Teilrevision Beschneiung 1. Etappe
Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels
Dokument
- Nummer
- 03.1134
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Breil/Brigels
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 12.08.2003
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I Die Regierung Regierung Die des Graubünden Kantons Graubünden des Kantons
Governo llII Governo del Cantone dei Grigioni
AN1TSREGISTRAT-UR—M--AMTSREGlSTRW AMT FUR AMT FÜR RAUMPLANUN RAUMPLANUNG
La regenza regenza La dal chantun chantun Grischur Grischur dal
Mitgeteilt den den Mitgeteilt
Sitzung vom vorn Sitzung
15. 15. August 2003
2. August 2003 12.
Protokoll Nr. Nr. Protokoll
1134
A. A.
beschlossen an Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der WaltensburgNuorz beschlossen Geder Gean der Gemeinde WaltensburgNuorz der Gemeinde Die
BederBeAusbauder denAusbau aufden meindeversammlung vom Hinblickauf im Hinblick 2002 im November2002 22. November vom 22. meindeversammlung
umfassend schneiungsanlagen eine Nutzungsplanung, umfassend projektbezogene Nutzungsplanung, eine projektbezogene schneiungsanlagen -
eine Änderung Baugesetz Änderung Baugesetz eine
—-
1:5’000. den Generellen Erschliessungsplan 1:5'000. Generellen Erschliessungsplan den
-
_-
eine Änderung 1:5‘000 Zonenplan 1:5'000 Änderung Zonenplan eine
beschlossen in Sache Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Breil/Brigels beschlossen gleicher Sache in gleicher Gemeinde BreillBrigels der Gemeinde Die
NutprojektbezogeneNuteine projektbezogene 2002 eine November 2002 29. November vom 29. Gemeindeversammlung vom an der Gemeindeversammlung den umfassend den zungsplanung, umfassend
_-
Generellen Erschliessungsplan 1:5’000 Erschliessungsplan 1:5'000 Generellen
Verordnung eidg. Verordnung der eidg. Ein PlanungsPlanungs- und 47 der
Art. 47
von Art. Sinne von im Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht Ein
über die die Raumplanung Die vor. Die liegen vor. Umweltverträglichkeitsbericht liegen ein Umweltverträglichkeitsbericht sowie ein (RPV) sowie Raumplanung (RPV) über darauf, Vorhabensdarauf, des Vorhabens Dringlichkeit des grossen Dringlichkeit der grossen aufgrund der Gemeinden verzichteten aufgrund
die Vorlage Vorlage durch zu unterziehenzu Vorprüfung unterziehen einer Vorprüfung (ARP) einer Raumplanung (ARP) für Raumplanung Amt für das Amt durch das die lassen. lassen.
Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe vom Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom beiden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der beiden Bekanntgabe der Die
Raumplanungsgesetkantonalen Raumplanungsgesetdes kantonalen 37a des Art. 37a gemäss Art. 2002 gemäss 22. und 29. November 2002
zes (KRG) zes (KRG) erfolgte erfolgte gemeinsam gemeinsam am am 6. 6. Dezember Dezember 2002. 2002. Es Es gingen gingen keine keineBeschwerBeschwerden ein.
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Mit Schreiben vom vom 2. Mit Schreiben 2. Januar Januar 2003 2003 ersuchten ersuchten die die Gemeindevorstände Gemeindevorstände Breil/Brigels Breil/Brigels
und WaltensburgNuorz und WaltensburgNuorz gemeinsam gemeinsamum umGenehmigung Genehmigungder derprojektbezogenen projektbezogenenNutNut-
zungsplanung im zungsplanung im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 37
37 KRG. KRG.
B. Übereinstimmung Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit
Die Realisierung Die Realisierung von von grösseren grösseren Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen bedarf bedarfgemäss gemässder dervom vomDeDepartement des partement des Innern Innern und und der der Volkswirtschaft Volkswirtschaft(DIV) (DIV) im im Dezember Dezember1998 1998erlassenen erlassenen
neuen neuen Wegleitung Wegleitung „Beschneiungsanlagen „Beschneiungsanlagen im im Kanton Kanton Graubünden" Graubünden“ (nachfolgend (nachfolgendals als
WL WL 1998 1998 bezeichnet) bezeichnet) einer einer Abstimmung Abstimmung auf aufStufe Stufe Nutzungsplanung Nutzungsplanung(Genereller (GenerellerErErschliessungsplan, schliessungsplan, Baugesetz) Baugesetz) sowie sowie abschliessend abschliessend einer einer kommunalen kommunalenBaubewilliBaubewilli-
gung nach gung nach vorgängig vorgängig durchgeführtem durchgeführtem BAB-Verfahren. BAR-Verfahren. Eine Eine förmliche förmliche Richtplanpflicht Richtplanpflicht
für Beschneiungsanlagen für Beschneiungsanlagen besteht besteht gemäss gemäss WL WL1998 1998 nicht nicht mehr. mehr. In Inden denGemeinden Gemeinden WaltensburgNuorz und WaltensburgNuorz und Breil/Brigels Breil/Brigels sind sind konzeptionelle konzeptionelle Überlegungen Überlegungen zur zur BeBe-
schneiung schneiung des des Skigebietes Skigebietes deshalb deshalb in in den den nutzungsplanerischen nutzungsplanerischen Unterlagen Unterlagendarzudarzu— stellen. stellen.
'
C. Baugesetz Baugesetz
Zonenplan Zonenplan 1:5'000 1:5’000
Genereller Erschliessungsplan 1:5’000 Erschliessungsplan 1:5'000 Genereller 1. Vorhaben Vorhaben 1.
Mit den vorstehend Waltens— Gemeinden Waltensdie Gemeinden haben die Nutzungsplanungen haben genannten Nutzungsplanungen vorstehend genannten Mit den
für Voraussetzungfür burgNuorz nutzunQSplanerischeVoraussetzung erforderlichenutzungsplanerische dieerforderliche Breil/Brigelsdie und Breil/Brigels burgNuorz und
die Beschneiungsanlabestehenden Beschneiungsanlader bestehenden Ausbaus der des Ausbaus Realisierung des und Realisierung Bewilligung und die Bewilligung ge geschaffen. Andiast geschaffen. —- Andiast Waltensburg— Brigels——— Waltensburg SkigebietBrigels im Skigebiet ge im
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Gebieten den Gebieten in den ha in 18 ha Das Projekt rund 18 insgesamt rund von insgesamt Beschneiung von die Beschneiung umfasst die Projekt umfasst Das
bis Sut bis Dado Sut Bergstation Burleun Alp Dado Cauma, Alp La Cauma, bis La Sut bis Dado Sut Sut, Alp Dado Dado Sut, Alp Dado bis Alp Burleun bis
bewildiversebewilallediverse Parli und und Gneida diealle Waltensburg/Vuorz), die (Talstation WaltensburgNuorz), Curtginet (Talstation bis Curtginet Gneida bis Parli
BurNeuanlagen Burligte punktuelle eigentlichen Neuanlagen die eigentlichen sowie die enthalten, sowie Beschneiungen enthalten, punktuelle Beschneiungen ligte
leun bis Gneida. bisGneida. Parli bis und Parli Breil/Brigels und Talstation BreiVBrigels bis Talstation leun
Spei— Das für für die betriebseigenenSpeidembetriebseigenen ausdem wirdaus Wasserwird erforderliche Wasser Beschneiung erforderliche die Beschneiung Das
enerAurax enersowie dem der Aurax Ausgleichsbecken der dem Ausgleichsbecken cherbecken Crest 3) sowie m3) 2‘500 m (ca. 2'500 Falla (ca. Crest Falla cherbecken gia 3) bezogen. bezogen. 20'000 mm3) ca. 20'000 (Tagesspeicher ca. Gneida (Tagesspeicher in Gneida AG in gia AG
Beurteilung 2. Allgemeine AllgemeineBeurteilung 2. 2.1 Einzuhaltende Beschneiungsanlagen fürBeschneiungsanlagen Grundsätzefür allgemeineGrundsätze Einzuhaltendeallgemeine 2.1 haupt— I Gemäss der WL 1998 BeschneiungsanlagenhauptfürBeschneiungsanlagen Nutzungsplanungen für sind Nutzungsplanungen 1998 sind zu sächlich im Hinblick Grundsätzezu allgemeinenGrundsätze folgenden allgemeinen der folgenden Einhaltung der die Einhaltung auf die Hinblick auf
prüfen: prüfen:
Zie— denZiemitden Einklang mit im Einklang muss im 1. Der Bau und der Betrieb Beschneiungsanlage muss der Beschneiungsanlage Betrieb der 1.
LandNaturschutz, Landlen und Umweltschutz, Naturschutz-, Raumplanungs—, Umweltschutz-, der Raumplanungs-, Anliegen der und Anliegen len
stehen. schaftsschutz- und Gewässerschutzgesetzgebungstehen. und Gewässerschutzgesetzgebung schaftsschutz2. Der Beschneiungszweck muss bestehen, darin bestehen, muss darin
a) den den Einheimischen Snowboardund SnowboardSki- und erschlossenen Skiim erschlossenen Gästen im den Gästen und den Einheimischen und a)
gebiet ein und präpariertenund gut präparierten schneesicheren, gut an schneesicheren, Angebot an bedarfsgerechtes Angebot ein bedarfsgerechtes gebiet
gefahrlosen Beschäftigungsgefahrlosen Beschäftigungs- und und Talabfahrtspisten Talabfahrtspisten während während der der üblichen üblichen Wintersaisonzeit zur Wintersaisonzeit zur Verfügung Verfügung zu zu stellen; stellen;
b) den den Einheimischen entSprechenBedürfnissen entsprechenheutigen Bedürfnissen den heutigen ein den Gästen ein und Gästen Einheimischen und b)
Schlitteldes Angebot (beispielsweise SchlittelWintersportmöglichkeiten (beispielsweise weiteren Wintersportmöglichkeiten an weiteren Angebot an des
bahnen, Langlaufloipen, anzubieten; SkiSprung) anzubieten; Langlaufloipen, Skisprung) bahnen,
c) die die Anforderungen c) Anforderungen an an die die Vergabe Vergabe von von bedeutenden bedeutenden Wintersportwettkämpfen Wintersportwettkämpfen zu erfüllen. zu erfüllen.
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3. Beschneiungsanlagenim 3. Beschneiungsanlagen imSinne Sinnevon vonZiffer Ziffer22 lit. lit. aa hievor hievorsind sind auf auf die die bedeutendbedeutend—
sten Pisten in in den den erschlossenen sten Pisten erschlossenen Wintersportgebieten Wintersportgebieten zu zukonzentrieren. konzentrieren.Für Fürdie die
Beurteilung dieses dieses Grundsatzes Grundsatzes ist Beurteilung ist seitens seitens des des Planungsträgers Planungsträgers ein ein Konzept Konzept vorvor-
zulegen. zulegen.
4. Mit 4. Mitder derHilfe Hilfevon vonBeschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen darf darf die die Voraussetzung Voraussetzung für für den den WinterWinter-
sport in sport in Gebieten, Gebieten, die die wegen wegen ihrer ihrer Höhenlage, Höhenlage, Exposition, Exposition, Topographie Top09raphieund undklikli— matischen Bedingungen matischen Bedingungen für für den den Wintersport Wintersport an an sich sich ungeeignet ungeeignetsind, sind, nicht nichterst erst
geschaffen werden. werden. geschaffen
beschneit Märzbeschneit 31.März dem31. unddem Novemberund dem1.1.November zwischendem nurzwischen darfnur Grundsätzlichdarf 5. Grundsätzlich
werden. In beOktoberbe15. Oktober dem 15. ab dem bereits ab darf bereits Ausnahmefällen darf begründeten Ausnahmefällen ln begründeten werden. schneit werden.
6. zu angemessen.zu sindangemessen Landschaftsschutzessind undLandschaftsschutzes Natur—und Umwelt-,NaturdesUmwelt-, Anliegendes DieAnliegen 6. Die berücksichtigen. Besonders berücksichtigen. Besonders zu zu beachten beachten sind sind folgende folgende Grundsätze: Grundsätze:
a) Der Der Wasserbezug a) Wasserbezug ist ist nach nach Möglichkeit Möglichkeit so so zu zu konzipieren, konzipieren, dass dass ein ein HeraufHerauf-
pumpen von pumpen von Wasser Wasser aus aus dem dem Talgrund Talgrund entfällt, entfällt, dass dass das das Wasser Wasser aus aus dem dem
gleichen Gebiet stammt, in in welchem welchem die die Beschneiungsfläche Beschneiungsfläche liegt liegt und und dass dass
von Wasserentnahmen von Wasserentnahmen aus aus Oberflächengewässern Oberflächengewässern während während der der Periode Periode der der Tiefstabflüsse abgesehen werden werden kann; kann;
b) Moore Moore von b) von nationaler nationaler Bedeutung Bedeutung dürfen dürfen nicht nicht beschneit beschneit werden. werden. Moore Moore von von
regionaler und lokaler lokaler Bedeutung Bedeutung sollen sollen nach nach Möglichkeit Möglichkeit nicht nicht beschneit regionaler und beschneit werwer-
den. den.
7. Es 7. Esdürfen dürfendem demBeschneiungswasser Beschneiungswasserkeine keineumweltgefährdenden umweltgefährdenden Stoffe Stoffe und und OrgaOrga-
werden. nismen beigegeben beigegeben werden. nismen
2.2 Prüfung Beschneiungsanlagen fürBeschneiungsanlagen Grundsätzefür allgemeinenGrundsätze derallgemeinen anhand der Prüfung anhand 2.2
Umweltschutz-, a) Einhaltung Raumplanungs-‚ Umweltschutz-, derRaumplanungs-, Anliegender undAnliegen Zieleund derZiele Einhaltungder a) Naturschutz-, LandschaftsschutzNaturschutz-, Landschaftsschutz— und undGewässerschutzgesetzgebung Ge wässerschutzgesetzgebung
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Fiaumplanungsgesetzgebung Bezüglich der der Raumplanungsgesetzgebung Anliegen der und Anliegen Ziele und der Ziele Einhaltung der der Einhaltung Bezüglich
verwiesen nachstehend verwiesen kann im bis dd nachstehend lit. bb bis unter lit. Ausführungen unter die Ausführungen auf die Allgemeinen auf im Allgemeinen kann
werden. Eine Wintersportzone der Wintersportzone Festlegung der zur Festlegung sich zur drängt sich Bemerkung drängt spezielle Bemerkung Eine spezielle werden.
EnterforderlicheEntim Zonenplan Zonenplan 1:5'000 Die erforderliche auf. Die WaltensburgNuorz auf. Gemeinde WaltensburgNuorz der Gemeinde 1:5'000 der im
flechtung Wintersportzone Wald ist flechtung Wintersportzone— — Wald ist nicht nicht überall überall geglückt. geglückt. So So besteht bestehtinsbesondere insbesondere
WintersportundWintersportForstwirtschaftszoneund im Gebiet von Forstwirtschaftszone Überlagerung von eine Überlagerung Nischarinas eine Gebiet Nischarinas im
zone. zone. Die Die Genehmigung Genehmigung der der Wintersportzone Wintersportzoneist istmit mitdem demVorbehalt Vorbehaltzu zuverknüpfen, verknüpfen,
ForstwirtschaftsderForstwirtschaftsausserhalbder sie ausserhalb soweitsie kann, soweit dass werden kann, genehmigt werden nur genehmigt diese nur dass diese liegt. zone liegt.
Naturschutz—, Bezüglich der Umweltschutz, Naturschutz-, der Umweltschutz-, Anliegen der und Anliegen Ziele und der Ziele Einhaltung der der Einhaltung Bezüglich
Ausführungen dieAusführungen aufdie kann auf Landschaftsschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung kann und Gewässerschutzgesetzgebung Landschaftsschutz—
Ziffer (vgl.Ziffer Umweltverträglichkeitsprüfung(vgl. die Umweltverträglichkeitsprüfung auf die sowie auf nachstehend sowie unter lit. bis i)i) nachstehend e) bis lit. e) unter
werden. venNiesen werden. hiernach) verwiesen 3 3 hiernach)
Beschneiungszwecks b) Einhaltung Einhaltung des zulässigen Beschneiungszwecks des zulässigen b) ff.) S.22ff.) (vgl.S. 2002(vgl. Oktober2002 vom Oktober Umweltverträglichkeitvom zur Umweltverträglichkeit Bericht zur dem Bericht aus dem sich aus Wie Wie sich ergibt, 2002ergibt, Dezember2002 5. Dezember vom 5. Mitwirkungsbericht vom und Mitwirkungsbericht Planungs— und dem Planungssowie aus dem
bedarfsgerechtes und bedarfsgerechtes angemessenes und ein angemessenes dazu, ein Beschneiungsvorhaben dazu, das Beschneiungsvorhaben dient das dient
sicherzu— AbfahrtensicherzugefahrlosenAbfahrten und gefahrlosen präparierten und gut präparierten schneesicheren, gut an schneesicheren, Angebot Angebot an
der innerhalbder somitinnerhalb liegtsomit Beschneiungsprojektes liegt vorliegenden Beschneiungsprojektes des vorliegenden Zweck des Der Zweck stellen. stellen. Der
Leitplanken. abgesteckten Leitplanken. 1998 abgesteckten in in der der WL WL 1998 c) c)
Skigebietes erschlossenen Skigebietes des erschlossenen Pisten des bedeutendsten Pisten die bedeutendsten auf die Konzentration Konzentration auf
— Andiast - Waltensburg Brigels Brigels — Waltensburg — Andiast
Die zur Diskussion Diskussion stehenden stehenden Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen und und BeschneiungsBeschneiungsDie vorliegend vorliegend zur
flächen beschränken sich sich auf auf die die Hauptbeschäftigungspisten Hauptbeschäftigungspisten und und Haupt-HeimfahrtsHaupt-Heimfahrts— flächen beschränken
pisten im Skigebiet Skigebiet Brigels Brigels— — Waltensburg Waltensburg— -— Andiast. Der Grundsatz Grundsatz der derWL WL1998 1998ist ist pisten im Andiast. Der
eingehalten. somit somit eingehalten.
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Eignung des Andiast für Wintersport— die Wintersportfür die — Andiast Waltensburg— Brigeis—— Waltensburg SkigebietesBrigels des Skigebietes d) d) Eignung nutzun nutzung
Das gesamte Das gesamte Skigebiet Skigebiet wird wird seit seit längerem längerem als alsSkigebiet Skigebietgenutzt. genutzt. Die DieEignung Eignungdes des
Skigebietes Brigels Waltensburg — Andiast für für die die intensive intensive Wintersportnutzung Wintersportnutzung ist ist — Andiast - Waltensburg Brigeis— Skigebietes unbestritten. unbestritten. e) e)
Einhaltung des Einhaltung des zulässigen zulässigen Beschneiungszeitraumes Beschneiungszeitraumes
Gemeinde derGemeinde Baugesetzes der des Baugesetzes 56 des
Art. 56
eingereichten Art. In dem Genehmigung eingereichten zur Genehmigung dem zur In
Beschneiung die Beschneiung wird die Wintersportanlage) wird und Wintersportanlage) WaltensburgNuorz (Wintersportzone und Waltensburg/Vuorz(Wintersportzone
zeitlich nicht beschränkt. beschränkt. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf daraufhingewiesen, hingewiesen, dass dassgemäss gemässWL WL zeitlich nicht
1998 eine Beschneiung Beschneiung zwischen zwischen dem dem 1. 1. November November und und dem dem 31. 31. März März erfolgen erfolgen darf darf 1998 eine
und dass dass lediglich lediglich in in begründeten begründeten Ausnahmefällen Ausnahmefällen bereits bereits ab ab dem dem 15. 15. Oktober Oktoberbebe— und
56
Art. 56
aufgefordert, Art. wird aufgefordert, WaltensburgNuorz wird Gemeinde WaltensburgNuorz Die Gemeinde schneit kann. Die werden kann. schneit werden Be— zeitlichenBeentsprechenden zeitlichen Abs. 33 BauG einerentsprechenden mit einer Gelegenheit mit nächster Gelegenheit bei nächster BauG bei
Auflage einerAuflage mit einer Genehmigung mit die Genehmigung ist die schränkung Zwischenzeitlich ist ergänzen. Zwischenzeitlich zu ergänzen. schränkung zu versehen. zu versehen. Beschneiungszeitraum zu bezüglich zulässigem Beschneiungszeitraum
Beschneiungsvorfehlende Beschneiungsvornoch fehlende die noch auf die Bezug auf in Bezug sich in drängt sich Vorbehalt drängt weiterer Vorbehalt Ein weiterer Ein
ist Gemeinde ist Die Gemeinde auf. Die BreiI/Brigels auf. Gemeinde Breil/Brigels der Gemeinde Baugesetz der kommunalen Baugesetz im kommunalen schrift schrift im
beDIVbeDas DIV vorzunehmen. Das umgehend vorzunehmen. Anpassung umgehend entsprechende Anpassung die entsprechende aufzufordern, die aufzufordern,
zu abhängig zu davon abhängig BAB-Zustimmung davon erforderlichen BAB-Zustimmung der erforderlichen Erteilung der die Erteilung vor, die sich vor, hält hält sich
Genehmigungsverdes GenehmigungsverSistierung des eine Sistierung auf eine kann auf Umständen kann diesen Umständen Unter diesen machen. Unter
fahrens der Festlegungen Festlegungen im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit den den BeschneiungsanlaBeschneiungsanlafahrens bezüglich der
gen auf auf Gemeindegebiet Gemeindegebiet von von Breil/Brigels BreiI/Brigels verzichtet verzichtet werden. werden. gen f) f)
Gewässerschutz Gewässerschutz
Beur— die Beurauf die wird auf Vorhabens wird des Vorhabens Aspekte des gewässerschützerischen Aspekte der gewässerschützerischen Hinsichtlich Hinsichtlich der
verwiesen. hienach verwiesen. 3.5 hienach Ziffer 3.5 unter Ziffer Umweltverträglichkeit unter materiellen Umweltverträglichkeit der materiellen teilung der teilung
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g) g)
Wasserbezug Wasserbezug
stammt ist, stammt entnehmen ist, zu entnehmen Wie ff.) zu 16 ff.) (Seite 16 Umweltverträglichkeit (Seite zur Umweltverträglichkeit Bericht zur dem Bericht Wie dem
Speicherdas betriebseigenen Speicherbestehenden betriebseigenen dem bestehenden aus dem Beschneiung aus die Beschneiung für die Wasser für das Wasser
AG energia AG Aurax energia becken Crest der Aurax Gneida der Ausgleichsbecken Gneida dem Ausgleichsbecken aus dem sowie aus Falla sowie Crest Falla becken (siehe (siehe auch auch Ziffer Ziffer 3.5 3.5 hienach). hienach). Der Der Speichersee Speichersee wird wird aus aus zwei zwei Reservequellen Reservequellen der der
konzedierte die konzedierte durch die Ausgleichsbecken durch das Ausgleichsbecken Trinkwasserversorgung Breil/Brigels, Breil/Brigels, das Trinkwasserversorgung
Quellen Wasserentnahme neuen Quellen keine neuen werden keine Es werden gespiesen. Es Ladral gespiesen. da Ladral Aua da der Aua aus der Wasserentnahme aus den somitden entsprichtsomit Wasserbezugskonzeptentspricht gefasst. Das vorgesehene Wasserbezugskonzept vorliegend vorgesehene Das vorliegend
1998. WL 1998. der WL Grundsätzen Grundsätzen der h) h)
Mooren von Mooren Beschneiung von Beschneiung
werden, beschneitwerden, Gemäss nichtbeschneit Bedeutung nicht nationaler Bedeutung von nationaler Moore von dürfen Moore 1998 dürfen WL 1998 Gemäss WL
mögwennmögBedeutungwenn lokalerBedeutung oderlokaler regionaleroder Mooren regionaler von Mooren Beschneiung von während die die Beschneiung während Projekt prüfendenProjekt zu prüfenden vorliegend zu dem vorliegend mit dem gelingt mit Dies gelingt soll. Dies lich vermieden vermieden werden werden soll. lich
Bezüglich entspricht.Bezüglich 1998entspricht. WL1998 derWL weitgehend, womit Grundsätzen der den Grundsätzen Projekt den das Projekt womit das weitgehend, werden. verwiesen werden. hienach verwiesen 3.5 hienach Ziffer 3.5 auf Ziffer kann auf Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen kann i)i)
Prüfung betreffend Beschneiungsadditive Beschneiungsaddftfve Prüfung betreffend
Organisund OrganisStoffe und umweltgefährdenden Stoffe keine umweltgefährdenden dürfen keine Beschneiungswasser dürfen Dem Dem Beschneiungswasser
men (KristalIisationsadditive) beigegeben beigegeben werden. werden. Bei Bei neuen neuen Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen men (Kristallisationsadditive)
hat die Information Information über über die die Art Art eines eines allenfalls allenfalls vorgesehenen vorgesehenen BeschneiungswasserBeschneiungswasserhat die
zu Baubewilligungsverfahrenszu des Baubewilligungsverfahrens und des zusatzes im Nutzungsplanung und der Nutzungsplanung Rahmen der im Rahmen zusatzes erfolgen erfolgen..
Im Projekt beabsichtigen beabsichtigen die die Bergbahnen, Bergbahnen, den den Beschneiungszusatz Beschneiungszusatz Im vorliegenden vorliegenden Projekt
Snomax wie das das in in den den bestehenden bestehenden Projektabschnitten Projektabschnitten zur zurpunktupunktuSnomax zu zu verwenden, verwenden, wie
ellen Beschneiung Beschneiung bereits bereits der der Fall Fall ist. ist. Auf Auf die die umweltrechtliche umweltrechtliche Problematik Problematikinindiedieellen
sem Zusammenhang wird wird unter unter Ziffer Ziffer 3.5 3.5 hienach hienach eingegangen. eingegangen. sem Zusammenhang
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Die von Die von den den Gemeinden Gemeinden Breil/Brigels Breil/Brigels und und WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz am am 29. 29. resp. resp. 22. 22. NoNo—
vember 2002 2002 beschlossene vember beschlossene Nutzungsplanungen Nutzungsplanungen (Änderung (Änderung Baugesetz; Baugesetz; Änderung Änderung
Zonenplan 1:5‘000 sowie sowie Genereller Zonenplan 1:5'000 GenerellerErschliessungsplan Erschliessungsplan1:5'000) 1:5'000)können könnenmit mitdiesen diesen
werden. genehmigt werden. Bemerkungen genehmigt Bemerkungen
3. Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung 3.
massgebliches 3.1 undmassgebliches Umweltverträglichkeitsprüfungund einerUmweltverträglichkeitsprüfung Erforderniseiner 3.1 Erfordernis Verfahren Verfahren
Die Bergbahnen Brigels Brigels— — Waltensburg —- Andiast Die Bergbahnen Waltensburg — AndiastAG AG (BBWA (BBWA AG) AG) beabsichtigen, beabsichtigen, ihre ihre bestehenden Beschneiungsanlagen bestehenden Beschneiungsanlagen mit mit einer einer bewilligten bewilligten Fläche Fläche von von rund rund 4.3 4.3 ha hainin
einer ersten Etappe Etappe um um rund rund 14 14 ha ha zu zu erweitern. erweitern. Die Die Beschneiungsanlage Beschneiungsanlage entspricht entspricht einer ersten
nach der der Erweiterung Erweiterung dem dem UVP-pflichtigen UVP-pflichtigen Anlagetyp Anlagetyp Nr. Nr. 60.4. 60.4. Für Für das das Vorhaben Vorhabender der nach
BBWA AG AG ist ist somit somit gestützt gestützt auf auf Art. Art. 22 Abs. Abs. 22 UVPV UVPV eine eine förmliche förmliche UmweltverträgUmweltverträgBBWA
erforderlich. USG erforderlich.
Art. 99 USG
nach Art. lichkeitsprüfung nach lichkeitsprüfung
Das massgebliche Das massgebliche Verfahren, Verfahren, in in dessen dessen Rahmen Rahmen die die UVP UVP für für Anlagen Anlagen des des Typs Typs
Nr. 60.4 durchgeführt durchgeführt wird, wird, ist ist gemäss gemäss Anhang Anhang zur zur KVUVP KVUVP das das NutzungsplangeNutzungsplangeNr. 60.4
nehmigungsverfahren nach nach Art.
Art. 37 37 KRG,
KRG, sofern sofern dieses dieses eine eine umfassende umfassende Prüfung Prüfung nehmigungsverfahren
ermöglicht; zuständige zuständige Behörde Behörde ist ist die die Regierung. Regierung. Laut Laut Art. Art. 12 12 Abs. Abs. 11 UVPV ermöglicht; UVPV beurteilt beurteilt die kantonale Umweltschutzfachstelle Umweltschutzfachstelle die die Berichte Berichte zu zu Projekten, Projekten, die die von von einer einer kantokantodie kantonale
nalen Behörde geprüft geprüft werden. werden. Kantonale Kantonale Fachstelle Fachstelle i.S. i.S. von von Art.
Art. 99 und
und Art.
Art. 42 42 USG
USG nalen Behörde ist das das Amt Amt für für Umwelt Umwelt (Art. (Art. 22 Abs. Abs. 11 KVUVP). KVUVP). ist
Betroffen vom Ausbauvorhaben Ausbauvorhaben sind sind die die Gemeinden Gemeinden WaltensburgNuorz Waltensburg/Vuorzund und Betroffen vom BreiI/Brigel Breil/Brigels.
3.2 Gegenstandund undInhalt Inhaltder derUmweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung 3.2 Gegenstand Gegenstand der Beurteilung Beurteilung durch durch die die kantonale kantonale Umweltschutzfachstelle Umweltschutzfachstelle ist ist der der im im Gegenstand der
Auftrag der BBWA BBWA AG AG vom vom Büro Büro Umweltberatung Umweltberatung Monn, Monn, Camischolas, Camischolas‚ erstellte erstellte UVB UVB Auftrag der
vom Oktober 2002 2002 betreffend betreffenddas dasProjekt ProjektBeschneiungsanlagen BeschneiungsanlagenBrigels Brigels—-—WaltensWaltensvom Oktober Etappe. 1. Etappe. — Andiast, burg burg — Andiast, 1.
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Im Folgenden UVB im UVB Angaben im erforderlichen Angaben Prüfung erforderlichen die Prüfung für die die für ob die beurteilt, ob wird beurteilt, Folgenden wird Im
vollständig und und richtig richtig sind sind (Art. (Art. 13 13 Abs. Abs. 11 UVPV), UVPV), d.h. d.h. ob ob sämtliche sämtliche im im jetzigen jetzigen ProPro— vollständig
jektierungsstadium und Voreinzelnen Vorden einzelnen und den absehbaren und Wissen absehbaren heutigem Wissen nach heutigem und nach jektierungsstadium haben haben zurechenbaren zurechenbaren direkten direkten und und indirekten indirekten Umweltauswirkungen Umweltauswirkungen sowohl sowohl einzeln einzeln
als auch gesamthaft gesamthaft und und nach nach ihrem ihrem Zusammenwirken Zusammenwirken korrekt korrekt ermittelt ermittelt und und bewertet bewertet
Brigelser auf Brigelser wie auf sind Waltensburger wie auf Waltensburger die auf somit die werden somit Vorliegend werden USG). Vorliegend (Art. 88 USG). sind (Art.
beurteilt. Projektbestandteile beurteilt. Gebiet liegenden liegenden Projektbestandteile Gebiet
Weiter wird beurteilt, beurteilt, ob ob das das Ausbauvorhaben Ausbauvorhaben den den eidgenössischen eidgenössischenund undkantonalen kantonalen Weiter wird
Vorschriften zum zum Schutz Schutz der der Umwelt Umweltentspricht entspricht(Art. (Art. 13 13Abs. Abs. 33UVPV). UVPV).Es Eswerden werden Vorschriften
be— Teilprojektenbevon Teilprojekten reSp. von Gesamtprojekts resp. des Gesamtprojekts Folgen des nicht ökologische Folgen sämtliche ökologische nicht sämtliche
UVB derUVB dassder ist, dass betonen ist, zu betonen wobei zu Umweltrechtskonformität, wobei urteilt, deren Umweltrechtskonformität, sondern deren urteilt, sondern Einhaltung bezüglichEinhaltung Prognosen bezüglich lediglich Prognosen Wesentlichen lediglich im Wesentlichen Beurteilung im dessen Beurteilung und dessen und
der der Umweltschutzvorschriften Umweltschutzvorschriften während während des des Baus Bausund und nach nach Inbetriebnahme Inbetriebnahmeder derAnAn-
dieser Einhaltungdieser die Einhaltung überdie Kontrolle über der Kontrolle aus der sich aus die sich Massnahmen, die lage darstellen. Massnahmen, lage darstellen.
Vorschriften Vorschriften ergeben, ergeben, bleiben bleiben daher daher inin jedem jedemFall Fall vorbehalten. vorbehalten. Projektbeschrieb GenerellerProjektbeschrieb 3.3 3.3 Genereller
Waltensburg—— Brigels BeschneiungsanlagenBrigels derBeschneiungsanlagen Ausbauder zumAusbau Gesamtprojektzum Das Das Gesamtprojekt ——Waltensburg
Andiast soll in in drei drei Etappen Etappen erfolgen erfolgen und und bis bis ca. ca. 2015 2015 abgeschlossen abgeschlossen sein. sein. GegenGegen-
Waltensburg! Gemeinden Waltensburg/ der Gemeinden Territorium der auf Territorium die auf sind die Verfahrens sind jetzigen Verfahrens des jetzigen stand des stand
Vuorz und BreiVBrigels Breil/Brigels liegenden liegenden Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagender derPisten PistenAlp AlpDado DadoSut Sut—-— Vuorz und La Cauma, Alp AlpDado DadoSut Sut—— Burleun, Burleun,Alp AlpDado DadoSut Sut——Parli Parliund undCurtginet Curtginet——Gneida, Gneida, La Cauma,
welche bereits bereits heute heute beschneit beschneit werden werden (diverse (diverse bewilligte bewilligte punktuelle punktuelle BeschneiunBeschneiunwelche
gen), sowie sowie die die eigentlichen eigentlichenNeuanlagen NeuanlagenTalstation TalstationBreiVBrigels Breil/Brigels——- Burleun Burleunund undParli Parli gen),
— der ersten ersten Etappe Etappe beträgt beträgt rund rund 18 18 ha. ha. Der Der —Gneida. Gneida.Die Die gesamte gesamte beschneite beschneite Fläche Fläche der
Wasserbedarf für diese diese Teilvorhaben Teilvorhaben beträgt beträgt laut laut Angaben Angaben im im UVB UVB durchschnittlich durchschnittlich Wasserbedarf für
70‘000 m33 in in durchschnittlichen durchschnittlichen resp. resp. 100'000 100'000 m m33 in in niederschlagsarmen niederschlagsarmen Jahren und 70'000 m und
soll vollumfänglich aus dem dem betriebseigenen betriebseigenen Speichersee Speichersee Crest Crest Falla Falla sowie sowie dem dem soll vollumfänglich aus
Ausgleichsbecken der Aurax Aurax energia energia AG AG in in Gneida Gneida abgedeckt abgedeckt werden. werden. Als Als Ausgleichsbecken der
Schneeaggregate sind hauptsächlich hauptsächlich „Waterstick-Lanzen" „Waterstick-Lanzen“ vorgesehen; vorgesehen; lokal lokal gelangelanSchneeaggregate sind
gen auch auch Propellerkanonen Propellerkanonen zum zum Einsatz. Einsatz. Für Für den den Betrieb Betrieb der der Lanzen Lanzen ist ist laut laut UVB UVB gen
die des Beschneiungszusatzes Beschneiungszusatzes Snomax Snomax vorgesehen. vorgesehen. die Verwendung Verwendung des
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10 10
Die einzelnen Projektelemente sind im UVB in Kap. Kap. 2 ausführlich ausführlich beschrieben und und
deren Notwendigkeit dargelegt. Gesuchstellerindargelegt. der Gesuchstellerin Sicht der der Sicht aus der Notwendigkeit aus deren
Begründet wird Begründet wird das das Gesamtvorhaben Gesamtvorhaben mit mit der der Sicherstellung Sicherstellungeines einesangemessenen angemessenen
Angebots an Angebots an schneesicheren, schneesicheren, gut gut präparierten präparierten und und gefahrlosen gefahrlosen Pisten, Pisten, insbesondere insbesondere auch für auch für die die Talabfahrten Talabfahrten nach nach Breil/Brigels BreiI/Brigels und und nach nach WaltensburgNuorz. WaltensburgNuorz. Diese Diese
Qualitätsverbesserung soll SaisonbebeiSaisonbeSchneesicherheitbei erwartete Schneesicherheit Gast erwartete vom Gast die vom soll die Qualitätsverbesserung
ginn und ginn und während während der der normalen normalen Saison Saison von von Dezember Dezemberbis bis April April gewährleisten. gewährleisten.
Aus dem dem UVB UVB geht geht hervor, hervor, dass dass bei bei der der Planung Planung der derneuen neuen Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen Aus
wichtige Grundsätze befolgt befolgt wurden, wurden, mit mit welchen welchen unnötige unnötige Umweltbelastungen Umweltbelastungenververwichtige Grundsätze könnten. Daneben Daneben weist weist der der UVB UVB (Kap. (Kap. 10/11) 10/11) verschiedene verschiedene MassMassmieden werden könnten.
nahmen zum nahmen zum Schutz Schutz resp. resp. zur zur Verminderung Verminderung der der Umweltbelastung Umweltbelastung sowie sowie eine eine MassMass— nahme aus, nahme aus, mit mit welcher welcher die die unvermeidlichen unvermeidlichen Eingriffe Eingriffe in in geschützte geschützte Lebensräume Lebensräume
können. werden können. kompensiert kompensiert werden
-
3.4 Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichtes 3.4 Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichtes Der im Auftrag Auftrag der der BBWA BBWA AG AG vom vom Büro Büro Umweltberatung Umweltberatung Monn, Monn, Camischolas, Camischolas‚ erer— Der im
stellte UVB vom vom Oktober Oktober 2002 2002 betreffend betreffend das das Projekt Projekt Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen stellte UVB
Brigels — — Waltensburg zum heutigen heutigen Zeitpunkt ZeitpunktabsehabsehBrigels Waltensburg — —Andiast, Andiast, 1.1. Etappe, Etappe, zeigt zeigt die die zum baren Konfliktpunkte Konfliktpunkte mit mit den den in in Art.
Art. 33
Abs. Abs. 11 UVPV UVPV aufgeführten aufgeführten UmweltrechtsbereiUmweltrechtsbereibaren
auf. chen vollständig vollständig auf. chen
unbestritten. istunbestritten. UVB ist im UVB Angaben im der Angaben Richtigkeit der Die Die Richtigkeit Eine Beurteilung der der Rechtskonformität Rechtskonformität des des Projekts Projekts BeschneiungsBeschneiungsEine abschliessende abschliessende Beurteilung
vorliedievorlieaufdie gestützt auf somit gestützt — Waltensburg Brigels — anlagen Brigels Waltensburg —Andiast, Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, ist somit
vorhandenen Ämtern vorhandenen beigezogenen Ämtern den beigezogenen und den AfU und im AfU die im sowie die Unterlagen sowie genden Unterlagen genden möglich. Informationen Informationen möglich.
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3.5 3.5
Beurteilung der Umweltverträglichkeit materiellenUmweltverträglichkeit der materiellen Beurteilung
3.5.1 Gewässerschutz Fischerei undFischerei Gewässerschutzund 3.5.1
der Gemäss UVB Rahmen der im Rahmen Beschneiung im die Beschneiung für die Wasserbedarf für der Wasserbedarf beträgt der UVB beträgt Gemäss
Bedie Befür die Laut UVB UVB erfolgt erfolgt der der Wasserbezug Wasserbezug für 1. Etappe 100'000 mm3.3. Laut bis 100'000 70'000 bis Etappe 70'000 1.
bestehendem bestehenaus dem vollumfänglich aus Pistenfläche vollumfänglich schneiung beschneiten Pistenfläche ha beschneiten 18 ha ca. 18 der ca. schneiung der
der den Ausgleichsbecken der dem Ausgleichsbecken aus dem sowie aus Falla sowie Crest Falla Speichersee Crest betriebseigenen Speichersee den betriebseigenen
Trinkder TrinkReservequellen der zwei Reservequellen aus zwei Speichersee aus der Speichersee wird der Aurax Gespeist wird Gneida. Gespeist in Gneida. Aurax in
kondie kondurch die Gneida durch Ausgleichsbecken Gneida das Ausgleichsbecken bzw. das wasserversorgung Breil/Brigels, bzw. wasserversorgung Breil/Brigels,
OberfläLeitungsentleerungenininOberfläzedierte Wasserentnahme Ladral. Leitungsentleerungen daLadral. Auada derAua aus der Wasserentnahme aus zedierte vorgesehen. keine vorgesehen. sind keine chengewässer chengewässer sind
Zone GewässerschutzbereichZone imGewässerschutzbereich Gemäss UVB grösstenteilsim Projektgebietgrösstenteils das Projektgebiet liegt das UVB liegt Gemäss
SchutzdieSchutzA (Au). Beschneiungsleitungdie bestehendeBeschneiungsleitung die bestehende tangiertdie Fernata tangiert Raum Fernata im Raum (Au). Im A
Schutzzone derSchutzzone Randder amRand Leitungam neue Leitung die neue liegtdie Tigiolas liegt Raum Tigiolas zone im Raum und im 81-83, und zone S1-S3,
unFernataunRaumFernata imRaum Bauarbeiten im damaligen Bauarbeiten die damaligen S3. Laut wurden die UVB wurden im UVB Angaben im Laut Angaben 83.
Baubegleitung zurBaubegleitung Schlussberichtzur imSchlussbericht ausgeführt. Im Geologen ausgeführt. eines Geologen Anleitung eines der Anleitung ter ter der
Einfuss relevantenEinfuss keinenrelevanten Schneeanlagenkeinen derSchneeanlagen Betriebder der Betrieb dass der festgehalten, dass wurde festgehalten, wurde
besonderen keinebesonderen vorläufigkeine weshalb vorläufig auf wird, weshalb haben wird, Moorflächen haben und Moorflächen Quellen und die Quellen auf die
VenNendung derVerwendung Auswirkungen der mögliche Auswirkungen Um mögliche seien. Um Schutzmassnahmen vorzusehen vorzusehen seien. Schutzmassnahmen
wurden können,wurden zukönnen, ausschliessenzu Wasserqualität ausschliessen die Wasserqualität auf die Beschneiungszusätzen auf von Beschneiungszusätzen von TrinkderTrinkausder Wasserproben aus 2000 Wasserproben Frühjahr 2000 im Frühjahr zudem im UVB zudem im UVB nach den Angaben im
Spuren keinerleiSpuren konntenkeinerlei Dabei konnten analysiert. Dabei und analysiert. entnommen und Fernata entnommen wasserfassung Fernata wasserfassung des verwendeten Produkts Produkts Snomax Snomax festgestellt festgestellt werden. werden. des verwendeten
Laut UVB kann kann zusammenfassend zusammenfassend davon davon ausgegangen ausgegangen werden, werden, dass dass der der Bau Bau und und Laut UVB
Etappe, Andiast,1.1.Etappe, Waltensburg—— Andiast, Brigels BeschneiungsanlagenBrigels der Betrieb ——Waltensburg derBeschneiungsanlagen Betrieb der der keine relevanten relevanten Auswirkungen Auswirkungen weder weder auf auf Oberflächengewässer Oberflächengewässer noch noch auf auf das das keine
Grundwasser haben wird. wird. Grundwasser haben
Das und Fischerei Fischerei sowie sowie das das Amt Amt für für Umwelt Umwelt (AfU) (AfU) teilen teilen die die BeurteiBeurteiDas Amt Amt für für Jagd Jagd und
lung UVB, wonach wonach die die mit mit den den Beschneiungen Beschneiungen verbundenen verbundenen Wasserentnahmen Wasserentnahmen lung im im UVB,
keinen relevanten Einfluss Einfluss auf auf das das Abflussregime Abflussregime von von Oberflächengewässern Oberflächengewässern haben haben keinen relevanten
werden. Eine Wasserentnahmebewilligung Wasserentnahmebewilligung ist ist für für den den Bezug Bezug von von Wasser Wasseraus aus der der werden. Eine
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Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Breil/Brigels Breil/Brigels (Reservequellen) (Reservequellen) und/oder und/oder dem dem AusgleichsbekAusgleichsbek-
ken der der Aurax Aurax energia energia AG AG unter unter den den gegebenen gegebenen Voraussetzungen Voraussetzungennicht ken nichtnotwendig. notwendig.
Es zudem davon Es wird wird zudem davon Kenntnis Kenntnis genommen, genommen, dass dass keinerlei keinerleiLeitungsentleerungen Leitungsentleerungeninin
Oberflächengewässer notwendig Oberflächengewässer notwendig sind, sind, womit womit auch auch keine keine Einleitungsbewilligung Einleitungsbewilligung nach nach
Art.
Art. 77 GSchG
GSchG erforderlich erforderlich ist. ist.
Zu den Aspekten Aspekten des des Grundwasserschutzes Grundwasserschutzes ist Zu den istFolgendes Folgendesfestzuhalten: festzuhalten:
Die Gemeinde WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz verfügt Die Gemeinde verfügt über über einen einen aus aus dem dem Jahre Jahre 1996 1996 stamstam-
menden Entwurf für für eine eine detaillierte detaillierte Schutzzonenausscheidung. Schutzzonenausscheidung. Im Im SchutzzonenSchutzzonenmenden Entwurf
reglement (Entwurf) (Entwurf) finden finden sich sich indessen indessen keine keine Bestimmungen Bestimmungen zum reglement zum Bau Bau und undzum zum Betrieb von von Beschneiungsanlagen. Beschneiungsanlagen. Betrieb
Die Beschneiungsanlage Alp AlpDado DadoSut Sut— — La durch die Die Beschneiungsanlage La Cauma Cauma verläuft verläuft durch die GrundwasserGrundwasser-
schutzzonen S1-S3 81-83 der der Quelle Quelle Fernata, schutzzonen Fernata, welche welche für für die die Versorgung Versorgung der derAlp AlpDado DadoSut, _Sut, das Bergrestaurant sowie sowie die die öffentliche öffentliche Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung der der Gemeinde Gemeinde das Bergrestaurant
WaltensburgNuorz genutzt WaltensburgNuorz genutzt wird. wird. Gemäss Gemäss der der ebenfalls ebenfalls erst erst im im Entwurf Entwurf vorliegenden vorliegenden
Wegleitung Grundwasserschutz des des BUWAL BUWAL vom vom 20.10.2000 20.10.2000 wären wären innerhalb innerhalbeiner Wegleitung Grundwasserschutz einer
Grundwasserschutzzone S S 11 prinzipiell prinzipiell nur nur Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen zulässig, zulässig, welche welche der der Grundwasserschutzzone
Wasserversorgung dienen. Da Da die die Versorgungsleitungen Versorgungsleitungen der der Beschneiungsanlage Beschneiungsanlage Wasserversorgung dienen. bereits bestehen (bewilligte (bewilligte punktuelle punktuelle Beschneiungen) Beschneiungen) und und für für die die flächige flächige BeBebereits bestehen
der Piste Piste Alp Alp Dado DadoSut Sut— — La Massnahmen erforerforschneiung der La Cauma Cauma keine baulichen Massnahmen
derlich sind, erübrigen erübrigen sich sich entsprechende entsprechende Auflagen; Auflagen; die die Durchschneidung Durchschneidung der der derlich sind,
Schutzzone St kann kann zumindest zumindest vorläufig vorläufig toleriert toleriert werden. werden. Bei Bei einem einem allfälligen allfälligen ErErSchutzzone S1
werden. geändert werden. allerdings geändert Linienführung allerdings die Linienführung müsste die Leitung müsste der Leitung satz der satz
Die Beschneiungsanlage Gneida Gneida — — Parli GrundwasserschutzzoDie Beschneiungsanlage Parli tangiert tangiert randlich randlich die die Grundwasserschutzzo-
ne 83 der Quellgebiete Quellgebiete Gneida Gneida und und Feuns. Feuns. Für Für den den Bau Bau der der Leitungen Leitungen ist ist eine eine BewilBewilne S3 der ligung nach Art.
Art. 19
19 Abs. Abs. 22 GSchG GSchG erforderlich, erforderlich, welche welche vom vom AfU AfU erteilt erteilt wird. wird. Diese Diese ligung nach
Bewilligung kann in in Aussicht Aussicht gestellt gestellt werden; werden; sie sie wird wird im im Rahmen Rahmen des des BAB-VerfahBAB-VerfahBewilligung kann
erteilt. rens erteilt. rens
lm auf diese diese Bewilligung Bewilligung ist ist im im BAB-Gesuch BAB-Gesuch aufzuzeigen, aufzuzeigen, welche welche MassnahMassnahIm Hinblick Hinblick auf
men Bewältigung von von Ereignissen Ereignissen mit mit wassergefährdenden wassergefährdenden Flüssigkeiten Flüssigkeiten getrofgetrofmen zur zur Bewältigung
fen sollen. Hierfür Hierfür wird wird die die Ausarbeitung Ausarbeitung eines eines Interventionsplans InterventionSpIans für für das das fen werden werden sollen.
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ganze Mamit MaPannen mit und Pannen Unfällen und bei Unfällen Vorgehen bei das Vorgehen dem das in dem empfohlen, in Skigebiet empfohlen, ganze Skigebiet
schinen wird. dargestelltwird. verständlichdargestellt leicht verständlich Geräten leicht und Geräten schinen und
Ein spezielles Problem Ein spezielles Problem stellt stellt die die Verwendung Venrvendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzen innerhalb innerhalb
einer ist GSchV ist 223 GSchV und 223 222 und Ziff. 222 Anhang 44 Ziff. Gemäss Anhang dar. Gemäss Grundwasserschutzzone dar. einer Grundwasserschutzzone
die der in der und in unzulässig und prinzipiell unzulässig S 11 prinzipiell Schutzzone S einer Schutzzone in einer Beschneiung in künstliche Beschneiung die künstliche S mitbeineinerSS11 mitbeinBeschneiungeiner dieBeschneiung welche die Fälle, welche Andere Fälle, fragwürdig. Andere zumindest fragwürdig. 2 zumindest S2 haltet, sind jedenfalls keine keine bekannt. bekannt. Laut Laut UVB UVB wurden bisher im im Trinkwasser zwar zwar die wurdedie bekannt,wurde Soweitbekannt, gefunden. Soweit Beschneiungszusätzen gefunden. keine Spuren von Beschneiungszusätzen
VenNenderVerwenmitder Zusammenhangmit im Zusammenhang speziell im einmal speziell nur einmal allerdings nur Fernata allerdings Quelle Fernata
Auswirkungen dieAuswirkungen sinddie Damitsind beprobt. Damit (Snomax) beprobt. Beschneiungszusätzen (Snomax) dung von Beschneiungszusätzen
einer nicht Trinkwasser nicht das Trinkwasser auf das Beschneiungszusätzen auf mit Beschneiungszusätzen Beschneiung mit künstlichen Beschneiung einer künstlichen hinreichend hinreichend bekannt. bekannt. Aus Aus grundsätzlichen grundsätzlichen Überlegungen Überlegungen ist istnach nach wie wievor vordringend dringend
zu empfehlen, zu empfehlen, auf auf die die Verwendung Velwendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzenbei beider derBeschneiung Beschneiung innerhalb von Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzzonen zu zu verzichten verzichten (vgl. (vgl. hierzu hierzu auch auch Wegleitung Wegleitung
Beschneiungsanlagen des des DIV DIV vom vom Dezember Dezember 1998). 1998). Falls Falls auf aufdie die Verwendung Verwendungvon von
Beschneiungszusätzen insbesondere Beschneiungszusätzen insbesondere in in der der Schutzzone Schutzzone SS 11 aus aus zwingenden zwingendenbebe-
Jahren, dreiJahren, nächstendrei den nächsten in den sind in kann, sind werden kann, verzichtet werden nicht verzichtet Gründen nicht trieblichen Gründen
in Absprache Absprache mit in mit dem dem AfU, AfU, Kontrollmessungen Kontrollmessungen jeweils jeweils während während der derErstbeschneiErstbeschnei-
ung, während während der der Schneeschmelze Schneeschmelze und/oder und/oder bei bei allfälligen allfälligen Wärmeeinbrüchen Wärmeeinbrüchen im im ung,
Winter sowie nach durchzuführen. Ausapern durchzuführen. dem Ausapern nach dem
Boden 3.5.2 3.5.2 Boden
Gemäss Gemäss UVB UVB treten treten im im Projektgebiet Projektgebiet keine keine nennenswerten nennenswerten Erosionserscheinungen Erosionserscheinungen auf; Beschneidie Beschneifürdie lediglich für werden lediglich UVB werden Laut UVB stabil. Laut weitgehend stabil. ist weitgehend Boden ist der Boden auf; der
ungsanlage Burleun sowie sowie im ungsanlage Talstation Talstation Breil/Brigels Breil/Brigels— -— Burleun im Raum Raum Tigiolas Tigiolas neue neue LeitungsLeitungs-
gräben angelegt; die gräben angelegt; die übrigen übrigen Leitungen Leitungen sind sind als als Bestandteile Bestandteile verschiedener verschiedenerpunktupunktu-
eller Beschneiungsanlagen bereits bereits ausgeführt. ausgeführt. Die Die neuen neuen Leitungen Leitungen werden, werden, ausser ausser
im Bereich Gneida Gneida — - Parli, im Bereich Parli, nicht nicht frostsicher frostsicher verlegt, verlegt, was was eine eine erhebliche erhebliche Reduktion Reduktion
der Eingriffe in in den den Boden Boden mit mit sich sich bringt. bringt. Laut Laut UVB UVB sind der Eingriffe sind keine keine Baupisten Baupisten erfordererforder-
Iich. lich.
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Zusammenfassend gelangt Zusammenfassend gelangt der der Verfasser Verfasser des des UVB UVB zum zum Schluss, Schluss, dass, dass, eine eine sorgfälsorgfäl-
Beeinträchtitige projektbedingtenBeeinträchtirelevantenprojektbedingten keinerrelevanten mit keiner vorausgesetzt, mit Bauweise vorausgesetzt, tige Bauweise
gung der minimalen einerminimalen Gewährleistungeiner die Gewährleistung Durch die sei. Durch rechnen sei. zu rechnen Bodenqualität zu der Bodenqualität gung
Schneedecke werde BeschädivorBeschädibesservor Bodenbesser derBoden auch der damit auch und damit Vegetation und die Vegetation werde die Schneedecke
gungen durch gungen durch die die maschinelle maschinelle Pistenpräparation Pistenpräparation geschützt. geschützt.
Vorweg ist Vorweg ist festzuhalten, festzuhalten, dass dass der der UVB UVB eine eine knappe knappeGrundlage Grundlagefür fürdie dieBeurteilung Beurteilung
der Projektauswirkungen BodenkareineBodenkarallemeine vorallem fehltvor Es fehlt darstellt. Es Boden darstellt. den Boden auf den Projektauswirkungen auf der
tierung betroffen Eingriffenbetroffen tiefbaulichen Eingriffen von tiefbaulichen unmittelbar von welche unmittelbar Flächen, welche jene Flächen, für jene tierung für
werden. Für eine eine sachgerechte sachgerechte Planung Planung der derBauausführung Bauausführung (angepasste (angepassteBauverfahBauverfahwerden. Für ren, besondere Schutzmassnahmen, Schutzmassnahmen, Rekultivierung) Rekultivierung) und und der der Nachbewirtschaftung Nachbewirtschaftung
ist eine eine Bodenkartierung ist Bodenkartierung indessen indessen unabdingbare unabdingbare Grundlage. Grundlage.
Da sich aus Da sich aus den den bundesrechtlichen bundesrechtlichen Vorschriften Vorschriften zum zum Schutz Schutz des des Bodens Bodens erfaherfah-
rungsgemäss keine Ausschlussgründe gegen gegen Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen ergeben, ergeben, kann kann
dessen statt dessen und statt verzichtet und Nutzungsplanung verzichtet Stufe Nutzungsplanung auf Stufe auf ergänzende Abklärungen auf
die Genehmigung der der Nutzungsplanvorlage Nutzung3planvorlage an an die die Auflage Auflage geknüpft geknüpft werden, werden, dass dass
die notwendigen die notwendigen Grundlagen Grundlagen für für eine eine saubere saubere Planung Planung der der Bauausführung Bauausführung im im RahRah-
men des des BAB-Verfahrens BAB-Verfahrens zu zu erbringen erbringen sind. sind. men Flora 3.5.3 3.5.3 Flora
Die vom Projekt (Leitungsbau (Leitungsbau und/oder und/oder Beschneiung) Beschneiung) tangierten tangierten Flächen Flächen wurden wurden
nach Delarze aufgenommen. aufgenommen. Die Die Abklärungsergebnisse Abklärungsergebnisse sind sind im im Anhang Anhang 44 in in VegeVegenach Delarze
Jede numeriert. Jede Flächen numeriert. tationskarten aufgenommenen Flächen die aufgenommenen und die dargestellt und 1:5‘000 dargestellt tationskarten 1:5'000 Fläche ist ist nach dokumentiert. Bildern dokumentiert. mit Bildern und mit beschrieben und Muster beschrieben einheitlichem Muster nach einheitlichem Fläche
geschützten NHV geschützten nach NHV betroffenen, nach Beschneiung betroffenen, der Beschneiung und/oder der Die vom Leitungsbau und/oder
Beeinderen Beeinerwähnt, deren UVB erwähnt, im UVB werden im Vegetationstypen werden und damit ersatzpflichtigen Vegetationstypen damit ersatzpflichtigen und
trächtigung durch den den Bau Bau und und Betrieb Betrieb der der Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen ist ist nach nach dem dem aneranerträchtigung durch
und Bau und den Bau für den sind für Berechnung sind dieser Berechnung Gemäss dieser kannten System worden. Gemäss bewertet worden. System bewertet kannten den Betrieb der derBeschneiungsanlagen BeschneiungsanlagenBrigels Brigels——Waltensburg Waltensburg—— Andiast, Andiast, 1.1. Etappe, Etappe, den Betrieb
Ersatzmassnahmen im Umfang Umfang von von 15'500 15'500 Punkten Punktennotwendig. notwendig. Ersatzmassnahmen im
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Als „Magals“ Flachmoors „Magals" des Flachmoors Pflege des die Pflege UVB die im UVB wird im NHG wird nach NHG Ersatzmassnahmen nach Als Ersatzmassnahmen
vorgeschlagen. Mit vorgeschlagen. Mit der der Sicherstellung Sicherstellung der der Bewirtschaftung Bewirtschaftung von von 2'000 2'000 m m22 dieses dieses
das Da das werden. Da abgedeckt werden. Moors UVB abgedeckt laut UVB Ersatzmassnahmen laut an Ersatzmassnahmen Bedarf an der Bedarf kann der Moors kann Ersatzmassallfällige Ersatzmasskönnen allfällige aufweist, können m22 aufweist, 10'000 m rund 10'000 von rund Flachmoor Fläche von eine Fläche Flachmoor eine
Im werden. Im nahmen getroffen werden. Raum getroffen gleichen Raum im gleichen Ausbauetappen im weiteren Ausbauetappen die weiteren für die nahmen für
UVB wird und Bewirtschaftungs-und ein BewirtschaftungsZeit“ ein gegebenerZeit" „zu gegebener vorgeschlagen, „zu deshalb vorgeschlagen, wird deshalb UVB
Pflegekonzept auszuarbeiten. Flachmoorsauszuarbeiten. des Flachmoors Unterhalt des den Unterhalt für den Pflegekonzept für
Die Projektauswirkungen ErsatzmassdieErsatzmassunddie dargestelltund korrekt dargestellt sind korrekt Natur sind die Natur auf die Projektauswirkungen auf Die
VereineVerfüreine Entwurffür einEntwurf liegtein nahmen Zwischenzeitlich liegt berechnet. Zwischenzeitlich richtig berechnet. NHG richtig nach NHG nahmen nach
ErderEreinbarung Sicherstellungder zurSicherstellung Bergbahnenzur undBergbahnen Gemeinde und Kanton, Gemeinde zwischen Kanton, einbarung zwischen Baueingabe satzmassnahmen zurBaueingabe biszur spätestensbis mussspätestens Vereinbarungmuss Diese Vereinbarung vor. Diese satzmassnahmen vor.
rechtsgültig deninin mitden sowiemit Vereinbarung sowie dieser Vereinbarung Vorbehalt dieser dem Vorbehalt Unter dem vorliegen. Unter rechtsgültig vorliegen.
Kap. 10 Umwelt derUmwelt Schutzder zum Schutz Massnahmen zum vorgeschlagenen Massnahmen UVB vorgeschlagenen des UVB 11 des und 11 10 und Kap.
und BeschneiungsVorhabenBeschneiungsdas Vorhaben kann das Umweltbelastungen kann der Umweltbelastungen Verminderung der zur Verminderung und zur
anlage Waltensburg — Andiast als als den den massgeblichen massgeblichen Bestimmungen beBestimmungen be— Andiast —- Waltensburg Brigels — anlage Brigels
werden. beurteiltwerden. treffend entsprechend beurteilt Naturschutz entsprechend treffend Naturschutz
Fauna 3.5.4 Fauna 3.5.4
Gemäss UVB BeschneiungsanladerBeschneiungsanlaEinflussbereich der unmittelbaren Einflussbereich im unmittelbaren sich im befinden sich UVB befinden Gemäss
gen keine für für Amphibien Amphibien oder gen keine oder Reptilien Reptilien wichtigen wichtigen Lebensräume. Lebensräume. Dementsprechend Dementsprechend ist laut zu Reptilienzu oderReptilien Amphibien oder auf Amphibien Auswirkungen auf relevanten Auswirkungen mit relevanten nicht mit UVB nicht laut UVB ist rechnen. rechnen.
BederBeBetrieb der und Betrieb Bau und der Bau verursacht der Niederwild verursacht und Niederwild Hoch- und das Hochauf das In In Bezug Bezug auf
schneiungsanlagen schneiungsanlagen laut laut UVB UVB keine keine relevanten relevanten Auswirkungen, Auswirkungen. zumal zumal auch auchwährend während der Pistenbeschneiungen der Pistenbeschneiungen genügend genügend Freiraum Freiraum für für allfällige allfällige Pistentraversierungen Pistentraversierungen
verbleibt. verbleibt.
Der Bewertung Bewertung der Der der Projektauswirkungen Projektauswirkungen auf auf die die Fauna Fauna kann kann vorbehaltlos vorbehaltlos zugezuge-
stimmt werden.
|P I
I
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3.5.5 Landschaftsschutz 3.5.5 Landschaftsschutz
sehr Beschneiungsanlagen sehr Gemäss der Beschneiungsanlagen Bereich der im Bereich Landschaftsbild im das Landschaftsbild wird das UVB wird Gemäss UVB
stark Wege und Wege Strassen und zahlreiche Strassen sowie zahlreiche Transportanlagen sowie bestehenden Transportanlagen die bestehenden durch die stark durch geprägt. Leitungsgräben die Leitungsgräben auch die zudem auch sind zudem Cauma sind La Cauma — La Sut— DadoSut AlpDado Raum Alp Im Raum geprägt. Im
der punktuellen sichtbar. noch sichtbar. Beschneiungsanlage noch punktuellen Beschneiungsanlage der
Eine sorgfältige AuswirprojektbedingtenAuswirdie projektbedingten können die vorausgesetzt, können Bauausführung vorausgesetzt, sorgfältige Bauausführung Eine
kungen VorbeladerVorbelaGrundder AufGrund werden. Auf gehalten werden. gering gehalten relativ gering Landschaft relativ die Landschaft auf die kungen auf
auffallen. starkauffallen. sehrstark nicht sehr stung der Eingriffe nicht neuen Eingriffe die neuen werden die Landschaft werden der Landschaft stung Wald 3.5.6 3.5.6 Wald
Laut UVB Laut UVB liegt liegt einzig einzig der der bereits bereitsheute heutebeschneite beschneiteAbschnitt AbschnittCafoghel Cafoghel—— Gneida Gneida im im
Wald. Die Die Beschneiung Beschneiung beschränkt beschränkt sich sich in in diesem diesem Abschnitt Abschnitt auf auf bestehende bestehendeWege Wege Wald.
zu Wald zu den Wald auf den und Projektauswirkungen auf relevanten Projektauswirkungen keinen relevanten mit keinen dass mit so dass Strassen, so und Strassen, rechnen ist. rechnenist
Die Darstellungen im im UVB UVB zum zum Bereich Bereich Wald Wald und und Wild-Waldproblematik Wild-Waldproblematik werden werden als als Die Darstellungen
korrekt korrekt beurteilt. ——Waltensburg beurteilt. Das DasProjekt ProjektBeschneiungsanlagen BeschneiungsanlagenBrigels Brigels Waltensburg——
Andiast, 1. Etappe, Etappe, verursacht verursacht keine keine neuen neuen oder oder zusätzlichen zusätzlichen Belastungen Belastungen für fürdas das Andiast, 1. Waldareal. Waldareal.
Lärm 3.5.7 3.5.7 Lärm
Im 2 des des UVB UVB wird wird aufgezeigt, aufgezeigt, wo wo potentielle potentielle Lärmkonflikte Lärmkonflikte bestehen. bestehen. Auf Auf Im Anhang Anhang 2
eine eigentliche eine eigentliche Lärmprognose Lärmprognose wurde wurde im im UVB UVB verzichtet, verzichtet, mit mit der der Begründung, Begründung, dass dass
die betroffenen Gebäude Gebäude mit mit lärmempfindlichen Iärmempfindlichen Räumen Räumen zu zu Zeiten Zeiten der der HauptschneiHauptschneidie betroffenen
zeit zeit von von anfangs anfangs November November bis bis Mitte Mitte Dezember Dezember nicht nicht bewohnt bewohnt sind sind und und dass dass keine keine
Nachbeschneiungen im Einflussbereich Einflussbereich von von Gebäuden Gebäuden mit mit lärmempfindlicher Iärmempfindlicher NutNutNachbeschneiungen im
zungen stattfinden werden. werden. Überdies Überdies würden würden künftig künftig praktisch praktisch nur nur noch noch emissiemissizungen stattfinden
onsarme Waterstick—Lanzen Waterstick-Lanzen verwendet, Lärder LärReduktion der einer Reduktion zu einer generell zu was generell verwendet, was onsarme
memissionen führt. memissionen führt.
Den Darstellungen im im UVB UVB zu zu den den Aspekten Aspekten des des Lärmschutzes, Lärmschutzes, namentlich Den Darstellungen namentlich den den vorvor-
gesehen technischen und und betrieblichen betrieblichen Lärmschutzmassnahmen, Lärmschutzmassnahmen, kann gesehen technischen kann prinzipiell prinzipiell
beigepflichtet werden. Um Um einen einen gesetzeskonformen gesetzeskonformen Betrieb Betrieb der beigepflichtet werden. der BeschneiungsanlaBeschneiungsanla-
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gen Waltensburg — Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, sicherstellen sicherstellen zu gen Brigels Brigels — -— Waltensburg — Andiast, zu können, können, ist istes esjeje-
17 17
doch Beschneiungsanlagen die Beschneiungsanlagen für die Betriebsbeschränkungen für die Betriebsbeschränkungen dass die unabdingbar, dass doch unabdingbar,
in den den lärmmässig in lärmmässig kritischen kritischen Bereichen Bereichen in in einem einem Betriebsreglement Betriebsreglement geregelt geregelt werden. werden. Ein solches solches Betriebsreglement Folaufzunehmen. FolBaUgesuchsunterlagen aufzunehmen. die Baugesuchsunterlagen in die ist in Betriebsreglement ist Ein
festzulegen: gende Punkte sind festzulegen: Punkte sind gende
..
_
—
Die genauen Standorte Standorte und und das das zu zu verwendende verwendende Beschneiungsaggregat; Beschneiungsaggregat; Die genauen
die zulässigen Standorten; einzelnen Standorten; den einzelnen ab den Betriebszeiten ab zulässigen Betriebszeiten die
die Pflicht Betriebsleiter. denBetriebsleiter. durch den Betriebsdatendurch derBetriebsdaten Protokollierung der zur Protokollierung Pflicht zur die
3.5.8 Übrige Umweltbelange ÜbrigeUmweltbelange 3.5.8
Die Die Belange Belange des des Umweltschutzes Umweltschutzes (Lufthygiene, (Lufthygiene, Erschütterungen, Erschütterungen, nicht-ionisierende nicht-ionisierende
Strahlen, Abfall, Strahlen, Abfall, umweltgefährdende umweltgefährdende Stoffe), Stoffe), des desHeimatschutzes Heimatschutzessowie sowiedes desBeBe-
reichs „Nutzungen" reichs „Nutzungen“ (Wanderwege, (Wanderwege, Landwirtschaft) Landwirtschaft) werden werden vom vom Projekt ProjektBeschneiBeschnei—
ungsanlagen Waltensburg — Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, nicht nicht oder ungsanlagen Brigels Brigels— —— Waltensburg -— Andiast, oder zumindest zumindest nicht nicht berührt. Ausmass berührt. in erheblichem Ausmass in erheblichem 3.6 Schlussfolgerung Schlussfolgerung 3.6
In der der Gesamtbeurteilung In Gesamtbeurteilung gelangen gelangen die die beteiligten beteiligten Fachstellen Fachstellen und und inin ÜbereinstimÜbereinstim-
mung dazu die die Regierung Regierung zum zum Schluss, Schluss, dass dass der der vom vom Büro Büro Umweltberatung Umweltberatung Monn, Monn, mung dazu
Camischolas, BeschneiProjektBeschneidasProjekt betreffend das 2002 betreffend Oktober2002 vom Oktober UVB vom erstellte UVB Camischolas, erstellte
ungsanlagen Brigels Waltensburg — Andiast, 1.1. Etappe, Etappe, eine eine genügende genügende Beurteiungsanlagen Brigels— -— Waltensburg -- Andiast, Beurtei-
lungsgrundlage Iungsgrundlage darstellt. darstellt. Eine Eine abschliessende abschliessende Beurteilung Beurteilung der der Rechtskonformität Rechtskonformitätder der
geplanten Anlagenerweiterung Anlagenenrveiterung ist ist gestützt gestützt auf auf die die vorliegenden vorliegenden Unterlagen Unterlagen sowie sowiedie die
bei den involvierten möglich. Informationen möglich. vorhandenen Informationen Fachstellen vorhandenen involvierten Fachstellen bei den
4. Abschliessend 4. Abschliessenderforderliche erforderlicheBewilligungsverfahren Bewilligungsverfahren
Im Anschluss Anschluss an zur es zur bedarf es Nutzungsplanung bedarf genehmigende Nutzungsplanung zu genehmigende vorliegend zu die vorliegend an die Im
Realisierung folgender noch folgender Beschneiungsanlagen noch der Beschneiungsanlagen Ausbaus der vorgesehenen Ausbaus des vorgesehenen Realisierung des
Bewilligungen: Bewilligungen:
a) Baubewilligung Baubewilligung der a) derStandortgemeinden Standorfgemeinden(Art. (Art. 55Abs. Abs. 11 KRG) KRG)
Jede ortsfeste Jede ortsfeste Beschneiungsanlage Beschneiungsanlage sowie sowie auch auch jede jede mobile mobile Beschneiung Beschneiung bedarf bedarfeieiner Baubewilligung. Baubewilligung. Die ner Die Baueingabeprojekte Baueingabeprojekte haben haben alle alle vorgesehenen vorgesehenen Anlageteile Anlageteile
zu enthalten, und und die im im Umweltverträglichkeitsbericht Umweltverträglichkeitsbericht sowie im vorliegenden GeGe-
l.’
l
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nehmigungsbeschluss inklusive inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung enthaltenen enthaltenen Auflagen Auflagen nehmigungsbeschluss
für die Projektierung Projektierung sind sind mitzuberücksichtigen. mitzuberücksichtigen. Soweit Soweitgewisse gewisseAuflagen, Auflagen,namentnament— für die
lich solche Iich solche für für die die BauBau- und und Betriebsphase, Betriebsphase, im im Baueingabeprojekt Baueingabeprojektnicht nichtberücksichberücksich-
tigt BaubewilliderBaubewilliAuflagenininder mittelsAuflagen Gemeinde mittels die Gemeinde durch die sie durch sind sie können, sind werden können, tigt werden gung anzuordnen. selbst anzuordnen. gung selbst
b) Zustimmungsverfügung Zustimmungsverfügung BAB KFiG) Abs. 22 KRG) (Art. 55 Abs. BAB (Art. b)
Die Baubewilligung Die Baubewilligung der der Standortgemeinde Standortgemeinde ist ist vorgängig vorgängig deren deren Eröffnung Eröffnung an andie dieGeGe-
suchstellerin mitsamt mitsamt den den erforderlichen erforderlichen Auflagen, Auflagen, Baueingabeplänen, Baueingabeplänen, BetriebsbeBetriebsbe-
dingungen und dingungen und weiteren weiteren erforderlichen erforderlichen Unterlagen Unterlagen dem dem Departement Departement des desInnern Innernund und der Volkswirtschaft Volkswirtschaft zur der zur Zustimmung Zustimmung zu zu unterbreiten, unterbreiten, wobei wobei anzumerken anzumerken ist, ist, dass dasses es
handeln FiPG handeln 22 RPG
Art. 22
gemäss Art. Bauvorhaben gemäss nutzungsplankonformes Bauvorhaben sich um ein nutzungsplankonformes
wird.
c) c)
Bewilligung Bewilligung für für Bauten Bauten in in besonders besonders gefährdeten gefährdeten Bereichen Bereichen(Art. (Art. 19 19GSchG) GSchG) '
ln besonders gefährdeten gefährdeten Gewässerschutzbereichen Gewässerschutzbereichen dürfen dürfen die die Erstellung Erstellung und und die die In besonders
Änderung von Änderung von Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen sowie sowie Grabungen, Grabungen, Erdbewegungen Erdbewegungen und und ähnliche ähnliche Arbeiten nur BewilligungserteiDie Bewilligungserteierfolgen. Die Bewilligung erfolgen. kantonale Bewilligung eine kantonale auf eine gestützt auf nur gestützt Arbeiten lung BAB-Zustimder BAB-Zustimmit der gleichzeitig mit erfolgt gleichzeitig sie erfolgt Iung kann in Aussicht gestellt werden; sie mungsverfügung. mungsverfügun
Gestützt auf Art. 37 USG Art. 99USG und Art. KFiG und Abs. 33 KRG 37 Abs. beschliesst die beschliesst die Regierung: Regierung:
1. Die 1. Dieam am22. 22.November November2002 2002von vonder derGemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz WaltensburgNuorzbeschlossene beschlossene Nutzungsplanung (Änderung (Änderung Baugesetz, Nutzungsplanung Baugesetz, Änderung Änderung Zonenplan Zonenplan 1:5'000, 1:5'000,
Genereller Erschliessungsplan von 2002 von November 2002 29. November am 29. der am sowie der 1:5'000) sowie Erschliessungsplan 1:5'000) Genereller
der Gemeinde Breil/Brigels BreiI/Brigels beschlossene beschlossene Generelle der Gemeinde Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan
1:5'000 werden 1:5'000 im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit werden im mit folgenden folgenden Anweisungen Anweisungen und und folfol-
gendem Vorbehalt gendem Vorbehalt genehmigt: genehmigt:
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a)
Die wird angewiesen, angewiesen, Art.
3 weitere Artikel
Art. 56
56 Abs. Abs. 33 Die Gemeinde Gemeinde Waltensburg/Vuorz WaltensburgNuorz wird
BauG bei BauG bei nächster nächster Gelegenheit Gelegenheit mit mit einer einer zeitlichen zeitlichen Beschränkung Beschränkung der der
ergänzen. zu ergänzen. Beschneiung zu Beschneiung b) b)
Die Gemeinde Die. Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels wird wird angewiesen, angewiesen, umgehend umgehend eine eine baugebaUQe-
setzliche Vorschrift setzliche Vorschrift über über die die Zulässigkeit Zulässigkeit der der Beschneiung Beschneiung in in der derWinWin-
tersportzone und damit zusammenhängende zusammenhängende Vorschriften Vorschriften zu zu erlassen. erlassen.
c) C)
Die Wintersportzone Wintersportzone wird der ausserhalbder sie ausserhalb als sie genehmigt, als insoweit genehmigt, wird insoweit Die Forstwirtschaftszone liegt. Forstwirtschaftszone liegt.
2. EsEswird 2002 Oktober2002 vomOktober (UVB)vom Umweltverträglichkeitsbericht(UVB) denUmweltverträglichkeitsbericht aufden gestütztauf wirdgestützt vom Umweltvom fürUmwelt Amtesfür des Amtes Beurteilungsbericht des erstellten Beurteilungsbericht dazu erstellten den dazu und auf den
AufzusätzlichenAufaufgeführten zusätzlichen nachstehend aufgeführten den nachstehend den den unter den sowie unter 2003 sowie 20. Juni 2003 Nutzungsplafestgestellt, dass der in der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplalagen festgestellt,
nung vom AusvorgeseheneAus2002 vorgesehene November2002 29. November vom 29. reSp. vom 2002 resp. November 2002 22. November vom 22. nung
bau der umweltverträglich errichtet werbetrieben werund betrieben errichtet und Beschneiungsanlagen umweltverträglich der Beschneiungsanlagen bau kann: den kann:
a) a)
11 enthaltenen Massnahmen zur Verminde10 und 11 Die im UVB in Kap. 10
rung der der Umweltbelastung rung Umweltbelastung und und zum zum Schutz Schutz der der Umwelt Umwelt sind sind im im BenehBeneh-
realisieren. zu realisieren. Fachstellen zu men mit zuständigen Fachstellen den zuständigen mit den men
b) b)
Für Detailprojektierung und und die die Bauausführung Bauausführung ist isteine einefachlich fachlich Für die die Detailprojektierung
kompetente Umweltbaubegleitung kompetente Umweltbaubegleitung beizuziehen. beizuziehen. Der DerUmweltbaubegleiUmweltbaubeglei-
tung obliegt tung obliegt namentlich namentlich die die Optimierung Optimierung der der Linienführung Linienführung der der Leitungen Leitungen in naturkundlich in naturkundlich heiklen heiklen Bereichen Bereichen sowie sowie die die Festlegung Festlegung der der erforderlierforderli-
chen Massnahmen chen Massnahmen zum zum Schutz Schutz von von Boden, Boden, Flora Flora und und Fauna. Fauna. c)
Die Aufgaben Aufgaben und Die und Kompetenzen Kompetenzen der der Umweltbaubegleitung Umweltbaubegleitung sind sind in in eiei-
nem Pflichtenheft im im Einzelnen Einzelnen festzulegen. festzulegen. Das nem Pflichtenheft Das Pflichtenheft Pflichtenheft ist ist im im Rahmen des Rahmen des BAB-Verfahrens BAB-Verfahrens zur zur Zustimmung Zustimmung einzureichen. einzureichen.
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d) d)
Die nachfolgenden Punkte Punkte sind sind vorgängig vorgängig der der Baueingabe(n) Baueingabe(n) vertieft Die nachfolgenden vertieft
abzuklären, und die Abklärungsergebnisse in in die die BaugesuchsunterlaBaugesuchsunterla-
gen aufzunehmen:
— Die Die Entleerung Entleerung der der einzelnen einzelnen Schneileitungen Schneileitungen ist ist im im Detail Detail aufzuzeiaufzuzei-
Wassermenge). gen (Ort, (Ort, Wassermenge). gen
— lm Im Baugesuch Baugesuch ist ist aufzuzeigen, aufzuzeigen, welche welche Massnahme Massnahme zur zur Bewältigung Bewältigung von Unfällen von Unfällen mit mit wassergefährdenden wassergefährdenden Flüssigkeiten Flüssigkeiten getroffen getroffen werwerden sollen. den sollen. Hierzu Hierzu wird wird die die Ausarbeitung Ausarbeitung eines eines Interventionsplans Interventionsplans
empfohlen, in empfohlen, in dem dem das das Vorgehen Vorgehen bei bei Unfällen Unfällen und und Pannen Pannen mit mit MaMa-
wird. dargestelltwird. verständlich dargestellt leicht verständlich schinen und Geräten leicht und Geräten schinen
— Für Für das das Flachmoor Flachmoor „Magagls" „Magagls“ ist ist in in Absprache Absprache mit mit dem dem ANL ANLein ein
Pflegekonzept auszuarbeiten und und die Pflegekonzept auszuarbeiten die Pflege Pflege rechtsverbindlich rechtsverbindlich zu zu rere-
geln.
— Die Die Betriebsbeschränkungen Betriebsbeschränkungen für für die die Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagenininden den
lärmmässig Iärmmässig kritischen kritischen Bereichen Bereichen sind sind in in einem einem Betriebsreglement Betriebsreglementzu zu regeln. aufBaugesuchsunterlagen aufdie Baugesuchsunterlagen in die ist in Betriebsreglement ist Das Betriebsreglement regeln. Das
zunehmen. zunehmen.
— Auf Auf die die Verwendung Verwendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzen innerhalb innerhalb der der
auf Falls auf verzichtet. Falls zu verzichtet. Möglichkeit zu Grundwasserschutzzonen ist nach Möglichkeit ist nach Grundwasserschutzzonen
die Verwendung die Verwendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzen innerhalb innerhalb der derSchutzSchutz-
zonen S zonen S 11 und und S S 2, 2, mit mit ausdrücklicher ausdrücklicher Zustimmung Zustimmung der derGemeinde, Gemeinde,
Gneida, undGneida, Fernata und Quellen Fernata die Quellen sind die kann, sind nicht verzichtet werden kann,
in Absprache in Absprache mit mit dem dem AfU, AfU, in in einem einem Dreijahresprogramm Dreijahresprogramrn zu zu beprobeproben. ben. e) e)
VorderVorEinhaltungder die Einhaltung über die Massnahmen, die Kontrolle über der Kontrolle aus der sich aus die sich Massnahmen, schriften zum vorbehalten. bleiben vorbehalten. ergeben, bleiben Umwelt ergeben, der Umwelt Schutz der zum Schutz schriften
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Diefür fürden denBau Bauder derBeschneiungsanlage Beschneiungsanlageabschliessend 3. Die abschliessendnoch noch erforderlichen erforderlichen
Bau- und und Spezialbewilligungen, Spezialbewilligungen, wie Bauwie
— — Baubewilligung Baubewilligung der der Standortgemeinden Standortgemeinden
.
— — Zustimmungsverfügung für Bauten Bauten und und Anlagen Zustimmungsverfügung für Anlagen ausserhalb ausserhalb der der Bauzonen Bauzonen (DIV) (DlV)
— Bewilligung —— Bewilligung für für Eingriffe Eingriffe in in besonders besonders gefährdete gefährdete Gewässerschutzbereiche Gewässerschutzbereiche nach nach Art.
Art. 19
19 Abs. Abs. 2 2 GSchG GSchG (AfU) (AfU)
— — Allenfalls Allenfalls weiteren weiteren Bewilligungen Bewilligungen gestützt gestütztauf aufdie dieSpezialgesetzgebung Spezialgesetzgebung
bleiben mitsamt bleiben mitsamt allfälligen allfälligen Auflagen Auflagen und und Bedingungen Bedingungen vorbehalten. vorbehalten. Sie Siekönnen können
als in in Aussicht Aussicht gestellt gestellt betrachtet betrachtet werden, werden, sofern als sofern bei bei der derErarbeitung Erarbeitungdes desAusfühAusführungsprojektes (Bauprojektes) rungsprojektes (Bauprojektes) die die Nutzungsplanung, Nutzungsplanung, die dieVorgaben Vorgaben und undMassMass-
nahmen gemäss UVB nahmen gemäss UVB sowie sowie die die im im vorliegenden vorliegenden Beschlussdispositiv Beschlussdispositiventhaltenen enthaltenen
Vorbehalte und Auflagen Auflagen(Ziff. (Ziff.22lit.lit.a a—-— e) e) beachtet beachtetwerden. Vorbehalte und werden. 4.
Die am 22. 22. und und 29. 29. November November 2002 2002 beschlossenen beschlossenen Nutzungsplanungen, Nutzungsplanungen, der der Die am
Umweltverträglichkeitsbericht des Beurteilungsberichtdes der Beurteilungsbericht 2002, der Oktober 2002, vom Oktober Umweltverträglichkeitsbericht vom
Amtes für Umwelt Umwelt vom vom 20. 20. Juni Juni 2003 2003 sowie sowie der der vorliegende vorliegende RegierungsbeRegierungsbeAmtes für
20 während20 schluss können Kantonsamtsblattwährend im Kantonsamtsblatt Bekanntgabe im öffentlicher Bekanntgabe ab öffentlicher können ab schluss
Tagen beim ARP, ARP, Grabenstrasse Grabenstrasse 1, 1, Ausstellungsraum, Ausstellungsraum‚ 5. 5. Stock, Stock, 7000 7000Chur, Chur, eineinTagen beim gesehen werden (Auflage (Auflage nach nach Art.
Art. 20
20 UVPV). UVPV). gesehen werden
5.
Gegen den vorliegenden vorliegenden Beschluss Beschluss kann kann innert innert 20 20 Tagen Tagen seit seit Eröffnung Eröffnung an an das das Gegen den
Venvaltungsgericht rekurriert werden. werden. Für Für die die Gemeinde Gemeinde bleibt, bleibt, sofern sofern sie sie eine eine Verwaltungsgericht rekurriert
Verletzung ihrer ihrer Gemeindeautonomie Gemeindeautonomie geltend geltend machen machen möchte, möchte, nur nur die die staatsstaatsVerletzung
rechtliche Beschwerde an an das das Bundesgericht Bundesgericht offen. offen. rechtliche Beschwerde
für Raumplanung Raumplanung wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses dieses Beschlusses Beschlusses nönöDas Amt Amt für 6. Das
tigen Kennzeichnungen anzubringen. anzubringen. Die Die Gemeinde tigen Kennzeichnungen Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels wird wird gebeten, gebeten, dem dem ARP AFtP zu zu diesem diesem Zweck Zweck den den Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 1:10‘000 vom vom
10. 10. Dezember Dezember 1999, 1999, genehmigt genehmigt mit mit RB RB 1337 1337 vom vom 22. 22. August August 2000, 2000, zuzustellen. zuzustellen.
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nach werdennach Die Kosten Umweltverträglichkeitsprüfungwerden der Umweltverträglichkeitsprüfung Durchführung der die Durchführung für die Kosten für Die
7. 7.
den Behördenden beteiligtenBehörden Verfahren beteiligten am Verfahren Massgabe der der am Beanspruchung der der Beanspruchung Massgabe
KoBergbahnen Waltensburg — Andiast auferlegt. auferlegt. Der Der entsprechende entsprechende Ko— Andiast — Waltensburg Brigels— Bergbahnen Brigels
stenentscheid Departementes des Departementes Verfügung des separaten Verfügung einer separaten Rahmen einer im Rahmen erfolgt im stenentscheid erfolgt des Innern Volkswirtschaft. der Volkswirtschaft. und der Innern und des
8. 8.
an: Mitteilung Mitteilung an:
-
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5%?! Der Präsident:
Stefan Engler Engler Stefan
Regierung der Regierung Namens Namens der
4.;
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. C. Riesen Riesen Dr.
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund