Quartierplan Sableun Anpassung 1 (Parz. 289+786)

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
00.GDE84
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.08.2000

Karte

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3721_B_QP_Sableun_Anpassung_1_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Der Gemeindevorstand Bonaduz

Vorstandssitzung vom l4. August 2000 Mitgeteilt am 16. August 2000

84

4.10

Quartierplan Sableun: Änderung Gestaltungsplan

Genehmigung

Mit Beschluss Nr. 94 vom 30. August 1993 hat der Gemeindevorstand das Quartierplanver-

fahren Sableun genehmigt. In Ergänzung dazu wurde am 18. April 1995 der Quartiergestaltungsplan über die Parzellen 291 + 333 gutgeheissen.

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Am 4. April 2000 hat das Architekturbüro

beiden Parzellen 289

den Antrag gestellt, über die

und 786

eine Quartierplanänderung einzuleiten. Gestützt auf Art. 83 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz ist der Quartiergestaltungsplan über die Parzellen 289 + 786 im Rahmen des bewilligten Quartierplanes Sableun vom 6. Mai 1993 während 30 Tagen vom 7. April — 8. Mai 2000 öffentlich aufgelegt worden.

Die Einsprache von und vom ll. April 2000 ist am 12. Juli 2000 vorbehaltlos und unwiderruflich zurückgezogen worden. Ansonsten sind keine Einsprachen eingegangen. Es wird beschlossen:

1. Gestützt auf Art. 83 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz wird der Quartiergestaltungsplan

über die Parzellen Nr. 289 + 786 im Rahmen des bewilligten Quartierplanes Sableun vom 6. Mai 1993 genehmigt und gleichzeitig dessen Rechtskraft festgestellt.

2. Das Grundbuchamt Domat/Ems wird beauftragt, den Quartierplan gemäss Art. 85 Bauge— setz auf den Parzellen 289 + 786 anzumerken.

3. Mitteilung -

Für den Gemeindevorstand Bonaduz Der Präsident: Der Aktuar:

Chr. Demarmels

H. Sutter