eigentümerin des Waldes und
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dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Regionalleiter des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva.
Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die oben bezeichnete Altholzinsel umfasst insgesamt 7.75 ha Wald. Sie wird bei Bedarf im Gelände markiert (mit weissen + Zeichen). Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31.12.2068). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2066). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 7'750.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinsel wird separat entschädigt.
Während der Dauer des Vertrags sind keine waldbaulichen Massnahmen auszuführen. Forstliche Eingriffe in die Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation oder einer nicht vorhersehbaren Gefahr für den Waldbestand notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt. Altholzinseln sind frei begehbar und die Ausübung der Jagd und das Sammeln von Beeren und Pilzen sind nach Massgabe der einschlägigen Gesetzgebung gestattet.
Mitglied von graub\Snden Hoız
Amt für Wald und Naturgefahren Seite 2 von 3 12.04.2018
Entlang von Wäaldstrassen, offiziellen Wanderwegen(Markierung gemäss BAW) und entlang des Bachlaufs mit Bachsperren können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
Gemeinde Trun: Kanton Graubünden:
Dumeni Tomaschett Urban Maissen Gemeindepräsident Trun Regionalleiter Amt für Wald und Naturgefahren
Region Surselva
Sandra Gautschi Kanzlistin Trun
Verteiler:
* Gemeinde Trun
* Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva
+ Revierforstamt Trun (Kopie)
* Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Zentrale Chur (Kopie)
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Amt für Wald und Naturgefahren Seite 3 von 3 12.04.2018
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