Bauzone mit rechtskräftiger Quartierplanung (Verlängerung)

Planungszone · Silvaplana · Aufgehoben am 03.08.2027

Dokument

Nummer
00.159.527
Art
Planungszone
Gemeinde
Silvaplana
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
08.09.2026
Aufgehoben
03.08.2027

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eKAB-Nr.: 00.159.527 Stelle: Gemeinde Silvaplana Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 08.09.2026

Gemeinde Silvaplana – Verlängerung der Planungszone Anlässlich seiner Sitzung vom 3. August 2011 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes über das ganze Baugebiet eine Planungszone erlassen mit dem Ziel, den Art. 8 „Bauzone mit rechtskräftiger Quartierplanung“ des Baugesetzes der Gemeinde Silvaplana, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG), anzupassen bzw. aufzuheben. Insbesondere was die Tabelle und die Umrechnung des Gebäudevolumens (GV) zu Bruttogeschossfläche (BGF) betrifft (RB Nr. 1728). Im Zuge der Baugesetzrevision konnte die Ausarbeitung dieses Artikels noch nicht abgeschlossen werden. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden hat deshalb, auf Antrag des Gemeindevorstandes, die bereits bestehende Planungszone über das ganze Gemeindegebiet bis zum 3. August 2027 verlängert. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde bei der Regierung erhoben werden.

Gemeinde Silvaplana

http://www.gemeinde-silvaplana.ch

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