Planungszone Gebiet Glocke

Planungszone · Zizers · Aufgehoben am 16.01.2028

Dokument

Nummer
00.143.189
Art
Planungszone
Gemeinde
Zizers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
16.01.2026
Aufgehoben
16.01.2028

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Text

eKAB-Nr.: 00.143.189 Stelle: Gemeinde Zizers Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 16.01.2026

Gemeinde Zizers, Erlass einer Planungszone Anlässlich seiner Sitzung vom 07. Januar 2026 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über die Parzellen Nrn. 214, 215, 216, 217, 218, 219, 221 und 1539 in Zizers eine Planungszone mit folgendem Planungsziel erlassen: Damit die Erschliessung aller Parzellen sichergestellt werden kann, muss ein Quartierplanverfahren durchgeführt werden. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nicht bewilligt werden, wenn sie den rechtskräftigen sowie den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Die Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG). Der Gemeindevorstand

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