Änderung kommunaler Baulinienplan vom 19.11.1996

Quartierplanverfahren · Felsberg

Dokument

Nummer
26.GDE46
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Felsberg
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
31.03.2026

Karte

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Dateien

3731_B_TR_Kommunal_Baulinien_26.GDE46.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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FELSBE RG

GemeindeFelsberg Postfach 7012 Felsberg Tel. 081 257 0011 Fax 081 257 00 19 www.felsberg ch

GEMEINDEVERWALT

UNG

gemeinde@telsberg ch

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES GEMEINDEVORSTANDES FELSBERG 31. März 2026 Sitzung vom 46

Trakt.

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Raumplanung, Ortsplanung, Beschluss Änderung kommunaler Baulinienplan (Anpassung Baulinien Neugüterl$äss) Sachverhalt! Situation:

Die Änderung des kommunalen Baulinienplans lag vom 20. Februar bis 22. März 2026 öffentlich auf. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer wurden vorgängig schriftlich informiert. Es sind keine Einsprachen gegeben die Anpassung des kommunalen Baulinienplans eingegangen. Erwägungen: Der Gemeindevorstand ist __für die Genehmigung der Änderung des kommunalen Baulinienplans zuständig. Die Anderung ist in den folgenden Unterlagen aufgeführt:

-

Änderung kommunaler Baulinienplan 1:1000

Erläuterungsbericht (informativ)

Antrag: Patrick Weissmann beantragt, die Änderung des kommunalen Baulinienplans zu genehmigen.

Der Beschluss ist zu publizieren. Beschluss:

Der Gemeindevorstand stimmt dem Antrag einstimmig zu. Felsberg, 24. Juni 2026 Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber

Peter Gamastral

Ernst Cadosch