Teilrevision ZP und GEP

Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels

Dokument

Nummer
09.1151
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Breil/Brigels
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
01.12.2009

Karte

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Text

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Die Die Regierung Regierung

des Kantons Graubünden Graubünden des Kantons

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1. 1. Dezember 2009

2. 2. Dezember 2009

Protokoll Nr. Protokoll Nr. 1151

A. Ä.-_

Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz Die Stimmberechtigten WaltensburgNuorz beschlossen an der der GeGebeschlossen an

meindeversammlung vom August 2009 2009 eine eine Teilrevision meindeversammlung vom 28. 28. August Teilrevision der derOrtsplanung. Ortsplanung. Im Im Einzelnen folgende Planungsmittel Planungsmittel verabschiedet: Einzelnen wurden wurden folgende verabschiedet:

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-—— ' Plan Plan da da zonas zonas 1:5'000 1:5‘000 midada midada (Zonenplan (Zonenplan 1:5'000 1:5‘000 Änderung) Änderung) Änderung) Änderung)

Neben diesen Planungsmitteln Planungsmitteln reichte reichte die die Gemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz WaltensburgNuorzeinen einenPlaPlaNeben diesen

eidge— dereidge47der

Art. 47 nungs- und

gemäss Art. 2009 gemäss September 2009 4. September vom 4. Mitwirkungsbericht vom und Mitwirkungsbericht nungs-

ein. (RPV) ein. nössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) nössischen

ei2009eiFebruar2009 26. Februar vom 26. Datum vom mit Datum verfasste mit (ARE) verfasste Raumentwicklung (ARE) Das Amt für Raumentwicklung

nen nen Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht.

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Au— 28. Auvom 28. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Die

Graubünden Kanton Graubünden den Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des

Art. 48

gemäss Art. 2009 gemäss gust gust 2009 ein. Beschwerdenein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2009. Es September 2009. 3. September am 3. (KRG) (KRG) erfolgte erfolgte am

WaltensGemeindevorstand WaltensderGemeindevorstand ersuchte der 2009 ersuchte September 2009 4. September vom 4. Schreiben vom Mit Schreiben

burgNuorz um Genehmigung Genehmigung der derRevisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von vonArt.

Art. 49

49KRG. KRG. burgNuorz um

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2

B.

Gegenstand der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand der

Inhalt der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage Nutzungsplanungsvorlage der Inhalt der der Gemeinde Gemeinde

WaltensburgNuorz bildet einerseits einerseits die die Schaffung Schaffung von WaltensburgNuorz bildet Parvon dezentral dezentral angeordneten angeordnetenPar—

kierungsmöglichkeiten Siedlungsgebiet durch kierungsmöglichkeiten im im Siedlungsgebiet durch entsprechende entsprechende Ausscheidungen Ausscheidungen

von Zonen für für öffentliche öffentliche Anlagen. Anlagen. Andererseits Andererseits werden werden verschiedene verschiedene geringfügige von Zonen geringfügige

Zonenplananpassungen im Zusammenhang Zonenplananpassungen im Zusammenhang mit mit konkreten konkreten Bauvorhaben Bauvorhaben vorgenomvorgenom-

men. Zudem wurde wurde überall überall die die zweite zweite Erschliessungsetappe Erschliessungsetappe aufgehoben, aufgehoben, da da diese diese men. Zudem

nicht mehr aktuell aktuell ist. ist. Ausserhalb Ausserhalb des des Siedlungsgebietes Siedlungsgebietes werden werden im im Generellen Generellen ErErnicht mehr

schliessungsplan die Voraussetzungen Voraussetzungen geschaffen, geschaffen, um um einen einen rund schliessungsplan die rund 850 850 m m langen langen PisPis-

tenabschnitt zwischen Plaun Plaun da da Bots Bots und und Fil Fil Alp Alp Dado Dado neu neu beschneien beschneien zu zu können. können. tenabschnitt zwischen

C.

Zonenplan 1:2‘000 Änderung Änderung Zonenplan 1:2'000 Bemer— keine Bemersich keine drängen sich 2009 drängen August 2009 28. August vom 28. Änderung vom 1:2‘000 Änderung Zonenplan 1:2'000 Zum Zum Zonenplan kungen auf; er er kann kann genehmigt genehmigtwerden. werden. kungen auf;

Zonenplan 1:5‘000 Änderung Änderung Zonenplan 1:5'000 Gemeindegebiet auf Gemeindegebiet Dado auf Alp Dado Fil Alp Gebiet Fil im Gebiet Änderung wurde 1:5‘000 Änderung lm Im Zonenplan Zonenplan 1:5'000 wurde im

im „wird im Vermerk „wird dem Vermerk mit dem Einrichtungen mit touristische Einrichtungen für touristische Zone für BreillBrigels eine Breil/Brigels eine Zone

es Da es bezeichnet. Da festgesetzt“ bezeichnet. BreiIlBrigels festgesetzt" Gemeine Breil/Brigels der Gemeine Teilrevision der Rahmen Rahmen einer einer Teilrevision

handelt, Orientierung handelt, eine Orientierung um eine lediglich um Legende lediglich gemäss Legende Planeintrag gemäss diesem Planeintrag bei diesem sich sich bei

von Territorium von dasTerritorium er das obschon er werden, obschon genommen werden, Kenntnis genommen zur Kenntnis er zur kann kann er

betrifft. BreiIlBrigeIs Breil/Brigels betrifft.

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Im Übrigen Im Übrigen gibt gibt der der Zonenplan Zonenplan 1:5'000 1:5‘000 Änderung Änderung vom vom 28. 28. August August2009 2009zuzukeinen keinen

weiteren Bemerkungen Anlass; Anlass; er erkann kann genehmigt genehmigtwerden. werden. weiteren Bemerkungen

E. E.

Genereller Erschliessungsplan1:5'000 1:5‘000Änderung Änderung Genereller Erschliessungsplan Zum Genereiien Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:5'000 1:5‘000 Änderung Änderung vom vom 28. Zum Generellen 28. August August 2009 2009 drändrängen sich keine keine Bemerkungen Bemerkungen auf; auf; er erkann kann genehmigt genehmigtwerden. werden. gen sich

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KRG 49 KRG

Art. 49 Gestützt auf

auf Art. Gestützt besch'liesst dieRegierung: Regierung: beschliesst die

genehmigt. wird genehmigt. 2009 wird August 2009 28. August Änderung vom 1:2‘000 Änderung 1. Der 1. Der Zonenplan Zonenplan 1:2'000 vom 28. 2. 1:5‘000 Änderung Änderung vom 28. August August 2009 2009 wird wird im im Sinne Sinne der der ErErvom 28. 2. Der Der Zonenplan Zonenplan 1:5'000 '

genehmigt. wägungen wägungen genehmigt.

2009 August 2009 28. August Änderung vom 1:5‘000 Änderung vom 28. Erschliessungspian 1:5'000 3. 3. Der Der Generelle Generelle Erschliessungsplan wird genehmigt. wird genehmigt.

4. 4.

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Beschluss inin diesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, Gemeindevorstand WaltensburgNuorz Der Der Gemeindevorstand WaltensburgNuorz wird

Rechtsmittelbelehrung). (ohneRechtsmittelbelehrung). geben (ohne zu geben bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich geeigneter Form

notArtnotirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung 5. Soweit Soweit für für die 5.

oder Behörde oder zuständigen Behörde der zuständigen Bewilligungsentscheid der derBewilligungsentscheid bleibt der sind, bleibt wendig wendig sind, Amtsstelle vorbehalten.

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6. 6.

Das Amt Das Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) (ARE) wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses dieses BeBe-

schlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den den eingereichten eingereichten graphischen graphischenAuszügen Auszügen

vorzunehmen.

7. Der WaltensburgNuorz sorgt 7. Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand WaltensburgNuorz sorgt für für die die Nachführung Nachführung der der digitadigitalen Daten . len Daten nach nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. ARE.

8. Für Für das das Genehmigungsverfahren 8. Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 9. Mitteilung Mitteilung an: an: 9.

Namens der Regierung der Regierung Namens

Der Präsident: -

Der Kanzleidirektor:

H. Trachsel

Dr. C. Riesen

Äfiw/

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