Teilrevision Tardis
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zizers
Dokument
- Nummer
- 15.775
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zizers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 01.09.2015
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Text
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Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
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Ci
del Cantone dei Grigioni
I" zr Sitzung vom
Mitgeteilt den
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Protokoll Nr.
01. September 2015
02. September 2015
775
A.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Zizers beschloss an der Vorstandssitzung vom 29. Juni 2015 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Tardis.
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 29. Juni 2015 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwick-. lung (ARE) verfasste mit Datum vorn 18. Juni 2015 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 29. Juni 2015 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 2. Juli 2015. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 6. August 2015 ersuchte der Gemeindevorstand Zizers um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B.
Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Tardis
Inhalt des vorliegend zu genehmigenden Generellen Erschliessungsplanes der Gemeinde Zizers bildet die Festsetzung eines geplanten Anschlussgleises für die Parzelle Nr. 1292 im Gebiet Tardis. Auf einer Teilfläche dieser Parzelle plant die Firma Galliker Transport AG ein Logistik- und Dienstleistungszentrum. Dazu wird eine leistungsfähige Infrastruktur mit einer optimalen Erschliessung benötigt.
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Mit dem geplanten Anschlussgleis kann eine optimale Erschliessung mit dem Schienenverkehr gewährleistet werden. Der Grundsatzentscheid über den Netzanschluss an die SBB liegt mit Datum vom 28. Januar 2015 bereits vor. Zum Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Tardis, vom 29. Juni 2015 ergeben sich keine weiteren Bemerkungen; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Tardis, vom 29. Juni 2015 wird genehmigt.
2. Der Gemeindevorstand Zizers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Der Gemeindevorstand Zizers sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
5. Mitteilung an:
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
Namens der Regierung Der Präsident:
Der Kanzleidirektor:
Martin Jäger
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund