Gesamtrevision
Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels
Dokument
- Nummer
- 99.1258
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Breil/Brigels
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 06.07.1999
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Regierung ' Die Die Regierung des Graubünden Kantons Graubünde des Kantons
IIII Governo Governo del Grigioni dei Grigioni Cantone dei del Cantone
Mitgeteilt Mitgetellt den
Sitzung vom
JULI 1994 12111111999 . 12.
e. Juli 1999
6. Juli 1999
La Regenza . La Regenza dil Gnschun Cantun Grischun dl| Cantun
AMTSREGISTRATUR AMT AMT RAUM FÜR RAUMPLANUNG AMT FÜR _
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
1258
1258
A.
Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Gemeinde der Gemeinde A Andiast n d i s tbeschlossen beschlossenan an der der GemeindeGemeindeversammlung vom versammlung vom 3. 3. September 1998 die Gesamtrevision der Ortsplanung, welche
folgende Planungsmittel umfasst: -
-
Baugesetz. Baugesetz,
:2'000 (Plan Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 11:2'000 (Plan da da zonas zonas e plan da for-
general territori territori- habitau), maziun general
-
Zonenplan und Genereller Zonenplan Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:10'000 1:10'000(Plan (Planda dazonas zonas ee plan plan genegene-
-
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr Genereller Verkehr1:2'000 1:2'000 (Plan'general (Plangeneral d'avertura traffic traffic ter-
-
-
ral ral da da formaziun), fonnaziun),
'
ritori habitau),
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan Versorgung Genereller Versorgung und und Entsorgung Entsorgung11:2'000 (Plan general :2'000 (Plan
d'avertura provediment provediment ed allontanament territori d'avertura tem'tori habitau) und
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10‘000 Genereller 1:10'000 (Plan (Plan general general d'avertura). d'avertura).
Ein PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsberioht im Ein im Sinne Sinne von von Art.
Art. 26 26 der
der Bundesverordn Bundesverordnung
über die Raumplanung (RPV) über die Raumplanung (RPV) liegt vor. vor. Das Amt für Raumplanung Raumplanung verfasste verfasste mit mit DaDatum vom Dezember 1997 1997 einen einen Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsben‘cht. Die tum vom 18. 18. Dezember Die neue neue Ortsplanung ersetzt Ortsplanung ersetzt
jene vom 13. 13. Dezember Dezember1978 1978und unddie jene vom dieseither seithererfolgten erfolgten Teilrevisionen. Teilrevisionen.
Die Öffentliche öffentliche Bekanntgabe Die Bekanntgabe des des Gemeindeve Gemeindeversammlungsbeschlusses vom3.3. SepSeprsammlungsbeschlusses vom
tember 1998 1998 gemäss gemäss Art.
Art. 37a 37a des
des kantonalen kantonalen Raumplanun gsgesetzes (KRG) tember Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 11. 11. September September 1998. 1998. Es am Es gingen gingenm Beschwerden ein. »Hei Beschwerden ein. Diese Diese werden werden in in separaseparaten Regierungsbeschlüssen Regiemngsbesoh ten behandelt.
11W HI. 99-5“ 1100,00019 99 - 5000
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2
um Andiast Gemeind Mit vom 22. 22. September Andiast um der Gemeindevorstand ersuchte der 1998 ersuchte September 1998 Schreibe vom Mit Schreiben Genehmigung der im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 37
37 KRG. KRG. revision im der Gesamtrevision Genehm
B.
Richtplanu der Richtplanung Übereinstimmung mit mit der Übereinstim Der kantonale Richtplan RichtplanGraubünden Graubündenstammt stammtaus ausdem demJahre Jahre1982. 1982. Die Die rechtskräftige kantonale Der rechtskräftige festgehalten, dass Regierung Nr. 313 313 vom vom 23. 23. Februar Februar 1999 1999 festgehalten, dass der der Beschluss Nr. Regierung hat mit Beschluss g GraubünErfordernissen der Richtplan der Raumordnun Raumordnung Graubünheutigen Erfordernissen den heutigen mehr den nicht mehr 1982 nicht Richtplan 1982 den entspricht.Sie Siehat hatdeshalb deshalb das das Departement Departement des des Entwicklungsdynamik entspricht. der Entwicklungsdynamik und der den und
Innern beauftragt, den den Richtplan Richtplan Graubünden Graubünden gesamthaft gesamthaft zu zu . Volkswirtschaft beaüflragt. der Volkswirtschaft und der Innern und
"Richtplan GR Projektes "Richtplan des Projektes Rahmen des im Rahmen überarbeiten. ludet im GR Überarbeitung findet Diese Überarbeitung überarbeiten. Diese 2000" statt. statt. 2000"
noch erlaubt noch Der "Richtplan GR GR 2000"I 2000" erlaubt Projektes l'Richtplan des Projektes Bearbeitungsstand des derzeitige Bearbeitungsstand Der derzeitige Revision der mit der im Zusamenhang keine Aussagen im Zusammenhang mit der vorliegenden vorliegenden Revision der konkreten Aussagen keine konkreten
Hinblick auf im Hinblick Ortsplanungen auch Dass Ortsplanungen Ortsplanung der der Gemeinde Gemeinde Andiast. auch im auf den den Andiast. Dass
beschliessen, sein werden, prüfen sein neuen zu prüfen werden, wird wird die die Regierung Regierung beschliessen, Richtplan- zu kantonalen Richtplan neuen kantonalen
wenn das Stand erreicht erreicht hat. hat. Dies Dies wird wird Spätestens spätestens der der entSprechenden Stand einen entsprechenden Projekt einen das Projekt wenn
ist. beschlossen ist. Richtplan beschlossen kantonale Richtplan Fall neue kantonale der neue wenn der sein, wenn Fall sein,
Die vorliegende vorliegende Revision Revision der der Ortsplanung Die Ortsplanung ist ist nach nachdem demkantonalen kantonalen Richtplan Richtplan 1982 1982 zu zu prüfen, von von welchem welchem Andiast Andiast durch durch folgende folgende Vorhaben betroffen ist: ist: prüfen, Vorhaben betroffen
-
Vlfintersichere Verbindung Verbindung Glamedand Vorderrheintal (Panixerstrasse), Wintersichere Glamerland -- Vorderrheintal (Panixerstrasse),
-
Öffentlicher Regionalverkehr Öffentlicher RegionalverkehrSurselva, Surselva,02.T0.015 02.T0.015
-
02.TS.004 02.TS.004
Flab-Schiessplatz BreiUBrigels, BreiUBrigels, 02.MS.021 Flab-Schiessplatz 02.MS.021
Das Vorhaben Vorhaben"Panixerstrasse" "Panixerstrasse" figuriert figumrt mit mit dem Koordinationsstand Vororientiemng Das dem Koordinationsstand Vororientierung ohne Linienführung Linienführung im ohne im Richtplan. Richtplan. Es Es handeit handelt sich sichum umein einTeilstück Teilstück einer einer neuen neuen AlpenAlpen-
-T————————1p---—nu—————————————————r————————v
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uster -- Lukmanier -- Bettintransversalen Zürich - Glams Glarus - Panixerstrasse Disentis/Mustör Bellinsse - DisentislM transversa
zona. zona.
Die aus dem dem Vorhaben Vorhaben "Öffentlicher "Öffentlicher ReReFestlegung für die Gemeinde Andiast aus einzige Festlegung Die einzige ng der gionalverkehr" beinhaltet die die bereits bereits realisierte realisierteVerlängeru Verlängerung der PTT-Linie PTT-Linie Andiast Andiast -beinhaltet gionalverke
bis nach Ilanz. WaltensburgNuorz uorz bis
Vom Vorhaben ist die die Gemeinde Gemeinde Andiast Andiast nur nur am am Bre'WBrigels" ist "Flab-Schiessplatz Breil/Brigels" Vorhaben "Flab-Schiessplatz
ihr über ihr Rande betroffen, im Gebiet Gebiet Alp Alp SutlAlp Sut/Alp Sura Sura über Begrenzung im östliche Begrenzung die östliche indem die betroffen, indem
Territorium verläuft. verläuft.
mit Konflikte mit keine Konflikte sich keine Aus ergeben sich Richblanvorhaben ergeben kantonalen Richtplanvorhaben genannten kantonalen den genannten Aus den Ortsplanungsrevielon. _ der vorliegenden Ortsplanungsrevision.
Die Region einen Regionalen Richtplan Richtplanvom vom1.1.Mai Mai 1993. 1993. lm Im Region Surselva verfügt über einenRegionale'n direkt dle folgenden Richtplanvorhaben direkt durch die Speziellen ist Andiast durch Gemeinde Andiast die Gemeinde Ist die
oder indirekt betroffen: •' 2.110
Landschafisschutz-‚ Ruhe- und Wintersperrgebiete Landschaftsschutz-,
•' 2.340
Konzept Sportanlagen
•" 2.330
Regionale Industrielndustrie- und Gewerbestandorte
•' 2.350 2.350
Konzept überkommunale überkommunale Schiessanlagen Konzept Schiessanlagen mit mit Ändemng Änderung vom vom 4. 4. Okto— Okto-
•' 2.411 2.411
Äussere Erschliessung Erschliessung der Äussere der Surselva Surselva für für den den Personenverkehr Personenverkehr
•' 2.412
ber 1996
Gmndsätze zur zur inneren inneren Erschliessung Erschliessung der Grundsätze der Surselva Surselva für für den den Personen-
verkehr
•. 2.421 2.421
Ausbau des des regionalen regionalen Strassennetzes Strassennetzes Ausbau
2.431 •' 2.431
Ausbau des regionalen regionalen öffentlichen Verkehrs Ausbau
•' 2.451 2.451
Regionaler ZweiradZweirad- und Fussgängerverkehr Regionaler
2.422 •'v 2.422
2.441 •' 2.441
•' 2.452
•° 2.523
Parkierungsanlagen in in den Parkierungsanlagen den Skigebieten Skigebieten
Regionaler Güterverkehr Güterverkehr und Regionaler und Anschlussgleise
Wanderwege Mountairt Moüntäiiir-Bik Wanderwege, Sate Strecken und Trekkingrouten Skigebiet BreiUWaltensburg BreiUWalte Skigebiet
m...
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Die gsplanung. Die nde Nutzun Nicht alle Richtplanvorhaben beeinflussen die vorliege vorliegende Nutzungsplanung. ssen die beeinflu Richtpla Nicht alle
Überführung der jeweilige jeweiligen Richtplanvorhaben die Nutzung Nutzungsplanung erfolgte erfolgte korkornvorhaben in die der Überführ rekt.
C. Baugesetz 1. Grundsätzliche Bemerkung 1. vollständig neu Das Baugesetz der neu erarbeitet. erarbeitet. Dabei Dabei fanden fanden Andiast wurde vollständig Gemeinde Andiast der Gemeinde in zahlreiche Rechtsbegriffe Eingang Eingang inindas dasBaugesetz Baugesetz (z.B. (z.B. wesentliche. wesentliche, in unbestimmte Rechtsbegriffe zahlreiche unbestimmte usw.). richtungsweisend. zweckmässig der Regel, nach zweckmässig usw.). angemessen. richtungsweisend, Möglichkeit, angemessen, nach Möglichkeit,
Solche Formulierungen stellen hohe hohe Anfordemngen Anforderungen an andie dieAnwender, Anwender, weil weil InteresInteres-
für senabwägungen vorgenommen werden müssen und und entsprechende entsprechende Spielräume Spielräume für
ist damit g ist gerichtliche Verfahren entstehen. entstehen. Die konstante damit insbeinsbekonstante Rechtsanwendung gerichtliche Verfahren
sondere bei personellen Wechseln Wechseln in der der Baubehörde Baubehörde erschwert. erschwert. Bereits Bereits im im Rahmen Rahmen des Vorprüfungsverfahrens wurdedie die Gemeinde schriftlich oder mündlich mündlich auf auf diese diese schriftlich oder
Probleme hingewiesen, Vorlage jedoch jedoch entsprechend entsprechend angepasst angepasst hingewiesen. ohne dass sie die Vorlage
Überprüfung der Kognition zur die Kognition nur die Genehmigung nur der Genehmigung bei der Regierung bei der Regierung Da der hätte. Da hätte. zur Überprüfung der
Rechtmässigkeit, nicht aber der Zweckmässigkeit zusteht, zusteht, sind sind Rückweisungen Rückweisungen kaum kaum möglich. Dennoch erlaubt sich möglich. sich die die Regierung, Regierung, auf die die Ausführungen Ausführungen im im Rahmen Rahmen des
Vorprüfungsverfahrens hinzuweisenund undder derGemeinde Gemeindezu zuempfehlen. empfehlen, das das Baugesetz Vorprüfungsverfahrens hinzuweisen zu überprüfen. überprüfen. im dargelegten dargelegten Sinne zu
2. 2. Direkte Korrekturen nach Art. 37 Abs. 4 KRG lm Zuge des Genehmigungsverfahrens Genehmigungsverfahrens mussten Im Zuge des mussten im im Baugesetz Baugesetz einige einige formelle formelle Mängel Mängel
und rechtswidrige rechtswidrige Vorschriften und Vorschriften festgestellt festgestelltwerden, werden, welche welche einer einer Korrektur durch die
Regierung im im Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren im Einverständnis Einverständnis mit Regierung mit dem dem Gemeindevorstand Gemeindevorstand
gestützt auf KRG zugänglich zugänglich sind. gestützt auf Art.
Art. 37
37 Abs. Abs. 44 KRG sind. Mit Mit Schreiben Schreibenvorn vom22. 22. Juni Juni 1999 wurde Andiast auf wurde die die Gemeinde Gemeinde Andiast auf dieFMärIgel die Mängel und und auf auf die die Möglichkeit Möglichkeitzu zu deren deren BeheBehe-
bung durch bung durch die die Regierung Regierung hingewiesen. hingewiesen.Mit MitSchreiben Schreben vom vom 30. 30. Juni Juni 1999 1999 stimmte der
'
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Gemeindevorstand der Behebung Behebung folgender Mängel und und der der ÄndeÄndeformeller Mängel folgender formeller Andiast der Gemeindevorstand Andiast
für Amt für rung folgender rechtswidriger Vorschriftennach nach Art.
Art. 37
37Abs. Abs. 44 KRG KRG zu. zu. Das Das Amt rechtswidrige Vorschriften rung folgender gen im Raumplanung ist zu zu beauftragen, beauftragen,die dieentsprechend entsprechenden Kennzeichnungen im BaugeBaugeen Kennzeichnun Raumplanung ist
setz vorzunehme setz vorzunehmen.
l
32 (Schallschutz (Schallschutz und Umweltbelastun und Umweltbelastung) a)
Art. 32
a) Art.
’
Der Titeldieses dieses Artikels trägtden denBuchstaben Buchstabend)d)statt stattc). c).Dies Diesist istanzupassen. anzupassen. Artikels trägt Der Titel
’
38 (Förderung (Förderung der der Bautätigkeit Bautätigkeitfür fürOrtsansässige) Ortsansässige)
Art. 38 b)
b) Art.
Zweitzum ZweitVorschriften zum einschränkendeVorschriften Art. 38 Abs. Abs. 22 sieht sieht vor, dass die Gemeindeeinschränkende die Gemeinde vor, dass
Art. 38
könne. wohnungsbau erfassen erlassen könne. wohnungsbau
Vorschriften durch In Abs. 44 wird wirdfestgelegt, festgelegt, dass dass solche solche Vorschriften durchBeschluss Beschluss der der GemeindeverGemeindeverIn Abs.
Richtirichte. Richti3 richte. sammlung trätenund undsich sichdas das Verfahren Verfahren nach nach Art. Art.16 16Abs. Abs. 11 - 3 Kraft traten in Kraft sammlung in -
Einzur Einbzw. zur Erst- bzw. gerweise des ErstFörderung des zur Förderung Bestimmungen zur die Bestimmungen jedoch die unteriiegen jedoch gerweise unterliegen schränkung des Zeitwohnungsbaus auch noch noch der der Genehmigung Genehmigung durch durchdie die RegieRegieZeitwohnungsbaus auch schränkung des
rung. sofern und soweit sie sich sich auf aufArt Art-und Mass der Nutzung Nutzung auswirken. rung, sofern und soweit sie Mass der
Art. 38
38 Abs. Abs. auswirken. Art.
4 und 55 erhalten erhalten somit somit folgenden folgendenWortlaut: 4 und Wortlaut:
Abs. 4: 4: "Der "Der Erlass, Abs. Erlass, die die Änderung Änderung oder oderAufhebung Aufhebungentsprechender entsprechender Bestimmungen Bestimmungen
. sind sind Sache Sache der der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung (Art. 16 Abs. Abs. 11 -- 3). 3). Vorbehalten Vorbehalten bleiben bleiben BeBe(Art. 16
stimmungen, die die Art Art und stimmungen, undMass Mass der derNutzung Nutzungininden denBauzonen Bauzonen betreffen. betreffen. Diese Diese bedürbedür-
fen der der Genehmigung Genehmigung durch durch die fen die Regierung Regierung (Art. (Art. 16)." 16)." c) c) Art. 39 (Dorfzone) (Dorfzone)
Art. 39
Art. 39 sieht vor,
vor, dass für die Art. 39 Abs. Abs. 2 2 sieht dass für die gestalterische gestalterische Beurteilung von Bauvorhaben Beurteilung von Bauvorhaben in in
der Regel Regel die die ortstypischen ortstypischen Bauten der Bauten in in der derUmgebung Umgebungdes des Bauvorhabens Bauvorhabens sowie sowie die die
benachbarten Bauten sind; diese benachbarten Bauten massgebend massgebend sind; und im im GeGediese sind sind im im Siedlungsinventar Siedlungsinventar und
nerellen GestaltungSp DieseFormulierung nerellen Gestaltungsplan bezeichnet. bezeichnet Diese als Formulierung ist istinsofern insofern irreführend, irreführend, als
nicht die n Bauten nicht die benachbarte benachbarten Bauten im im Siedlungsinv Siedlungsinventar undim imGenerellen GenerellenGestaltungs Gestaltungsentar und
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und vier drei und plan bezeichnet sind,
Art. 39
39 Abs. Abs. 22 Sätze Sätze drei vier ortstypischen. Art. die ortstypischen. sondern die sind, sondern plan bezeichnet
sind wie folgt folgt anzupass anzupassen: somit wie sind somit
"Massgebend die Beurteilung Beurteilungsind‘in' sind inder derRegel Regeldie diebenachbarten benachbartenBauten Bauten sowie sowie für die "Massgebend für s. Letztere die Bauten in in der der Umgebung Umgebungdes des Bauvorhaben Bauvorhabens. Letztere sind sind im im SiedSiedortstypischen Bauten die ortstypischen
lan bezeichnet." lungsinventar und im im Generellen Generellen Gestaltungsp Gestaltungsplan bezeichnet." lungsinventar und
ngszono) 61 (Materialverwerhr (Materialveneedungszone)
54 weitere Artikel
Art. 61
d) Art. d) In
Art. 61 61wird
wirddie dieMaterialverwertun Materialverwertungszone umschrieben.Diese Diese soll soll überall überalldort dort ausausgszone umschrieben. In Art.
Verwertung abgelagert geschieden zwecks Verwertung abgelagert wird. wird. Dies Dies wiwiMaterial zwecks woMaterial können,wo werdenkönnen, geschiedenwerden
kurzfristig wonachkurzfristig derspricht eigentlich der der gängigen gängigen Praxis Rechtsprechung, wonach und Rechtsprechung, Praxis und derSpricht eigentlich
Verwertung weder ausgerichtete zwecks Verwertung weder richtricht-noch noch nutzungsnutzungsMaterialablagerungen zwecks ausgerichtete Materialablagerungen
planerischer Voraussetzungen bedürfen. Da in in Andiast Andiastjedoch jedocheine eine länger länger andauernde andauernde bedürfen. Da planerischer Voraussetzungen
das Materialablagerung zwecks Verwertung Verwertungansteht ansteht-— dasentstehende entstehendeGelände Gelände soll soll als als Materialablagerung zwecks
Ausscheidung Parkplatz genutzt werden werden -— wird wirdie die Ausscheidungeiner einerentsprechenden entsprechendenZone Zone mögmögParkplatz genutzt
Korrektur, da einerKorrektur, jedocheiner bedarfjedoch dazubedarf Bestimmungdazu lich. Die gewahlte gewählte baugesetzliche da baugesetzlicheBestimmung lich. Die
Auffüllung und die und Rekultivierung Rekultivierungvon vonMulden Muldennicht nichtmit miteiner einerZone Zonevorgenommen vorgenommen werwerdie Auffüllung Ablagerung nur den 'Verwertung"bereits bereitsaussagt. aussagt,dass dass die die Ablagerung nur als als Begriff "Verwertung" der Begriff Da der kann. Da den kann.
Mittel zumZweck Zweck und und im imHinblick Hinblickauf aufeine eineFolgenutzung Folgenutzungerfolgt, erfolgt,kann kannauch auchder der letzte letzte Mittel zum
Satzteil von werden. Die Die Gestaltung Gestaltung der Satzteil von Abs. Abs. 11 weggelassen weggelassen werden. der Flächen Flächen nach nach Abschluss Abschluss
der Ablagerung 1: der Ablagerung wird wird in inAbs. Abs. 22 hinreichend hinreichendgeregelt. geregelt. Somit Somit lautet lautet Abs. Abs. 1:
"Die Materialvemertungszone "Die Materialverwertungszoneumfasst umfasst Flächen, Flächen, die die ausschliesslich ausschliesslich für für die die Verwertung Verwertung
von unverschmutztem unverschmutztem AushubAushub- und von bestimmt sind." sind." und Abraummaterial Abraummaterial bestimmt
e) Art.
Art. 76 e)
76 (Quarticrgestaltung (Quartiergestaltungsplan) splan)
In Art. kommt Ziffer Ziffer "1" In
Art. 76
76 Abs. Abs. 22 komint "1"zweimal zweimalvor. vor.Dies Dies ist ist zu zu korrigieren. korrigieren.
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i‘
Materie 3. Materielles Enteignu und Enteignung) und (Eigentumsbesch
Art. 99 (Eigentumsbeschränkung
a) a) Art.
g von Art. Abs. 11 sieht Realisierung von im im öffentlichen öffentlichen lnterIntersieht vor, dass die Gemeinde zur Realisierun 9 Abs. Art. 9 könne. Das esse beantragen könne. Das liegenden Infrastrukturaufgaben das Enteignungsrecht beantragen esse liegenden
ist bereits aus aus Art.
Art. 33 des
des kantonalen kantonalen EntEntPrinzip selbstverständlich, zumal es sich bereits im Prinzip ist im im öfeignungsgesetzes (kEnG) ergibt, dassua. dass u.a. die Gemeinden Gemeinden für für öffentliche öffentliche oder oder im öfeignungsge
fentlichen beim Bau-, Bau-, VerkehrsVerkehrs- und und Forstdeparte Forstdepartement das das Werke beim liegende Werke Interesse liegende fentlichen Interesse
Enteignungsrecht beantragen dürfen.
der sich der In aufgelistet. Dazu Dazu drängt drängt sich In Abs. 2 werden einige Enteignungstatbestände aufgelistet. er Tatbestände Hinweis auf, dass für die Umschrebung Tatbestände ausausUmschreibung enteignungswürdiger
ist. massgebend ist. schliesslich das kantonale Enteignungsgesetz massgebend (Baubewilligung) 17 (Baubewilligung)
Art. 17 b)
b) Art.
In Bauvorhaben aufgeführt aufgeführt. Unter Unter andeandebaubewilligungspflichtigen Bauvorhaben ln Art. 17 werden die baubewilligungspflichtigen Zweckbestimmung (Abs. (Abs. 2 wesentliche Änderungen nur wesentliche rem ist vorgesehen, dass nur Änderungerl. der Zweckbestimmung
Ziffer 2), wesentliche Erneuerungen (Abs. 2 Ziffer 3), 3), wesentliche wesentliche Verkehrsanlagen
14) der Ziffer 14) u.a. wesentliche Terrainveränderungen Terrainveränderungen (Abs. (Abs. 22 Ziffer der sowie wesentliche 10) sowie Ziffer 10) (Abs. 22 Ziffer u.a. (Abs.
Baubewilligungspflicht Baubehörde gemäss gemäss Abs. Abs. 33 auf auf Anfrage Anfrage Baubewilligungspflicht unterstehen, wobei die Baubehörde
entscheidet, ob es sich bei Vorhaben um wesentliche oder oder unwesentliche Bauten und
Anlagen Anlagen handle.
Baubewilligungspflicht wird in Art. 5 KRG geregelt, Die Baubewilligungspflicht geregelt, wonach wonach allgemein Bauten und
Anlagen einer Baubewilligung der Gemeinde bedürfen. bedürfen. Die Die Bewilligungspflicht Bewilligungspflicht von
Bauvorhaben kann gemäss Art. 4 Abs. Abs. 2 KRG nicht eingeschränkt eingeschränkt werden. werden. Gemäss
Art. 55
Abs. Abs. 11 KRG KRG kommt kommt es Art. es auf auf die die "Wesentlichkeit" 'Wesentlichkeit" nur nur bei bei Änderungen Änderungen an. an. Das Das
“wesentliche" in den Ziffern 10 Wort "wesentliche" 10 und 14 14 von Art. 17 Abs. Abs. 2 sowie die Hinweise
auf diese diese Ziffern Ziffern in in Abs. 3 können somit nicht genehmigt werden. auf werden.
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Im hinzuweisen,, dass dass ausserhalb ausserhalbder der Bauzonen Bauzonen auch auch bereits bereits unweunweÜbrigen ist darauf hinzuweisen Im Übrigen baubewilligungspflichti sentliche Änderungen und Zweckänderungen baubewilligungspflichtig und Zweckänderungen (geringfügige) Änderungen sentliche (geringfügige) sind (vgl. Art.
Art. 24
24 Abs. Abs. 22 RPG i.V.m. Art. 9b ff. ff. KRG). sind (vgl. Gebäudeab und Gebäudeabstand) c) Art. 50 (Grenz- und c)
In Abs. 6 wird ausgeführt, bestehenden Bauten Bauten auf auf Nachbargrun Nachbargrundausgeführt. dass gegenüber bestehenden
d eingehalten stücken ausschliesslic ausschliesslich der Grenzabstan Grenzabstand eingehalten werden werden muss, muss, sofern sofern dadurch dadurch h der
keine hygienisch schlechten schlechten Verhältnisse Verhältnisse entstehen. entstehen. In In den den Dorferweiterun Dorferweiterungszonen
für der Zone in der (grosser). in und in der Wohnzone sind dies dies 2.5 2.5 m (kleiner) bzw. 5.0 m m (grosser), Zone für (kleiner) bzw. m. öffentliche 2.5 m. öffentliche Bauten und Anlagen mindestens 2.5
Konflikt mit in Konflikt Es sei an dieser mit Art.
Art. 90 90
hingewiesen. dass diese Regelung in darauf hingewiesen, Stelle darauf dieser Stelle
steht, wonach zum Zivilgesetzbuch Zivilgesetzbuch(EGzZGB) (EGzZGB) steht, wonach Einführungsgesetzes zum des Kantonalen Einführungsgesetzes
m gegenüber Gebäuden Abstand von von mindestens mindestens 44 m Nachbargrundstücken ein Abstand auf Nachbargrundstücken Gebäuden auf
öffentlichrechtlichem Baugesetz Baugesetz mögmögeingehalten werden muss. Auch wenn es nach öffentlichrechtlichem
von kann von so kann m festzulegen. lich wäre. wäre, den Abstand gegenüber Nachbarhauten Nachbarbauten auf auf 2.5 2.5 m festzulegen, so
einem Nachbarn zivilrechtlich der Abstand Abstandvon von44 m mdurchgesetzt durchgesetztwerden. werden. Zur Zur VermeiVermeizivilrechtlich der
dung von Rechtsunsicherheiten Rechtsunsicherheiten wir wir empfohlen, empfohlen,ininArt.
Art. 50
50Abs. Abs.66 einen einen Vorbehalt Vorbehalt zuzu-
gunsten des gunsten des EGzZGB einzubauen.
d) Art. 51 (Landwirtschaftszone) d)
In Art. Abs. 33 werden werden die die Vorschriften Vorschriften der Dorfenueiterungszone 22 für Wohnbauten In
Art. 51
51 Abs. der Dorferweiterungszone
in der Landwirtschaftszone als richtungsweisend erklärt. in der Landwirtschaftszone als richtungsweisend erklärt. Die Die Zonenvorschriften Zonenvorschriften in der
Dorfemreiterungszone sind Dorferweiterungszone sind mit mitmax. max. 15.0 15.0 m m Gebäudelänge Gebäudelänge und und 12.50 12.50 m Firsthöhe auf
bis vier grössere Wohnbauten ausgerichtet, als solche bis vier mal mal grössere Wohnbauten ausgerichtet, solche in in der der Landwirtschaftszone
im Normalfall Normalfall erstellt erstellt werden Betreffend Wohnbauten im werden können. können. Betreffend Wohnbauten in der Landwirtschafts-
zone gibt das übergeordnete Recht zone gibt das übergeordnete Recht (KRG (KRG und und KRVO) KRVO) abschliessende abschliessende Vorgaben Vorgaben (max.
BGF gemäss 225 m2 BGF gemäss Art.
Art. 11
11 KRVO). KRVO). Diese Diese kann kann die Gemeinde Gemeinde in ihrem Gesetz nicht aufweichen. Der Der letzte letzte Satz Satzvon von Abs. Abs. 33 kann kann somit aufweichen. somit nicht genehmigt werden.
W"
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Art. 64
64 Abs. Abs. 77 (Natur(Natur- und und Kulturobjektae) Kulturobjekte) e)
Art. 55
(Naturschutzzone) I/ Art. e) Art. Art.
Art. 64 Abs. 7 sehen vor,
dass die die Baubehörde Baubehörde notwendige notwendige MassMassvor, dass
Art. 55
Abs. 3 und Art.
nahmen zur Pflege Pflege und zur Kennzeichnung Kennzeichnung der der geschützgeschützund zur Erhaltung, zur zur Erhaltung, nahmenzum Schutz, zur siten Gebiete trifft, "sofern "sofernderen deren Finanzierung Finanzierung siKulturobjekten trifft, und Kulturobjekten Natur- und von Natursowie von Gebiete sowie
chergestellt ist". ist". Die Die Erhaltung Erhaltung und und Pflege Pflegevon vongeschützten geschütztenGebieten Gebieten bzw. bzw. von von NaturNatur-
und Kulturobjekten ist eine eine öffentliche öffentlicheAufgabe. Aufgabe. Daraus Daraus lässt lässt sich sich ableiten, ableiten, dass dass auch auch Kulturobjekten ist die Sicherstellung der Finanzierung Finanzierung eine eine öffentliche öffentliche Aufgabe Aufgabe ist. ist. Die Die in inArt.
Art. 55
55 Abs. Abs. 33 Sicherstellung der
nicht somit nicht und Art.
Art. 64
64 Abs. werden somit Finanzierung werden betreffend Finanzierung Vorbehalte betreffend enthaltenen Vorbehalte Abs. 77 enthaltenen
genehmigt. genehmigt.
(Ruhezone) 57 (Ruhezone)
Art. 57
f) Art. f)
Art. 57
57 Abs. Abs. 22 sieht sieht im im letzten letzten Satz Satz vor, vor. dass dass die die interessierten interessierten Kreise Art. Kreise nach nach Absprache Absprache mit der Massnahmen zur zur Kennzeichnung Kennzeichnung von mit der Baubehörde Baubehörde geeignete geeignete Massnahmen von lMldeinstandsWildeinstands-
gebieten vorsehen können. können. Gemäss Gemäss Art.
Art. 27
27 Abs. Abs. 22 des des kantonalen kantonalen Jagdgesetzes Jagdgesetzes köngebieten vorsehen kön—
nen die die Gemeinden Gemeinden das das Zutrittsrecht Zutrittsrecht zu zu den den Wildeinstandsgebieten Wildeinstandsgebieten örtlich örtlich und und zeitlich zeitlich nen
einschränken, wenn Störungen in in Wlldeinstandsgebieten einschränken, wenn Störungen Wildeinstandsgebieten das das ortsübliche ortsübliche Mass Mass überüber-
steigen und steigen und das das Leben Leben und und Gedeihen Gedeihen des des edes Wildes beeinträchtigen. beeinträchtigen.Wenn Wenn nun nun die die GeGe-
meinde von von dieser Befugnis im meinde dieser Befugnis im Rahmen Rahmen der der vorliegendenOrtspIanung vorliegenden OrtsplanungGebrauch Gebrauch gege-
macht hat, hat, geht geht es es nicht nicht an. die Umsetzung Umsetzung einfach einfach dem Gutdünken "Interessierter" "Interessierter" zu macht an, die dem Gutdünken zu
überlassen. Der Der letzte letzte Satz Satz von von Art.
Art. 57
überlassen. genehmigt werden. werden. 57 Abs. Abs. 22 kann kann nicht nicht genehmigt
g) g) Art.
Art. 61 61 (Materialverwertungszone)
(Materialverwertung In Art. (Materialverwertungszon wird wird vorgeschrieben. In
Art. 61
61 Abs. Abs. 22 (Materialverwertungszone) vorgeschrieben, dass dass die die Gestaltung Gestaltung
der Flächen Flächen nach nach Abschluss der Abschluss der der Ablagerung Ablagerungoder odereinzelner einzelnerEtappen Etappen(...) (...) im im GenerelGenerel-
len Gestaltungsplan Gestaltungsplan festgelegt len festgelegt werden werden oder oder Bestandteil Bestandteil des des Bauprojektes Bauprojektessind. sind. Da Da es
sich vorliegend sich vorliegend um um eine eine Materialablagerung Materialablagerung zwecks zwecks Verwertung Verwertung handelt, handelt, die die innerhalb
der Bauzone Bauzone liegt, liegt. und und da die Endnutzung Endnutzung als der da die als Parkplatz Parkplatz im im Generellen Generellen Erschlies-
sungsplan sungsplan enthalten enthalten ist, ist, kann kann die die WM Gestaltung der der Flächen Flächen nach nach Abschluss Abschluss der der AblageAblagerung oder ausnahmswei erst erst im im Bauprojekt rung oder einzelner einzelner Etappen Etappen ausnahmsweise Bauprojekt festgelegt festgelegt werden. werden.
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10
Gemeind (Übriges Gemeindegebiet) 62 (Übriges
Art. 62 h)
h) Art. Erneuerungen nebst Erneuerungen biet (üG) Art. 62 Abs. 2 sieht vor. vor, dass dass im im übrigen übrigenGemeindege Gemeindegebiet (00) nebst
Art. 62 und
Bauten zulässig zulässig seien, seien, landwirtschaftliche Bauten neue landwirtschaftliche auch neue Erweiterunge auch massvollen Erweiterungen und massvollen wobei sich hieraus allenfalls allenfalls ergebende ergebende Präjudizien Präjudiziert für füreine eine spätere spätere Festlegung Festlegung der der Grundnutzung zu beachten seien.
I
Dieser zumal für für die die Beurteilung Beurteilung dessen, dessen, was was nicht genehmigt werden, zumal kann nicht Dieser Absatz kann
einschlägige ausschliesslich das ausserhalb das einschlägige ist, ausschliesslich zulässig ist, üG)zulässig im üG) (z.B. im ausserhalb der Bauzonen (z.B.
drängt Situation drängt dieser Situation In dieser Bundesrecht und das kantonale Recht massgebend sind. In nicht zu genehmigen. von Abs. 3 nicht Satz von es sich auf, auf, auch den 1. Satz
In 62 Abs. dass sich sich die die Abgrenzung Abgrenzung des des übrigen übrigen GemeindegeGemeindegefestgelegt. dass wird festgelegt, Abs. 44 wird
Art. 62
In Art.
nicht verändadurch nicht bietes (üG) strassenbaubedingt wenn sich sich die die Bauzone Bauzone dadurch veränstrassenbaubedingt anpasst, wenn
dert. Mit dieser flexibler Bauzonenbegriff Bauzonenbegriff eingeführt eingeführt werden. werden, wowoBestimmung soll ein flexibler dieser Bestimmung
ist jedoch Dies ist mit die Abgrenzung Abgrenzung der der Bauzone mehr parzellenscharf parzellenscharf Wäre. wäre. Dies jedoch ein ein nichtmehr Bauzone nicht mit die sind Nutzungspläelementares Merkmal der Nutzungsplanung. Gemäss Art.
Art. 21 21 RPG
RPG sind Nutzungspianung. Gemäss
ne fürjederrnann jedermann verbindlich.
Art. 62
62 Abs. Abs. 44 kann somit somit nicht nicht genehmigt genehmigt werden. werden. Der Der verbindlich. Art. Bestimmung zu verzichten. derartige Bestimmung Gemeinde wird eine derartige auf eine nahegelegt‚ auf wird nahegelegt,
i) Art. 64 (Nutzungsbeschränkungen, besondere besondere Bauten, Bauten, Anlagen Anlagen sowie sowie NaturNaturund Kulturobjekte)
sieht vor, vor, dass Hecken Hecken in in erhaltenswerten erhaltenswerten Natur- und und KulturlandschafKulturtandschaf—
Art. 64 Abs. 66 sieht
zurückgeschnitten werden ten auf den Stock zurückgeschnitten werden dürfen. dürfen. Darüber, Darüber, ob Hecken entfernt
werden dürfen oder oder nicht, nicht, wird werden dürfen wird keine keine Aussage Aussage gemacht. gemacht. Die Die Formulierung Formulierung des des letzten letzten Satzes von Abs. 6 impliziert impliziert jedoch, Satzes von jedoch, dass Hecken nicht entfernt entfernt werden, werden, sondern sondern le-
diglich auf diglich auf den den Stock Stock gesetzt gesetzt werden werden dürfen. Zur Klarstellung drängt sich sich ein ein entspreentspreKlarstellung drängt chender Hinweis auf.
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11 11
Bauberatung Bauberatung
darBestimmung darist. fehlt en ist, Obwohl die Bauberat Bauberatung verschiedentlich vorgesehen fehlt eine eine Bestimmung entlich vorgeseh ung verschied Obwohl die en, dies über. Der Gemein Gemeinde empfohlen, dies noch noch nachzuh nachzuholen. wird empfohl de wird über. Der Im Übrigenkann kanndas dasBaugeset Baugesetz vom3. 3. Septembe September 1998 1998 genehmig genehmigt werden. werden. z vom Im Übrigen
D. D. 1000 1:2'000 Zonenplan Genereller Gestalürngsp Gestaltungsplan 1:2 und Genereller Zonenplan und
Wohnbauzonen 1. Wohnbauzonen 1. Die im Zonenplan Zonenplan und undGenerellen GenerellenGestaltungsplan Gestattungsplan1:2'000 1:2'000ausgeschiedenen ausgeschiedenen BauzoBauzoDie im
über den Übersicht über aktualisierten Übersicht 1998aktualisierten nen den September1998 15.September per15. derper gemässder umfassen gemäss nen umfassen
Stand Erschliessung und und Baureife Baureife(UEB) (UEB)ininden denBauzonen Bauzonen insgeinsgeÜberbauung, Erschliessung der Überbauung, Stand der
samt 9.3 ha. ha, wovon wovon 8.9 8.9 ha Wohnbauzonen, d.h. d.h. auf auf dem dem allgemeinen allgemeinen WohnWohnauf Wohnbauzonen, ha auf rund 9.3 samt rund
und und 33 und Dorferweiterungszonen 22 und (Dorfzone, Dorferweiterungszonen siedlungsbau Bauzonen (Dorfzone, dienende Bauzonen siedlungsbau dienende
ha rund 5.8 UEB rund Übersicht UEB der Übersicht in der werden in hawerden 8.9ha Wohnzone 5.8 ha diesen 8.9 Von diesen fallen. Von 2), fallen. Wohnzone 2), (62 als überbaut undca. ca. 2.6 2.6 ha ha (28%) (28%) als als noch noch nicht nichtüberbaut überbautausgewiesen. ausgewiesen. überbaut und %) als (62 %)
über für die Massgebend die Beurteilung Beurteilungder derBauzonengrösse Bauzonengrössesind sindder derim imBundesgesetz Bundesgesetz über Massgebend für
die (RPG) enthaltene enthaltene Grundsatz Grundsatzder derSiedlungsbegrenzung Siedlungsbegrenzung und und die die diedieRaumplanung (RPG) die Raumplanung sen Bestimmung von von Art.
Art. 15
15 Iit. lit.bbRPG, RPG,wonach wonach die die BauBaukonkretisierende Bestimmung Grundsatz konkretisierende sen Grundsatz
. zonen nicht grösser als der der voraussichtliche voraussichtliche Bedarf zonen nicht grösser als Bedarf in inden dennächsten nächsten 15 15 Jahren Jahren sein sein
dürfen. Es unüberbaudürfen. Es fragt fragtsich, sich,ob obdie dieininden denneuen neuenZonenplänen Zonenplänenausgeschiedenen ausgeschiedenen unüberbau-
ten Wohnbauzonen ten Wohnbauzonen (Wohnbauzonenreserven) (Wohnbauzonenreserven)von von2.6 2.6ha hadiese dieseVorgabe Vorgabedes des eidgeeidge-
nössischen Rechtes Rechteserfüllen. erfüllen. nössischen
Der Bauzonenbedarf wird in Der Bauzonenbedarf wird in GraubGMen Graubündennach nachkonstanter konstanterGenehmigungspraxis Genehmigungspraxis der der Regierung Regierung aufgrund aufgrundder dersogenannten sogenannten Trendmethode. Trendmethode, welche welche sich sich auf auf die die durchdurch-
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schnittliche Bautätigkeitder derletzten letzten 15 15 bis bis 25 25 Jahre Jahre und und der der Annahme Annahme eines ortsüblischnittliche Bautätigkeit chen proWohngebäude Wohngebäude abstützt. abstützt,berechnet. berechnet. Im Im Falle Falle der der GeGeBaulandverbrauches pro chen Baulandverbrauches
durchschnittmeinde Andiast wurden in den vergangenen 15 bis 25 Jahren Jahr durchschnittpro Jahr Jahren pro
lich 2.15 Wohngebäude dieser Vorgabe Vorgabe ergibt sich für für die die Berücksichtigung dieser In Berücksichtigung erstellt. In Wohngebäude erstellt.
Bautätigkeit von voraussichtliche Bautätigkeit eine voraussichtliche Jahre, eine Gemeinde, bezogen von 15 Jahre, nächsten 15 die nächsten aufdie bezogen auf mittleren Baulandverbrauch pro ca. 32 bis pro Gebäude Gebäude einem mittleren bei einem und, bei Wohnbauten und, 33 Wohnbauten bis 33
ha. von 700 bis 800 m2, von rund rund 2.2 2.2 bis bis 2.6 2.6 ha. Wohnbaulandbedarf von ein Wohnbaulandbedarf m2. ein
gemäss Die mit der Revisionsvorlage festgelegten Wohnbauzonen Wohnbauzonen entsprechen entsprechen dem dem gemäss Revisionsvorlage festgelegten
könund könTrendmethode Bedarfswert und undden denVorgaben Vorgabenaus ausArt.
Art. 15 15 RPG
RPG und ermittelten Bedarfswert Trendmethode ermittelten
nen somit genehmigt werden. werden. 2. Zweite Nutzungsetappe 2.
Nutzungsetappe wurde wunde als Bauzonenreduktionsmassnahme eingeführt. eingeführt. Sie Die zweite Nutzungsetappe Sie
gibt an. soll. Ein Vorgibt an, wo bei entsprechendem Bedarf in erster Linie Linie eingezont eingezont werden werden soll.
behalt ergibt sich sich bezüglich bezüglichder derzweiten zweitenNutzungsetappe Nutzungsetappeim imGebiet GebietEra Era (Parzelle (Parzelle 22). Die entsprechende entsprechende Fläche Fläche liegt liegt oberhalb der Druckzonengrenze bezüglich LöschbeDie Löschbe—
reitschaft. Eine spätere Einzonung Einzonung ist somit reitschaft. Eine spätere somit nebst nebst dem dem Bedarf Bedarf auch auch von von den noch zu
schaffenden ausreichenden Druckverhältnissen für die schaffenden ausreichenden die Löschbereitschaft abhängig.
Mit diesem Hinweis kann Nutzungsetappe im Mit diesem Hinweis kann die die zweite zweite Nutzungsetappe im Gebiet Gebiet Era genehmigt wer-
den. den.
3. Forstwirtschaftszone 3.
Im Gebiet Gebiet Sontga Sontga Clau Clau ist ist für für die Erschliessung der Im die Erschliessung der Bauzone Bauzone die die Rodung Rodung von von Wald
notwendig. Mit notwendig. Mit Verfügung Verfügungdes des BVFD BVFD vom vom 18. 18. Februar Februar 1999 wurde die entsprechende
Rodungsbewilligung erteilt. Rodungsbewilligung erteilt. Die Die Abgrenzung Abgrenzung der der Forstwirtschaftsz Forstwirtschaftszone undder der Bauzoone und ne im im Zonenplan Zonenplan entspricht entSpricht bereits ne bereits dem dem Zustand Zustand nach nach der der Rodung. Rodung.
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Waidgrenze 4. Waldgrenze 4.
womit werden. womit genehmigt werden, Die festgestellten gegenüber Bauzone können genehmigt Bauzone können Waldgrenzen gegenüber ten Waldgrenzen Die festgestell erhalten. iMrkung erhalten. sie statischeWirkung Bereichenstatische diesenBereichen in diesen sie in
Gemeinde Übriges Gemeindegebiet 5. übriges 5. Landwirtmit gut Gebiete mit Im Zonenplan sind sind zahlreiche zahlreiche grossfläch grossflächige Gebiete gut geeignete geeignetemmLandwirtIm Zonenplan gebiet zuschaftsland Landwirtschaftszone, sonderndem demübrigen übrigenGemeinde Gemeindegebiet zuhaftszone, sondem nicht der Landwirtsc schaftslan nicht
Land. Landwirtsch umfassenLandwirtschaftszonen gewiesen Land, RPG umfassen Abs. 11 RPG 16 Abs.
Art. 16
GemässArt. worden. Gemäss gewiesenworden.
landwirtDas landwirtdas Nutzung oder oderden den Gartenbau Gartenbau eignet. eignet. Das landwirtschaftliche Nutzung die landwirtschaftliche für die sichfür das sich biet von schaftliche aufGemeindege Gemeindegebiet vonAndiast Andiasteignet eignetsich sichdurchwegs durchwegs gut gut als als Kulturland auf schaftliche Kulturland Landwirtschatt die Landwirtschaft. Produktionsgrundlage für für die Produktionsgru
nicht nur Diese dem nurden denvorstehend vorstehend erwähnten erwähnten bundesbundeswiderspricht nicht zuzuweisen,widerspricht üG zuzuweisen, dem üG rechtlichen Bestimmungen von von Art.
Art. 16
16Abs. Abs.11 RPG, RPG,sondem sondern auch auch der der konstanten konstanten GeGerechtlichen Bestimmungen
Landwirtschaftszonen die Landwirtschaftszonen sind die Praxis sind dieser Praxis Nach dieser nehmigungspraxis Regierung. Nach der Regierung. nehmigungspraxis der aus raumplanerischen Gründen grundsätzlich grundsätzlich bis bis an an die die landwirtschafispolitischen Gründen und landwirtschaftspolitischen raumplanerischen und Bauzonengrenzen die Ausscheidung Ausscheidung von von übrigem übrigem GemeindegeGemeindegeund die heranzuziehen. und Bauzonengrenzen heranzuziehen, toleriert, die Flächen toleriert, landwirtschaftliche Flächen für solche biet wird lediglich lediglich ausnahmsweise ausnahmsweise für solche landwirtschaftliche die biet wird
im Sinne Jahre) im Planungsperiode (15-25 als eine nächste (15-25 Jahre) Sinne einer einer nächste Planungsperiode für eine Reservebaugebiet für als Reservebaugebiet
hat werden. Nebst richtplanmässigen Prognose vorgesehen vorgesehen werden. Nebst übrigem übrigem Gemeindegebiet Gemeindegebiet hat richtplanmässigen Prognose
die aber die die zweite zweite Nutzungsetappe Nutzungsetappe Bauzonenreduktionsmassnahme aber als Bauzonenreduktionsmassnahme Gemeinde als die Gemeinde richtplanmässigen wird. den sein wird, Lage sein der Lage in der Fläche in eingeführt, deren eingeführt, deren ausgedehnte ausgedehnte Fläche den richtplanmässigen Baulandbedarf abzudecken. Baulandbedarf abzudecken.Das DasAusmass Ausmass des des von von der der Gemeinde Gemeinde Andiast Andiast ausgeausge-
Nutzungsder zweiten mit den zusammen mit Gemeindegebietes zusammen übrigen Gemeindegebietes schiedenen den der zweiten Nutzungsschiedenen übrigen
Baulandreserverahmen tolerierbaren Baulandreserverahmen dentolerierbaren übersteigtden Flächenübersteigt zugewiesenenFlächen etappen zugewiesenen etappen
bei weitem. Ist Ist aber aberdavon davonauszugehen, auszugehen,dass dass die die eingezonten eingezonten Bauzonen Bauzonen den den BauBaubei weitem.
Iandbedarf für landbedarf fürdie dienächsten nächsten 15 15 Jahre Jahredecken decken und undzusammen zusammen mit mit den den Flächen Flächen zweiter zweiter
Nutzungsetappen übersteigen, übersteigen, bleibt bleibt für Nutzungsetappen fürdie dieAusscheidung Ausscheidungvon von übrigem übrigemGemeindegeGemeindege-
biet im für die biet im Sinne Sinne von von Reservebaugebiet Reservebaugebiet für die nächste nächste Planungsperiode Planungsperiode (15-25 (15-25 Jahre) Jahre)
kein grosser Spielraum mehr. kein grosser Spielraum mehr. Das Das kann. kann,wie wiebereits bereitsangedeutet, angedeutet, nicht nichtnur nurwegen wegen des des raumplanerischen Ausnahmecharakters raumplanerischen Ausnahmecharaktersdes desübrigen übrigenGemeindegebietes, Gemeindegebietes, sondem sondern
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landwirtschaftlichen Bedürfnissen auch den landwirtschaftlichen Bedürfnissen gegeeines den Sicherstellung eines der Sicherstellung Gründen der aus Gründen auch aus recht werdenden Bodenmarktes nicht nichtgenehmigt genehmigtwerden. werden.Das Das im imZonenplan Zonenplan und und GeGerecht werdenden nerellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2'000 1:2'000 angrenzend angrenzend an an die die Bauzone Bauzone ausgeschiedene ausgeschiedene üG üG ist
deshalb von der der Genehmigung Genehmigung auszunehmen auszunehmen und und an an die die Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung deshalb von zurückzuweisen.
Lärmempflndlichkeitssmfen derLärmemptIndlichkeitsstufen 6. Zuordnung Zuordnungder Lännempfindlichkeitsstufe (ES) keine Lärmempfindlichkeitsstufe Dem (ES) zugeordzugeordwurde keine Gemeindegebiet wurde übrigen Gemeindegebiet Dem übrigen
net. Da insbesondere die Bauzonen Bauzonen Gebäude Gebäude im im übrigen übrigen GemeindeGemeindeinsbesondere angrenzend an die
gebiet anzutreffen sind, in denen sich auch auch Iärmempfindliche lärmempfindliche Räume Räume befinden. befinden, ist ist dem dem übrigen Gemeindegebiet gestützt auf Art.
Art. 43 43 der
der Lännschutzverondnung Lärmschutzverordnungeine eine ES ES zuzu-
zuordnen.
Im der Zonenplan Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:2'000 1:2'000 vom vom 3. 3. SepSeplm Übrigen Übrigen kann kann der
genehmigt werden. tember 1998 genehmigt
E.
Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Zonenplan Geshltungsplan 1:10'000 1:10'000 1. Naturschutzzone Naturschutzzene 1. Neben den den beiden beiden einer einer Naturschutzzone Naturschutzzone zugewiesenen Neben zugewiesenen Flachmooren Run Sura und
Carals liegt liegt in in der Flachmoor von regionaler Bedeutung, Carals der Gemeinde Gemeinde ein weiteres Flachmoor
Cuolms d'Andiast d'Andiast (Fm-1017), (Fm-1017), welches nicht der der Naturschutzzone Naturschutzzone zugewiesen zugewiesen wurde. wurde. Gemäss NaturNatur— und und HeimatschutzHeimatschutz- soWie Gemäss sowie Raumplanungsrecht Raumplanungsrecht(Art. (Art. 18 18ff. ff. NHG, NHG, Art. Art. 1
KN HV, Art.
Art. 17 17 RPG,
RPG, Art.
Art. 29 29KRG)
KRG)und undinsbesondere insbesondere gemäss dem Vollzugskonzept KNHV,
Naturschutz (RB Nr. 237 237 vom vom 4.2.1992) 4.2.1992)sind sind Flachmoore Flachmoore zu Naturschutz (RB Nr. zu schützen schützen und und dürfen nicht nicht weiter zerstört zerstört werden. Die Gemeinde Gemeindeiet weiter werden. Die ist aufzufordern, aufzufordem, für das Flachmoor Cuolms d’Andiast ebenfalls Ertass einer d'Andiast ebenfalls den den Erlass einer Naturschutzzone zu prüfen. Naturschutzzone zu prüfen.
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Im Gemeindegebiet, zwischen Plattatschas Plattatschas und und Vallaurgia, Vallaurgia, liegen liegen zahlreiche zahlreiche südlichen Gemeindege Im südlichen Trockenstandorte. befinden sich sich nach nach kantonalem kantonalem Inventar Inventar dorte befinden Trockenstandorte. Weitere Trockenstandorte Ausscheidu der Ausscheidung Mit der in den Gebieten Sohamn und in Cumpadials.. Mit TscheppalPrau Scharten Gebieten Tscheppa/Prau in den
plan hat von erhattenswerten Kulturlandschaften imGenerellen Generellen Gestaltungs Gestaltungsplan hat die die GeGehaften im rten Kulturlandsc von erhaltenswe
grundsätzlich anerkannt. meinde anerkannt. Sohutzwürdigkeit dieser Standorte grundsätzlich die Schutzwürdigkeit und die Wert und den Wert meinde den
Das in Arbeit. Arbeit. In In Andiast Andiast werden werden die die KartierunKartierunTrockenstandortinvent ist in nationale Trockenstandortinventar Das nationale tlich in gen in diesem diesem Jahr Jahr regionalen Trockenstandorte voraussichtlich und regionalen nationalen und der nationalen gen der
nicht umhinkomerfolgen. wird die die Gemeinde Gemeinde nicht umhinkomerfolgen. Je nach Ausgang dieser Kartierungen wird
prüfen. Trokdorte zu men, für Trockenstandorte zu prüfen. TrokNaturschutzz weiterer Naturschutzzonen Erlass weiterer den Erlass men, den
kenstandorte Bedeutung wird wirddie die Gemeinde Gemeinde zwingend zwingend einer einer NaturNaturkenstandorte von nationaler Bedeutung schutzzone zuweisen müssen.
Bewirtschaftung dieser Es bleibt noch zu erwähnen, dieser TrokTrokemähnen, dass für die angepasste Bewirtschaftung
und zes vom kenstandorte gestützt auf auf Art.
Art. 76 76 des
des Landwirtschafisgeset Landwirtschaftsgesetzes vom24.12.1998 24.12.1998 und kenstandorte gestützt
der Direktzahlungsverordnung bzw. gestützt gestützt auf auf das das NaturNatur- und und Heimatschutzgese Heimatschutzgesetz ordnung bzw.
besondere Bewirtschaftungsbeiträge ausbezahltwerden werdenkönnen können(Verträge). (Verträge). Die Die EiEiBewirtschaftungsbeiträge ausbezahlt gentümerinnen Abschluss der der Kartierungen Kartierungen Bewirtschafterfnnen werden nach Abschluss und Bewirtschafterinnen gentümerlnnen und informiert werden. noch genau darüber darüber informiert
2. Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone nördlichen Gemeindegebiet in der abzulösenden Planung im nördlichen Die in Gemeindegebiet ausgeschiedene
Richtplan Landschaftsschutzzone wird durch durcheine eine Ruhezone Ruhezone ersetzt. ersetzt. Im Regionalen Richtplan Landschaftsschutzzone wird
d'Artgas figuriert das figuriert das Gebiet Gebiet um um den den Hausstock vom vom Crap Crap Tgietschen Tgietschen bis bis zum zum Pez Pez d'Artgas
Im kantonalen NaturNatur- und und Landschaftsinventar Landschaftsinventar erscheint es ebenfalls als Ruhegebiet. Im
GIetschem, Landschaftsschutzgebiet (L-214). jedoch als Landschaftsschutzgebiet (1-214). Es handelt sich um eine eine von Gletschern,
schroffen Felsstrukturen Felsstrukturen und und Karsterscheinungen Karsterscheinungengeprägte geprägte Gebirgslandschaft Gebirgslandschaft von von bebeSchönheit. die vor baulichen Eingriffen sonderer Schönheit, Eingriffen zu zu bewahren bewahren ist. ist. Dies kann nur mit
der Ausscheidung der Ausscheidung einer einer Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzonegewährleistet gewährleistetwerden. werden. Das Das Gletscher-
vorfeld des Fluaz wird wird voraussichtlich voraussichtlich Aufnahme vorfeld des Glatscher Glatscher da da Fluaz Aufnahme ins ins Nationale Nationale Inventar
der Gletschervorfelder Gletschervorfelder und der und Schwemrmbenen Schwemmebenen (Igles-1006) (Igles-1006) finden. finden. Auch aus diesem
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ist aufeden werden. Grund die Landschaf Landschaftsschutzzone ausgeschieden werden. Die Die Gemeinde Gemeinde ist auftsschutzzone ausgeschi soll die Grund soll tsschutzzone zur zufordern, für das das Gebiet die Ausscheidung einer Landschaftsschutzzone zur prüfen. prüfen. ng einer zufordern, für
kleine, ebiet mehrere Im südlichenGemeindeg Gemeindegebiet mehrere kleine, wurden im südlichen Gestaltungs GenerellenvGestaltungsplan Im Generellen
sich isolierte Flächen als erhaltenswerte Kulturlandschaften bezeichnet. Es Es handelt handelt sich Kulturlandschaften bezeichnet. isolierte Flächen
dorten. Diese hierbei um eine Heckenlandschaft mit Trockenstan Trockenstandorten. Diese Heckenlands Heckenlandschaft Ku lturerhaltenswe die ausgeschie als die bedeckt ausgeschiedenen erhaltenswerten KulturFläche als grössere Fläche weit grössere eine weit bedeckt eine
als grossflächig als ebiet grossflächig landschaften. südliche Gemeindeg Gemeindegebiet Inventar ist das südliche landschafte Im kantonalen Inventar
regionaler Bedeutung mit regionaler Landschaftsschutzgebiet Plattatschas -- Vallaurgia Vallaurgia (L-270) (L-270) mit Bedeutung Landschafisschutdbiet Plattatschas
vermerkt. Weder die noch die die Erhaltung Erhaltung der der TrockenTrockenFreihaltung dieser Landschaft noch die Freihaltung vermerkt. Weder
aften geten Kulturlandsch standorte sind durch durch die die Ausscheidun Ausscheidung dieser erhaltenswer erhaltenswerten Kulturlandschaften geg dieser
- Vallaurgia Plattatschas — Gebiet Plattatschas währleistet. Die Gemeinde Vallaurgia aufzufondem. für das Gebiet ist aufzufordern, Gemeinde ist währleistet.
tzzone zu den Erlass einer Landschaftsschutzzone zu prüfen. prüfen. Für Für die die zahlreichen zahlreichen einer grossflächigen Landscimfisschu Kulturlandschaften ist Hecken und ist gegeerhaitenswerten Kulturlandschaften der erhaltenswerten ausserhaib der Feldgehölze ausserhalb und Feldgehölze
stützt auf auf Art.
Art. 18
18 NHG, Art.
Art. 2
Abs. Abs. 3 des Kantonalen KantonalenWaldgesetzes Waldgesetzes und undauf aufden den ReRegierungsbeschluss zuden denHecken, Hecken,FeldFeld-und undUfergehölzen UfergehölzenNr. Nr.3124 3124vom vom19. 19. DezemDezemgierungsbeschluss zu
prüfea zu prüfen. Schutz zu adäquater Schutz ebenfalls ein adäquater ber 1995 sodann ebenfalls 1995 sodann 3. Grundwasser- und Quellschutzzone 3.
Grundwasser— und Oberhalb eine Grundwasserund Quellschutzzone Quellschutzzone ausgeschieausgeschiewurde eine Sura wurde Alp Sura der Alp Oberhalb der
den, die sowohl Territorium der der Gemeinde Gemeinde Andiast Andiast als als auch auch Territorium Territorium der der Gemeinde Gemeinde sowohl Territorium das Wasserversorgungskonzept nachvollziehbar Damit das betrifft. Damit WaltensburgNuorz nachvollziehbar WaltensburgNuorz betrifft.
wird, ist es wird, es begrüssenswefl, begrüssenswert, die die Grundwasser— Grundwasser- und und Quellschutzzone Quellschutzzone grenzübergrenzüber-
selbstverständlich nur aber selbstverständlich schreitend darzustellen. darzustellen. Sie kann aber nur soweit soweit genehmigt genehmigt werwerals sie sie Territorium Territorium der Gemeinde Gemeinde Andiast Andiast betrifft. betrifft. den, als 4. Gefahrenzone 4.
Unter den den überlagernden überlagemden Nutzungszonen Nutzungszonen in Unter in der der Legende Legende wurden wurden nebst nebstden den GefahGefah-
renzonen 11 und und 22 "Gebiete "Gebiete ohne ohne Gefahrenzonenausscheidung" Gefahrenzonenausscheidung" aufgeführt. renzonen aufgeführt. Es Es handelt
sich bei die Bezeichnung Be'mbhnung schon sich bei diesen diesen Gebieten, Gebieten, wie wie die schon sagt, sagt, nicht nicht um um eine eine Zone, Zone, womit sie nicht nicht unter sie unter den den überlagemden überlagernden Nutzungszonen aufzuführen sind.
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die für die Richtlinien für Gemäss erlassenen Richtlinien Regierung erlassenen derRegierung vonder 1997von Mai 1997 6. Mai am 6. der am Gemäss Art. 5 der
Gefahrenzonenplanung werden die gesamtkantonal festzulegen festzulegen Erfassungsbereiche gesamtkantonal die Erfassungsbereiche
sein. nicht vor. vor. Innerhalb Innerhalb der der Erfassungsbereiche Erfassungsbereiche in Andiast jedoch noch nicht liegen in Diese liegen sein. Diese handelt es es sich sich bei bei den den Einerseits handelt unterschieden. Einerseits und 22 unterschieden. werden die Gefahrenzonen 11 und Gefahrenzonenausscheidu im Zonenplan 1:10'000 ohne Gefahrenzonenausscheidung Gebieten ohne bezeichneten Gebieten 1:10‘000 bezeichneten
sich methodisch das Komplementär zum Erfassungsbereich, andererseits werden werden sich Erfassungsbereich, andererseits Komplementar zum um das methodisch um stellt die Abgrenzungen mit Wahrscheinlichkeit nicht nichtergänzen. ergänzen. Dies Dies jedoch jedoch stellt grosser Wahrscheinlichkeit mit grosser
nicht vorliegt. noch nicht Erfassungsbereich noch der Erfassungsbereich zumal der dar, zumal kein vorliegt. Genehmigungsausschluss dar, kein Genehmigungsausschluss
Der zu gegebener gegebener Zeit Zeit die die Gefahrenzonenausschei— Gefahrenzonenausscheinahezulegen, zu aber nahezulegen, ist aber Gemeinde ist Der Gemeinde Erfassungsbereich einzuführen. den Erfassungsbereich und den dung einzuführen. überprüfen und zu überprüfen dung zu
Im der Zonenplan Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:10'000 1:10'000vom vom 3. 3. SepSepkann der Übrigen kann Im Übrigen
tember tember 1998 1998 genehmigt genehmigt werden. werden.
F. Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr Verkehr 1:2'000 Genereller 1
1. Geplante GeplanteErschliessungsstrasse Erschliessungsstra 1. Im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan Verkehr Im Verkehr 1:2'000 geplante Erschliessungsstras1:2'000 sind sind geplante Erschliessungsstras-
sen bezeichnet. bezeichnet. Soweit Soweit damit damit die sen die Erschliessung vonGebieten Gebieten in in der der zweiten zweiten NutErschliessung von
zungsetappe vorgesehen vorgesehen wird, wird, kann zungsetappe kann eine eine Erschliessung erst erfolgen, erfolgen,wenn wenn die die GeGeErschliessung erst
biete zweiter Nutzungsetappe im biete zweiter Nutzungsetappe im Verfahren Verfahren nach nachArt.
Art. 37 37 KRG
KRG der Bauzone zugeführt
werden. Das Das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfah der werden. der innerhalb innerhalb von von Gebieten Gebieten zweiter zweiter NutzungsNutzungsetappe geplanter geplanter Erschliessungsstrasse Erschliessungsstrasse ist etappe ist zu zu sistieren. sistieren. Dies Dies betrifft betrifft die die geplante geplante Er-
schliessungsstrasse in schliessungsstrasse in Glix Glix ab ab Parzelle Parzelle 425.
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18 18
2. Parkplä 2. Parkplätze
bed" bene Parkplätze Entlang der Kantonsst Kantonsstrasse wurdenverschiede verschiedene Parkplätzeals als “bestehen 'bestehend" rasse wurden Entlang der
Flächen befinden bei den den Parzellen ParzellenNr. Nr.365, 385,403 403und und481. 481. Diese Diese Flächen befinden namentlich bei zeichnet, namentlich zeichnet. Parkierungsflache wurde sich des Kantons. als Parkierungsfläche wurde Nutzung als Deren Nutzung Kantons. Deren Eigentum des im Eigentum teilweise im sich teilweise
sgesuch müsste bisher auf Zusehen Zusehen hin geduldet. Ein Einformelles formellesBewilligung Bewilligungsgesuch müsste abgelehnt abgelehnt hin geduldet. bisher auf norrngerechter Ein normgerechter möglich wäre. nicht möglich werden, wäre. Ein Nutzung nicht verkehrsgerechteNutzung eineverkehrsgerechte da eine werden, da
mässig hohem nur mit Ausbau mitunverhältnis unverhältnismässig hohem technischem technischem ist nur Parkierungsflächen ist als Parkierungsflächen Ausbau als hnisch unng dieser und finanziellem Aufwand Aufwand möglich. möglich. Eine Eine Sanktionieru Sanktionierung dieserverkehrstec verkehrstechnisch unund finanziellem nicht kann nicht Erschliessungsplan kann genügende Parkierungsflächen den Generellen Generellen Erschliessungsplan über den Parkierungsflächen über genügende
sind. isen sind. erfolgen, weshalb sie zurückzuweisen Überarbeitung zurückzuwe zurÜberarbeitung Gemeindezur dieGemeinde andie siean erfolgen, weshalb
plan Verkehr Im Übrigengibt gibtder derGenerelle GenerelleErschliessungs Erschliessungsplan Verkehr1:2'000 1:2'000vom vom3.3. September September Im Übrigen
kann genehmigt und kann 1998 genehmigt werden. werden. Anlass und Bemerkungen Anlass keinen Bemerkungen zu keinen 1998 zu
G. G. 1 :2'000 Entsorgung 1:2'000 und Entsorgung Versorgung und Genereller Erschliessungsplan Versorgung Genereller Erschllessungsplan
Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Trinkwasder TrinkwasOberhalb der Alp Alp Sura Surawurden wurdenWasserfassungen Wasserfassungen und Wasserleitungen der und Wasserleitungen Oberhalb der serversorgung der Gemeinde Gemeinde Waltensburgl Waltensburg/ Territorium der aufTerritorium dieauf bezeichnet.die Andiast bezeichnet, serversorgung Andiast
Vuorz liegen. Damit das Wasserversorg Wasserversorgungskonzept nachvollziehbar wird,ist istes es bebenachvollziehbar wird, Damit das Vuorz liegen.
darzuTrinkwasserversorgung grenzüberschreitend der Trinkwasserversorgung Anlagen der die Anlagen grüssenswert. die grüssenswert, grenzüberschreitend darzu-
Terselbstverständlich nur aber selbstverständlich können aber Sie können stellen. nursoweit soweitgenehmigt genehmigt werden. werden, als als sie sie Terstellen. Sie ritorium der betreffen. ritorium derGemeinde Gemeinde Andiast Andiast betreffen.
Mit dieser Mit dieser Bemerkung Bemerkung kann kann der derGenerelle Generelle Erschliessungspian Erschliessungsplan Versorgung Versorgung und und EntEntsorgung 1:2'000 1:2'000 vom September 1998 1998 genehmigt sorgung vom 3. 3. September genehmigt werden. werden.
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19 19
H. 1 :10'000 Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Erschliessu
keinen gibt zu Der Generelle Erschliessungsplan 1:10'000 vom vom 3. 3. September September 1'998 1998 gibt zu keinen Erschliessungsplan 1:10'000
genehmigt werden. kann genehmigt Bemerkungen Anlass werden. und kann Anlass und
I. Übersicht Erschliessung und und Baureife Baureife Überbauung, Erschliessungder Überbauung, Stand der den Stand über den Übersicht über
BauErschliessung und Die den Shnd Stand der der Überbauung, Überbauung, Erschliessung und Bauüber den Übersicht über eingereichte Übersicht Die eingereichte
Erschliessungsstand, Nutzungsreund Erschliessungsstand, reife NutzungsreÜberbauungs— und Plan Überbauungseinen Plan umfasst einen (UEB) umfasst reife (UEB) serven und Übersicht Übersicht Baureife Baureife 1:2'000. 1:2'000. Zwischen Zwischen Beurteilung und Plan Beurteilung einen Plan und einen 1:2'000 und serven 1:2'000
Erder Tabelle "Bauzonenstatistik" unddem dem Plan Plan ÜberbauungsÜberbauungs- und und Er"Bauzonenstatistik" und mitgelieferten Tabelle der mitgelieferten
schliessungsstand, Nutzungsreservenbestehen bestehenDifferenzen, Differenzen, indem indem Gebiete, Gebiete, die die ge— geschliessungsstand, Nutzungsresenren
angehöÖffentliche Anlagen für öffentliche Zone für der Zone oder der Wohnbauzone oder einer Wohnbauzone Zonenplan einer mäss Zonenplan mäss Anlagen angehöGrundordnung, BaubeschränFläche gemäss I"Nicht überbaubare ren, überbaubare Fläche gemäss Grundordnung, Baubeschränals "Nicht Plan als im Plan ren, im
kung" erscheinen. sind diese Übersicht kung" erscheinen. In In der der Tabelle Tabelle sind diese Flächen Flächen nicht nicht ausgewiesen. ausgewiesen. Die Die Übersicht UEB ist ist in in diesem Sinne zu zu überarbeiten. überarbeiten. Effektiv Effektiv nicht UEB diesem Sinne nicht überbaubare überbaubare Flächen Flächen gemäss gemäss Grundordnung sind Grundordnung sind beispielsweise beispielsweiseGebiete Gebiete in in Grünzonen, Grünzonen, Freihaltezonen Freihaltezonen oder oder Wald. Wald.
Diese erscheinen erscheinen in in der zum Überbauungsstand Überbauungsstand nicht. Diese der Tabelle Tabelle zum nicht. in In der der Tabelle Tabelle zur zur
Übersicht der Baureife kann dann pro Übersicht der Baureife kann dann Zone zwischen zwischen baureifen, baureifen, in in fünf fünf Jahren Jahren baubaupro Zone
reifen und und restlichen restlichen Gebieten unterschieden werden. reifen Gebieten unterschieden werden.
Gestützt auf Gestützt auf Art.
Art. 37
37 Abs. Abs. 33 KRG KRG beschliesst die beschliesst die Regierung: Regierung: 1. Das DasBaugesetz Baugesetz vom September1998 1998 wirdmit mitfolgenden folgendendirekten direkten Korrekturen, Korrekturen, 1. vom 3.3.September wird
Vorbehalten, Hinweisen Hinweisen und und Empfehlungen Empfehlungen im Vorbehalten, im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen genehmigt: genehmigt:
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20 20
Direkte Korrekturen wird mit mit dem dem BuchBuch(Schallschutz und Umweltbelastung) wird von Art. 32 (Schallschutz Titel von a) Der Titel a) Der ' "d)"). staben "c)" (statt "d)"). versehen (statt "0)" versehen wird durch Ortsansässige) wird durch für Ortsansässige) Bautätigkeit für der Bautätigkeit (Förderung der und 55 (Förderung b)
Art. 38 Abs. 44 und
b) Art. ersetzt: Wortlauts ersetzt: einen einzigen folgenden Wortlauts Absatz folgenden einzigen Absatz
BestimAbs. Aufhebung entsprechender entsprechender Bestimoder Aufhebung Änderung oder die Änderung Erlass, die "Der Erlass, 4: "Der Abs. 4:
mungen sind der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung(Art. (Art. 16 16 Abs. Abs. 11 -- 3). 3). VorbeVorbesind Sache der
Bauzone halten bleiben Bestimmungen, die Art Art und und Mass Mass der der Nutzung Nutzung in in den den Bauzone Bestimmungen, die 16)." (Art. 16)." betreffen. Diese durch die die Regierung Regierung (Art. Genehmigung durch der Genehmigung bedürfen der Diese bedürfen
(Dorfzone) werden 2 (Dorfzone) Abs. 2 39 Abs. werden wie wie folgt folgt angeangeArt. 39 von Art. Sätze von zwei Sätze letzten zwei Die letzten o) Die c)
passt:
Bauten "Massgebend Beurteilung sind sind in in der der Regel Regel die die benachbarten benachbarten Bauten die'BeurteiIung für die "Massgebend für
sowie Bauten in inder der Umgebung Umgebungdes des Bauvorhabens. Bauvorhabens. Letztere Letztere ortstypischen Baubn die ortstypischen sowie die sind und im im Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan bezeichnet." bezeichnet." Siedlungsinventar und im Siedlungsinventar sind im
d) Art.
Art. 61
61 Abs. Abs. 11 (Materialverwertungszone) (Matefialverwertungszone) wird wird wie wie folgt folgt geändert: geändert: d)
"Die Materialverwertungszone Materialvemertungszone umfasst umfasst Flächen, "Die für die die Flächen. die die ausschliesslich ausschliesslioh für
Vemertung von von unverschmutztem unversohmutztem AushubVerwertung Aushub- und und Abraummaterial Abraummaterial bestimmt bestimmt
sind." (Rest des sind." (Rest des Absatzes Absatzes gestrichen). gestrichen).
e) e) In ln Art.
Art. 76
76 Abs. Abs. 22 (Quartiergestaltungsplan) (Quartiergestaltungsplan) wird Ziffer "2" "2" ererwird Ziffer Ziffer "1" "1" durch durch Ziffer setzt.
Vorbehalte, Hinweise Hinweise und Vorbehalte, und Empfehlungen Empfehlunge_n f) f)
Zu Art.
Art. 99
Abs. Abs. 2 -2 (Eigentumsbeschränkung (Eigentumsbesc Zu und und Enteignung) Enteignung) ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung Beurteilung der der Frage, Frage, ob ob für für ein ein bestimmtes bestimmtes Werk Werk das
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21 21
Enteignungsrecht erteilt erteilt werden werden kann, kann, ausschliesslich ausschliesslichdas das Bau-‚ Bau-, VerkehrsVerkehrs-
— und Anwendung der der kantonalen kantonalen Enteignungsgesetzge Enteignungsgesetzgeund Forstdepartement in Anwendung
bung entscheidet. bung entscheidet.
in Art.
Art. 17
17 Abs. Abs. 22 Ziffern Ziffern 10 10 und und 14 14 sowie sowie der der Hinweis Hinweis “wesentliche" in g) Wort "wesentliche" Das Wort g) Das nicht genehmigt. Abs.3 17 Abs. auf .3 werden werden nicht genehmigt.
Art. 17
in Art. Ziffern in diese Ziffern auf diese
nicht genehmigt. wird nicht wird genehmigt. (Landwirtschaftszo Abs. 33(Landwirtschaftszone) 51 Abs.
Art. 51
von Art. Satz von letzte Satz Der letzte h) Der h)
i) i)
Kulturund Kultur(Natur— und und Art. Die in Art.
Art. 64
64 Abs. Abs. 77 (Natur(Naturschutzzone) und Abs. 33 (Naturschutzzone)
Art. 55
Abs.
ist" sichergestellt ist" Finanzierung sichergestellt deren Finanzierung "sofem deren Vorbehalte "sofern objekte) enthaltenen Vorbehalte objekte) enthaltenen
nicht genehmigt. werden nicht genehmigt. werden
j) j)
genehmigt. nicht genehmigt. wird nicht Der (Ruhezone) wird Abs. 22 (Ruhezone) 57 Abs.
Art. 57
von Art. Satz von letzte Satz Der letzte
erste Satz Satz von von Art.
Art. 62
62 Abs. Abs. 33 (übriges (übriges GemeinGemeinder erste sowie der 4 sowie und 4 Abs. 22 und 62 Abs. k) k) Art. 62 degebiet) degebiet) werden werden nicht nicht genehmigt. genehmigt.
sowie Anlagen sowie Bauten. Anlagen besondere Bauten, 6 (Nutzungsbeschränkungen.besondere Abs. I) 6464 Abs. 6 (Nutzungsbeschränkungen, Art. I) Art.
nicht Naturwird mit mit dem dem Hinweis Hinweis genehmigt, genehmigt, dass dass Hecken Hecken nicht Kulturobjekte) wird und Kulturobjekte) Natur- und
entfernt werden dürfen. entfernt werden dürfen.
'
m) Der DerGemeinde Gemeindewird wirdempfohlen, empfohien. eine eine Bestimmung Bestimmung zur m) zur Bauberatung zu erlaserlasBauberatung zu
sen. sen.
DerZonenplan Zonenplanund undGenerelle GenerelleGestaltungsplan Gestaltungsplan1:2'000 2. Der 1 :2'000vom vom 3. 3. September September 1998 1998
wird der Erwägungen Erwägungen mit mit folgenden wird im im Sinne Sinne der folgenden Vorbehalten Vorbehalten und folgender AnweiAnweiund folgender sung genehmigt: genehmigt: sung
a) Das Dasangrenzend angrenzendan andie dieBauzone Bauzoneausgeschiedene ausgeschiedene übrige a) übrige Gemeindegebiet Gemeindegebiet
wird die Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückgewiesen. zurückgewiesen. wird an an die
1‘)
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22
dem OG zugewiesene Teil Dorferweiteder Dorferweitewird der 369 wird Nr. 369 Parzelle Nr. der Parzelle Teil der üG zugewiesene b) Der dem b) Der rungszone 2, 2. 2. Nutzungsetappe, zugewiesen (Beschwedeengebnis). (Beschwedeergebnis). Nutzungsetappe, zugewiesen rungszone 2,
Gemeinde wird angewiesen, dem dem übrigen übrigen Gemeindegebiet Gemeindegebiet bei bei nächster nächster wird angewiesen, Die Gemeinde c) Die zuzuordnen. Gelegenheit Lännempfindlichkeitsstufen zuzuordnen. entsprechendeLärmempfindlichkeitsstufen Gelegenheitentsprechende
September 3. September vom 3. 1:10'000vom 3. Der Goshltungsplan1:10'000 GenerelleGestaltungsplan undGenerelle Zonenplanund DerZonenplan
und Vorbehalten und 1998 Sinne der mitfolgenden folgenden Anweisungen, Anweisungen, Vorbehalten Erwägungen mit der Erwägungen im Sinne wird im 1998 wird
Empfehlungen genehmigt: Empfehlungen genehmigt:
red'Andiast von Cuolms d'Andiast angewiesen, für von reFlachmoor Cuolms das Flachmoor für das wird angewiesen, Gemeinde wird Die Gemeinde a) a) Die
prüfen. zu prüfen. Naturschutzzone zu einer Naturschutzzone Erlass einer gionaler Bedeutung ebenfalls ebenfalls den den Erlass gionaler Bedeutung
in Trockenstandorte in angewiesen, für die verschiedenen verschiedenen Trockenstandorte für die wird angewiesen, Gemeinde wird Die Gemeinde b) b) Die
Plattatund zwischen den zwischen PlattatCumpadials und Schamn, Cumpadials TscheppalPrau Scharun, Gebieten Tscheppa/Prau den Gebieten
schas sowie -- je je nach nach Ergebnis Ergebnisder dernoch nochabzuschliessenden abzuschliessenden Vallaurgia sowie und Vallaurgia schas und NaturKartierung fürallfällige allfälligeweitere weitereTrockenstandorte Trockenstandorteden den Erlass Erlass von von NaturKartierung --für
schutzzonen Trockenstandorte von von nationaler nationaler Bedeutung Bedeutung Allfällige Trockenstandorte prüfen. Allfällige zuprüfen. schutzzonenzu sind zuzuweisen. Naturschutzzone zuzuweisen. einer Naturschutzzone zwingend einer sind zwingend c)
Crap vom Crap Hausstock vom Die Gemeinde wird angewiesen, für das Gebiet Gebiet um um den den Hausstock für das wird angewiesen, Die Gemeinde
VallaurPlattatschas -- VallaurGebiet Plattatschas für das Tgietschen das Gebiet sowie für d'Artgas sowie Pezd'Artgas zum Pez bis zum Tgietschen bis prüfen. zu prüfen. Landschaftsschutzzone zu einer Landschaftsschutzzone Erlass einer der Erlass ebenfalls der gia gia ebenfalls
d) Gemeinde wird angewiesen, für die zahlreichen zahlreichen Hecken Hecken und und Feldgehölze Feldgehölze Die Gemeinde wird angewiesen, für die d) Die
ausserhalb der der erhaltenswerten erhaltenswerten Kulturlandschaften Kulturlandschaften ebenfalls ausserhalb ebenfalls ein ein adäquater adäquater Schutz zu zu prüfen. prüfen. Schutz
e) e) f)
Die oberhalb oberhalb Alp kann Die Alp Sura Surafestgelegte festgelegte Grundwasser— Grundwasser- und und Quellschutzzone Quellschutzzone kann
nur insoweit werden, als alssie sieTerritorium Territorium von vonAndiast Andiastbetrifft. betrifft. nur insoweit genehmigt genehmigt werden,
Der Gemeinde Der Gemeinde wird wirdnahegelegt, nahegelegt,zu zugegebener gegebener Zeit Zeit die die GefahrenzonenausGefahrenzonenaus-
scheidung zu zu überprüfen überprüfen und scheidung und den den Erfassungsbereich Erfassungsbereich einzuführen. einzuführen.
'
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1998 September 1998 3. September vom 3. 4. 1:2'000vom Verkehr1:2'000 ErschliessungsplanVerkehr GenerelleErschliessungsplan DerGenerelle 4. Der wird im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit mit folgenden folgenden Vorbehalten Vorbehalten genehmigt: genehmigt: wird im a) a)
Das bezüglichder dergeplanten geplantenErschliessungsstrasse Erschliessungsstrasse Genehmigungsverfahren bezüglich Das Genehmigungsverfahren
sistiert. wird sistiert. 425 wird Nr. 425 in Glix ab ab Parzelle Parzelle Nr. in Glix
'
und bestehenden Parkplätze bei den den Parzellen Parzellen 365. 365, 403 403 und Parkplätze bei der bestehenden Bezeichnung der b) Die Bezeichnung b) Die Überarbeizur ÜberarbeiGemeinde zur die Gemeinde wird an 481 an die Erschliessungsplan wird Generellen Erschliessungsplan im Generellen 481 im tung zurückgewiesen. tung zurückgewiesen.
vom 1:2'000 vom Entsorgung1:2'000 5. undEntsorgung Versorgungund ErschliessungsplanVersorgung GenerelleErschliessungsplan DerGenerelle 5. Der 3. der ausserhalb ausserhalb des der GeGeTerritoriums der desTerritoriums vorbehaltlich der wird vorbehaltlich 1998wird September1998 3. September
meinde Andiast vorgenommenen vorgenommenen Festlegungen Festlegungen genehmigt. genehmigt. meinde Andiast
wird ge1998wird September1998 vom3.3.September 6. 1:10°000 ge1:10'000vom Erschliessungsplan GenerelleErschliessungsplan DerGenerelle 6. Der nehmigt. nehmigt.
7. Die DieGemeinde Gemeindewird wirdersucht, ersucht.die dieÜbersicht Übersichtüber über den den Stand Stand der der Überbauung, Überbauung, ErEr7. überarbeiten. zu überarbeiten. Erwägungen zu der Erwägungen Sinne der im Sinne Baureife im undBaureife schliessung schliessungund
8. Der DerGemeindevorstand GemeindevorstandAndiast Andiast wird wird angewiesen. den wesentlichen wesentlichen Inhalt Inhalt des 8. angewiesen, den des
Dispositives des vorliegenden Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekanntzugeDispositives des vorliegenden Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekanntzuge—
ben. Diese Diese Bekanntgabe Bekanntgabe hat hat in in den den gleichen ben. wie die die BeBegleichen Publikationsorganen Publikationsorganen wie
kanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom kanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 3. 3. September September 1998 1998 zu zu
erfolgen. Im Im Publikationstext erfolgen. Publikationstextist istdarauf daraufhinzuweisen. hinzuweisen,dass dassder derGenehmigungsbeGenehmigungsbe-
schluss bei bei der der Gemeinde Gemeinde eingesehen eingesehen werden werden könne könne und und dass gegendarin darin entent— schluss dass gegen
haltende Vorbehalte, Vorbehalte, Auflagen dem PublikaPublikahaltende Auflagen und und Anweisungen Anweisungen innert innert20 20 Tagen Tagen ab ab dem
tionsdatum nach kantonalen Verwaltungsgerichtsgesetzes tionsdatum nach Massgabe Massgabe des des kantonalen Verwaltungsgerichtsgesetzes beim beim
Venlvaltungsgericht Graubünden Graubünden Rekurs Verwaltungsgericht Rekurs erhoben erhoben werden werden kann. kann.
9. Für Fürdirekte direkte Adressaten Adressaten des des vorliegenden vorlbgenden Beschlusses 9. Beschlusses beginnt die 20-tägige 20-tägige ReRebeginnt die kursfrist an kursfrist an das das Verwaltungsgerich Verwaltungsgerichtt bereits bereits ab ab dem dem Zeitpunkt der Eröffnung Eröffnung des des Zeitpunkt der
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24 24
vorliegenden Beschlusses. Beschlusses. Für die die Gemeinde Gemeinde bleibt, bleibt, sofern sofern sie sie eine eine Verletzung Verletzung ih-
rer Gemeindeautonomie geltend machen staatsrechtliche Beschwerde Beschwerde machen will, nur die staatsrechtliche an das Bundesgericht Bundesgericht offen. ofl‘en.
10. 10. Die Beschwerden Beschwerden werden werden in in separaten separaten Regierungsbeschlüssen Regierungsbeschlüssen behandelt. 11. aufgrund dieses Beschlusses nöti11. Das Das Amt Amt für Raumplanung wird beauftragt, beantragt. die aufgrund Planungsmitteln vorzunehmen. in den Planungsmitteln Kennzeichnungen in gen Kennzeichnungen
12. 12. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher Art not— Art notwendig Bewilligungsentscheid der wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid derzuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder
vorbehatten. Amtsstelle vorbehalten.
h
13. Es werden keine 13. keine Kosten Kosten erhoben.
14. 14.
der Regierung Namens der
/d [41
Der Präsident: Der
K. Huber
Der Kanzleidirektor: Kanzleidirektor: Der
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund