Quartierplan Egg (Mastrils)
Quartierplanverfahren · Landquart
Dokument
- Nummer
- 10.GDE4
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Landquart
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.03.2010
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Landquart mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3955_B_QP_Egg.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
GEMEINDEVORSTAND MASTRILS . 7303 Mastrils Telefon Kanzlei: Telefon Präsident: Fax:
081 330 05 15 079 298 16 1O 081 330 05 19
E-Mail: [email protected] Internet: www.mastrils.ch Adresse:, Dalavostrasse 2
Protokollauszug Sitzung Nr. 04/10 vom 1.03.2010, mitgeteilt am: 03.03.2010 Raumordnung, -planung, Operate, Ortsplanung, Quartierplanung
790.172
Quartierplan Egg, Erlass
Vor ca. einem Jahr wurde beschlossen, die Quartierplanung Egg in Angriff zu nehmen (s.Prot. 3/09 vom 9.2.09). Die Grundeigentümer einigten sich auf eine Quartierplanung auf privater Basis. In der Zwischenzeit ist es den Betroffenen gelungen, eine für sämtliche Anstösser tragbare Lösung · zu erarbeiten, welche von allen Grundeigentümern für gut befunden und unterzeichnet wurde. Die ausgearbeiteten Quartierplanakten (Quartierplanvorschriften, Grundbuchliche Behandlung und sämtliche Pläne) lagen vom 29. Januar 2010 bis 1. März 2010 öffentlich auf. Mehrere Gemeindeeinwohner haben von dieser Einsichtsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Somit sind die Voraussetzungen zum Erlass der ob genannten Quartierplanung erfüllt. Gestützt auf Art. 19 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) und die vorerwähnten Ausführungen kommt der Gemeindevorstand zu folgendem
Entscheid: 1. Der Quartierplan „Egg", beinhaltend den . Bestandesplan 1:500, den Neuzuteilungsplan 1:500, den Ersch liessungsplan 1:500, den Gestaltungsplan 1:500 sowie die Quartierplanvorschriften inkl. Kostenverteiler (Anhang A-D) wird genehmigt. 2. Dieser Gemeindevorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung durch Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, 7001 Chur, angefochten werden. Der Quartierplan tritt mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftigem Abschluss von Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft. 3. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der Quartierplan durch Gemeindeschreiberin zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet.
Ganzen Text zeigen
Präsident
und
4. Dieser Beschluss wird allen beteiligten Grundeigentümern (siehe Liste) sowie Christian v. Ballmoos, Lutz, Schmid Ingenieure AG, 7000 Chur, mitgeteilt.
2
Sitzung Nr. 04/10 vom 1.03.2010
Liste Grundeigentümer: 7500 St. Moritz , 7303 Mastrils , 9478 Azmoos , 7270 Davos-Platz 7303 Mastrils , 7303 Mastrils
Für den richtigen Auszug: 03.03.2010
GE . EINDERVORSTAND MASTRILS Der
,
- f_
Ä fred Lang
Die .
V(jf/VI
negger
} / / /1 / / /, / ,// / / · , J .1/ /
Y,1.r /// ..
,,
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund