Teilrevision Via Ginellas

Nutzungsplanung, Grundordnung · Bonaduz

Dokument

Nummer
16.DEP20
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
08.11.2016

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Departament d’economia publica e fatgs socials dal Grischun

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden E I Dipartimento dell’economia pubblica e socialitä dei Grigioni

ARE 20/16 7000 Chur, Reichsgasse 35 Tel. 081 257 2314 - Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Bonaduz beschloss an seiner Sitzung vom 8. August 2016 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungspları 1:1000 Verkehr, Via Ginellas.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 12. August 2016 gemäss Art. 47 der eid-

genössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das EEE EEE verfasste mit Datum vom 2. August 2016 einen Vorprüfungsbericht.

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Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 8. August 2016 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 19. August 2016. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 1. September 2016 ersuchte der Gemeindevorstand Bonaduz das

EEE {7 Genchimisung cer Revis;

onsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:1000 Vila Ginellas

Auslöser der vorliegend zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision "bilden die Bauabsichten auf der Parzelle Nr. 1040. Das EEE Ban die Realisierung eines Mehrfamilienhauses auf dem erwähnten Grundstück. Die zur Liegenschaft führende Strasse ist im rechtskräftigen Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr vom 16. März 2009 als Forst- und Landwirtschaftsstrasse klassiert. Damit eine Baubewilligung erteilt werden kann, ist die Via Ginellas auf einer Länge von ca. 102 m in eine Erschliessungsstrasse umzuklassieren.

Diese geringfügige Anpassung der Grundordnung ist dem vereinfachten Verfahren nach Art. 48 Abs. 3 KRG zugänglich.

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- Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Verkehr, Via Ginellas vom 8. August 2016 wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Bonaduz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Der Gemeindevorstand Bonaduz sorgt für die Nachführung der Nutzungsplanda-

ten nach den Vorgaben des EEE

4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der. zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5. Fürdas Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6. Mitteilung an:

Chur, 8. November 2016 DEPARTEMENT FÜR VOLKS- WIRTSCHAFT UND SOZIALES mitgeteilt: 11, Nov. 2016 Der Vorsteher:

Dr. Jon Domenic Parolini, Regierungsrat