Planungszone Überarbeitung Folgepläne
Planungszone · Bonaduz · Aufgehoben am 03.10.2027
Dokument
- Nummer
- 00.136.299
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Bonaduz
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 03.10.2025
- Aufgehoben
- 03.10.2027
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3721_B_PZ_Ueberpruefung_Folgeplaene.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
eKAB-Nr.: 00.136.299 Stelle: Gemeinde Bonaduz Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 03.10.2025
Gemeinde Bonaduz - Planungszone Anlässlich seiner Sitzung vom 26. Juni 2025 hat der Gemeindevorstand Bonaduz gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone zu erlassen mit dem folgenden Planungsziel: • Überprüfung der Folgepläne (Arealplan, Quartierplan) auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Grundordnung und allfällige Anpassung der Folgepläne. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der revidierten Nachfolgeplanung, längstens jedoch während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen Der Erlass dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum mit Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden (Art. 101 KRG). Gemeinde Bonaduz
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