Quartierplan Ober Rüti - Änderung 2020

Quartierplanverfahren · Churwalden

Dokument

Nummer
20.GDE305
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Churwalden
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
06.08.2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Churwalden mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3911_B_QP_Ober_Rueti_20.GDE305.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeinde Churwalden

&

Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 06.08.2020

Vorbehalten bleibt die Protokollgenehmigung durch den Gemeindevorstand!

Absender: RAM/POP

Archivplan: 7901 Ortsplanung

Beschlussnummer: GVO.2020.305

33. Anpassung Quartierplan Ober Rüti, Parpan - Erlass

Ganzen Text zeigen

Sachverhalt / Ennägungen: Am 11.06.2020 beschloss der GVO, der QP-Entwurf entsprechend dem Wunsch von

anzu-

passen inkl. Begrenzung der Gebäudelängen (25m) und der angepasste QP-Entwurf z.H. der öffentlichen Auf-

lage zu verabschieden.

Die öffentliche Auflage dauerte von 12. Juni bis 13. Juli 2020. Die betroffenen Grundeigentümer wurden vor-

gängig über die Auflage informiert (inkl. Zustellung der Unterlagen).

Gemäss Art. 19 KRVO erlässt der Gemeindevorstand nach Abschluss des Auflageverfahrens den Quartierplan. Gleichzeitig entscheidet er über allfällige Einsprachen. Der Erlass ist den Beteiligten und allfälligen Einsprechenden schriftlich zu eröffnen und der Fachstelle zur Kenntnis zu bringen. Quartierpläne treten mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftigem Abschluss von Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan im Grundbuch anmerken. Es wurden keine Einsprachen erhoben. Deshalb wurde der Baubescheid Nr. 2020-0049 für den Neubau des EFH , welches sich im QP-Gebiet befindet, am 16.07.2020 verauf Parz.—Nr. 10454/10360 sendet.

Antrag: — Die vorliegende Quartierplan-Anpassung Ober Rüti, bestehend aus „Änderung Quartierplanvorschriften“,

„Bestandesplan“, „Gestaltungsplan“ sowie „Erschliessungsplan" sei zu erlassen.

— Der Erlass sei den betroffenen Grundeigentümern und der Fachstelle schriftlich mitzuteilen. - Nach Eintritt der Rechtskraft sei die Quartierplan-Anpassung im Grundbuch anmerken zu lassen.

Beschluss: 1. Die vorliegende Quartierplan—Anpassung Ober Rüti, bestehend aus „Änderung Quartierplanvorschriften", „Bestandesplan“, „Gestaltungsplan“ sowie „Erschliessungsplan“ wird erlassen. 2. Der Erlass ist den betroffenen Grundeigentümern und der Fachstelle schriftlich mitzuteilen. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist die Quartierplan-Anpassung im Grundbuch anmerken zu lassen. 7075 Churwalden, 11. August 2020 Dario Friedli, Gemeindeschreiber

///4)‘

Verteiler: -