Quartierplan Sableun
Quartierplanverfahren · Bonaduz
Dokument
- Nummer
- 93.GDE94
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Bonaduz
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 30.08.1993
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Text
Der Gemeindevorstand Bonaduz
Vorstandssitzung vom 30. August 1993
Mitgeteilt am 3. September 1993
94
5.5
Quartierplanverfahren Sableun
Gemäss Art. 84 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz ist nach Abschluss der Quartierplanung
diese in ortsüblicher Weise zu publizieren und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die
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öffentliche Auflage des Quartierplanes erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Gemeindevor-
standes vom 06.05.1993 in der Zeit vom 14.05.1993 bis 12.06.1993.
Gegen den Quartierplan Sableun haben am 05.06.1993 vertreten durch
Eigentümer der Parzelle Nr.
Eigentümerin der Parzelle Nr.
und
, fristgerecht Einsprache erhoben. Der Ge-
meindevorstand hat mit Entscheid vom 28.06.1993, mitgeteilt am 02.07.1993, die Einsprache
von
gutgeheissen und diejenige von
abgewiesen.
Gegen den Einspracheentscheid des Gemeindevorstandes wurde innert der angesetzten Frist
nicht rekurriert. Die Rechtskraft des Quartierplanes Sableun kann somit festgestellt werden. Es wird beschlossen:
1. Gestützt auf Artikel 8 AB fiir die Baulandumlegung sowie Artikel 84 BG wird hiermit der Quartierplan Sableun, Wohnzone W3, gemäss Plan des Büros
kraft festgestellt.
vom Dezember 1992, genehmigt und gleichzeitig dessen Rechts-
2. In Anwendung von Artikel 8 AB fiir die Baulandumlegung wird der
beauftragt, nach vorgängiger Absprache mit der Gemeindever-
waltung Bonaduz, den neuen Besitzstand zu vermarken und zu vermessen sowie die Muta-
tionstabelle mit dazugehörendem Plan zu erstellen.
3. Das Grundbuchamt Domat/Ems wird beauftragt, gemäss Art. 10 der AB filr die Bauland-
umlegung den neuen Besitzstand aufgrund der zu erstellenden Mutationstabelle des Grund—
buchgeometers ins Grundbuch Bonaduz einzutragen, unter Berücksichtigung der beschränkt dinglichen Rechte (Grundpfandverschreibungen und Dienstbarkeiten).
Der Gemeindevorstand
Seite 2
Bonaduz
Die Quartierplanvorschrifien werden hiermit zur Anmeldung auf den Parzellen Nr. 286 (T),
287, 288, 289, 335, 29l, 331, 333, 334, 336, 337, 338, 339, 34l, 342, 484, 335, 573, 584
und 292 angemeldet. MitteilunO:
-
Für den Gemeindevorstand Bonaduz Der Aktuar Der Präsident
W Chr. Theus
/'gq
N. Patt
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund