Teilrevision Feriensiedlung Landal
Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels
Dokument
- Nummer
- 11.48
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Breil/Brigels
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 18.01.2011
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3981_B_OPTR_Feriensiedlung_Landal_RB_D_11.48.pdfIn neuem Tab öffnen
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Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom vom Sitzung
Mitgeteilt den den Mitgeteilt
lIII Governo Grigion-i del Cantone dei Grigioni
Protokoll Nr. Nr. Protokoll
48
201.1 19. Januar 2011 19.
201 1 18. Januar 2011
A. A. beschlossen an Gemeindeder Gemeindean der Breil/Brigels beschlossen Gemeinde BreillBrigels der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Die Stimmberechtigten
Ortsplanung. derOrtsplanung. Teilrevisionder versammlung vom projektbezogene Teilrevision eineprojektbezogene 2010 eine Juni 2010 4. Juni vom 4. versammlung verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: folgende Planungsmittel Im Im Einzelnen Einzelnen wurden wurden folgende
-_
-
-
Hinweis) sowie Hinweis) 73d sowie und 73d 53a und (Art. 53a Baugesetz (Art. Ergänzung Ergänzung Baugesetz
Änderung 1:2'500 Änderung Gestaltungsplan 1:2'500 Genereller Gestaltungsplan und Genereller ZonenZonen- und
Änderung 1:2'000 Änderung Erschliessungsplan 1:2'000 Genereller Genereller Erschliessungsplan
weifolgendenweidiefolgenden Breil/Brigelsdie Gemeinde Breil/Brigels die Gemeinde reichte die Planungsmitteln reichte Neben diesen diesen Planungsmitteln Neben
teren Unterlagen ein: ein: teren Unterlagen
-
— —
eidgeder eidge47 der
Art. 47
gemäss Art. Mitwirkungsbericht vom Planungs- und und Mitwirkungsbericht vom 20. 20. Juli Juli 2010 2010 gemäss Planungs—
(RPV) Raumplanungsverordnung (RPV) nössischen nössischen Raumplanungsverordnung
.
_
Gemeinde der Gemeinde zwischen der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Vereinbarung „Feriendorf „Feriendorf Landal“ Landal" zwischen Öffentlich-rechtliche
LeidBV, LeidGreenParks BV, Landal GreenParks der Landal und der Davos, und Baulink AG, Breil/Brigels, der der Baulink AG, Davos, Breil/Brigels,
schendam NL, vom vom 5. 5. August August 2010 2010 schendam NL,
'
Juli Bauzonen Juli der Bauzonen Überbauungstand der Dorf, Überbauungstand Brigels Dorf, „Siedlungsentwicklung Brigels Plan Plan „Siedlungsentwicklung
2010" 2010“ vom vo'm 30. 30. Juni Juni 2010 2010
einen 2009 einen Juli 2009 9; Juli Datum vom Raumentwicklung (ARE) Das Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum vom 9.
Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht.
Juni 4. Juni Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die Die öffentliche vom 4.
Graubünden 'KantonGraubünden denKanton für den Raumplanungsgesetzes für desRaumplanungsgesetzes 48 des
Art. 48
gemäss Art. 2010 2010 gemäss
(KRG) erfolgte am am 10. 10. Juni Juni 2010. 2010. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein. Am Am30. 30.August August (KRG) erfolgte
2010 reichten die die Pro Pro Natura Natura Graubünden Graubünden und und der der WWF WWF Graubünden Graubünden eine eine gemeingemein2010 reichten
ein. KRG ein. Abs. 22 KRG 104 Abs.
Art. 104
nach Art. Stellungnahme nach same same Stellungnahme
1'
‚M.
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Mit Schreiben vom vom 29. 29. Juli Juli 2010 2010 ersuchte ersuchte der Mit Schreiben derGemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels Breil/Brigels um um Genehmigung Genehmigung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49 KRG. KRG.
B.
Gegenstand der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand der
Gegenstand Genehmigungsvorlage der der Gemeinde Gegenstand der der Genehmigungsvorlage Gemeinde Breil/Brigels BreillBrigels bildet bildet die die SchafSchaf-
fung der nutzungsplanerischen nutzungsplanerischen Voraussetzungen Voraussetzungen für für die die Erstellung Erstellung einer fung der einerFeriendorfFeriendorfanlage anlage in Form eines Strassendorfes mit 25 Bauten Strassendorfes mit Bauten und rund rund 500 500 Betten. Betten. Mit Mit dem dem
vorgesehenen Feriendorf wird wird insbesondere insbesondere das vorgesehenen Feriendorf das Angebot Angebot an an touristisch touristisch bewirtschafbewirtschaf-
teten Zweitwohnungen in in der der Gemeinde Gemeinde vergrössert. vergrössert. Der teten Zweitwohnungen Der Standort Standort am am Rande Randedes des
Lag Breil "wurde von den den Initianten, lnitianten, der der Landal Lag da da Breil wurde von Landal GreenParks, GreenParks, als als geeignet geeignet betrachbetrach-
tet, da er er auf auf ihr ihr Gästesegment Gästesegment und und deren deren Bedürfnisse Bedürfnisse ausgerichtet ausgerichtetist. ist. tet, da
Im punktuelle Anpassungen Anpassungen an Im Weiteren Weiteren wurden wurden punktuelle an der der Grundordnung Grundordnung im im Bereich Bereich des des
Golfplatzes und des des Werkhofareales Werkhofareales vorgenommen. vorgenommen. Golfplatzes und C. C.
Übereinstimmung mit der der Richtplanung Richtplanung Übereinstimmung mit
Gemäss 26 Abs. Abs. 22 des desBundesgesetzes Bundesgesetzes über überdie dieRaumplanung Raumplanung(RPG) (RPG)obliegt Gemäss Art. Art. 26 obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde Genehmigungsbehörde u.a. Prüfung der der Übereinstimmung Übereinstimmung der der kantonalen u.a. die die Prüfung der
Nutzungspläne der Richtplanung. Richtplanung. Es Es ist ist somit somit zu zu prüfen, prüfen, ob ob die die vorliegende Nutzungspläne mit mit der vorliegendeTeilTeil-
revision OrtSplanung mit mit dem dem Richtplan Richtplan Graubünden Graubünden 2000 2000 (RIP2000, (RIP2000, vom revision der der Ortsplanung vom BunBun-
desrat genehmigt am am. 19. 19. September September 2003) desrat genehmigt 2003) sowie sowie mit mit dem dem rechtskräftigen rechtskräftigen RegionaRegiona-
len Richtplan "Konzept Resorts“ der der Regiun Regiun Surselva Surselva vom vom 5. 5. Juni len Richtplan "Konzept Resorts" Juni 2009 2009 (von (von der derReRe-
gierung mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 1139 1139 vom vom 24. 24. November November2009) 2009)übereinstimmt. gierung genehmigt genehmigt mit übereinstimmt.
Es werden, dass dass die die Revisionsvorlage Revisionsvorlage richtplankonform Es kann kann festgestellt festgestellt werden, richtplankonformist. ist.
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D.
Ergänzung Ergänzungdes des Baugesetzes Baugesetzes
Die am 4. 4. Juni Juni 2010 Die am 2010 beschlossene beschlossene Ergänzung Ergänzung des des Baugesetzes Baugesetzes (Art. (Art. 53a 53a und und 73d 73d
sowie Hinweis auf auf Art.
Art. 30 30 KRG)
KRG) gibt gibt zu zu keinen keinen Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie kann kanngege— sowie Hinweis
werden. nehmigt nehmigt werden.
E.
Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:2'500 1:2'500 Änderung Änderung Zonen- und 1. Natur1. Natur- und und Landschaftsschutz Landschaftsschutz
Die Zone für für touristisch touristisch bewirtschaftete bewirtschaftete Zweitwohnungen Zweitwohnungen beansprucht beansprucht eine eine ökoloökoloDie Zone
gisch wertvolle, gut gut strukturierte strukturierte Geländekammer Geländekammer am Rande einer einer Moräne. Moräne. Die Die vorvorgisch wertvolle, am Rande gesehene Siedlungsentwicklung und und die die damit damit verbundene verbundene Nutzungsintensivierung Nutzungsintensivierung gesehene Siedlungsentwicklung
insbesondere sich insbesondere welche sich führen, welche Lebensräume führen, betroffenen Lebensräume der betroffenen Störungen der zu Störungen kann kann zu
hinge— darauf hingedeshalb darauf wird deshalb Gemeinde wird Die Gemeinde könnte. Die auswirken könnte. negativ auswirken Vögel negativ die Vögel für die für
wiesen, dass gestützt gestützt auf auf Art. Art. 18 18 Abs. Abs. 11ter des des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über den den NaturNatur— und und wiesen, dass
Heimatschutz (NHG) die die Beeinträchtigung Beeinträchtigung der der schutzwürdigen schutzwürdigen Lebensräume Lebensräume bis bis zur zur. Heimatschutz (NHG) Eingabe Baugesuches in in Absprache Absprache mit mit dem dem Amt Amt für für Natur Natur und und Umwelt Umwelt (ANU) (ANU) Eingabe des des Baugesuches
zu ermitteln ermitteln ist. ist. Sofern Sofern schutzwürdige schutzwürdige Lebensräume Lebensräume beeinträchtigt beeinträchtigt werden, werden, sind sind die die zu
erforderlichen Ersatzmassnahmen im im Baugesuch Baugesuch auszuweisen. auszuweisen. erforderlichen Ersatzmassnahmen
2. der Parzellen Parzellen aus aus dem dem Beizugsgebiet Beizugsgebietder derGesamtmelioration Gesamtmelioration 2. Entlassung Entlassung der
Das Planungsgebiet Planungsgebiet liegt liegt im im Beizugsgebiet Beizugsgebiet der der Gesamtmelioration Gesamtmelioration Breil/Brigels. BreiI/Brigels. Die Die Das
Gemeinde darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass nach nach Rechtskraft Rechtskraft des des vorliegenden vorliegenden RegieRegieGemeinde wird wird darauf
rungsbeschlusse dem dem Amt Amt für für Landwirtschaft Landwirtschaft und und Geoinformation Geoinformation (ALG) (ALG)ein einGesuch Gesuch rungsbeschlusse
GesamtmelioderGesamtmelioBeizugsgebietder dem Beizugsgebiet aus dem um Entlassung Parzellen aus betroffenen Parzellen der betroffenen Entlassung der um
ration einzureichen einzureichen ist. ration ist.
3. 3. Waldfeststellung Waldfeststellung
Im Rahmen der der Genehmigungsvorlage Genehmigungsvorlage für für das das Gebiet Gebiet Tschuppina Tschuppina — — Lag Lag da da Breil Breil Im Rahmen
(von der Regierung Regierung genehmigt genehmigt mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 699 699 vom vom 11. 11. Mai Mai 2004) 2004)wurden wurdenim im (von der
Bereich Parzellen Nr. Nr. 994, 994, 997, 997, 1000 1000 und und 1001 1001 ein ein Hochbaubereich Hochbaubereich sowie sowie eine eine Bereich der der Parzellen
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Baulinie festgelegt. festgelegt. Da Da es Baulinie es sich sich inindiesem diesem Bereich Bereich damals damals um umeine eineGolfplatzzone Golfplatzzone
(Nichtbauzone) handelte, welche an an die Forstwirtschaftszone Forstwirtschaftszone grenzte, grenzte, wurde wurde auf auf eine eine
ver(KWaG) verWaldgesetzes (KWaG) Waldfeststellung im Sinne kantonalen Waldgesetzes deskantonalen 13 des Art. 13 von Art. Sinne von Waldfeststellung im
zichtet und zichtet und stattdessen stattdessen eine eine Baulinie Baulinie festgelegt. festgelegt.
In der der nun ausgeschiedene neuausgeschiedene die neu grenzt die Ortsplanung grenzt der Ortsplanung Teilrevision der vorliegenden Teilrevision nun vorliegenden In
Zone für touristisch touristisch bewirtschaftete bewirtschaftete Zweitwohnungen Zweitwohnungen (Bauzone) (Bauzone) an an die dieForstwirtForstwirtZone für
Waldfeststellung eineWaldfeststellung ist eine grenzt, ist Wald grenzt, schaftszone. Wo Wo eine den Wald an den Bauzone an neue Bauzone eine neue schaftszone.
997 Nr.997 Parzellen Nr. derParzellen Bereich der im Bereich ersucht, im deshalb ersucht, erforderlich. erforderlich. Die Gemeinde wird deshalb
durchzufühKWaGdurchzufühund 13 KWaG
Art. 13
von Art. Sinne von im Sinne Waldfeststellungsverfahren im das Waldfeststellungsverfahren 1001 das und 1001
Zonen— vorliegenden Zonenden vorliegenden in den korrekt in Waldfeststellungen korrekt die Waldfeststellungen wurden die Übrigen wurden Im Übrigen ren. ren. Im
WalddiesenWaldkommt diesen Damit kommt eingetragen. Damit 1:2'500 eingetragen. und Generellen Gestaltungsplan 1:2'500 Generellen Gestaltungsplan und
zu. KWaG zu. 13 KWaG
Art. 13
von Art. Sinne von im Sinne Wirkung im statische Wirkung grenzen grenzen statische 4.4. LuftreinhaItungIParkierungsanIage Luftreinhaltung/Parkierungsanlage
erDie ervorgesehen. Die Parkierungsanlage vorgesehen. oberirdische Parkierungsanlage Für das das geplante geplante Projekt eine oberirdische ist eine Projekt ist Für
forderliche Anzahl Parkplätze Parkplätze ist ist aus aus den denvorliegenden vorliegendenUnterlagen Unterlagennicht nichtersichtlich. ersichtlich. forderliche Anzahl
Die Gemeinde Die Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass bei bei Parkierungsanlagen Parkierungsanlagen mit mit mehr mehr als als
kann werden kann ausgegangen werden Luftverunreinigungen ausgegangen erheblichen Luftverunreinigungen von erheblichen Parkplätzen von 150 Parkplätzen 150
(Art. 4 Abs. Abs. 11 lit. Iit.aader derkantonalen kantonalenUmweltschutzverordnung Umweltschutzverordnung [KUSV]). [KUSV]). Deshalb Deshalb ist ist (Art. 4
nach
Art. 13
13 Abs. Abs. 11 des deskantonalen kantOnaIenUmweltschutzgesetzes Umweltschutzgesetzes (KUSG) (KUSG) eine eine ZustimZustim- I nach Art.
mungsverfügung des ANU im im Rahmen Rahmen des desBaubewilligungsverfahrens Baubewilligungsverfahrenserforderlich. erforderlich. mungsverfügung des ANU
Gestützt auf eine eine Emissionserklärung Emissionserklärung sind sind für für die die Gebäude Gebäude dieser dieser Parkierungsanlage Parkierungsanlage Gestützt auf
emissionsmindernde Massnahmen für den den Betrieb Betrieb vorzusehen vorzusehen (z.B. (z.B. CO2-neutrales COZ-neutrales emissionsmindernde Massnahmen
Heizsystem, Wärmerückgewinnung, Minergie-Standard). Minergie-Standard). Die Die Zustimmungsverfügung Zustimmungsverfügung Heizsystem, Wärmerückgewinnung,
des ANU wird wird in in Aussicht Aussicht gestellt, gestellt, da da die die Bauten Bauten gemäss gemäss Art.
Art. 53
53 Abs. Abs. 33 BauG BauG den den des ANU
Minergie-Standard einhalten. Minergie-Standard einhalten.
'
5. 5. VerkehrserschliessungILärmemissionen Verkehrserschliessung/Lärmemissionen
Die vom militärischen militärischen Betrieb Betrieb ausgehenden ausgehenden Lärmemissionen Lärmemissionen sowie die neue Die vom sowie die neue VerVer-
kehrserschliessung im Gebiet Gebiet Tschuppina Tschuppina — -- Lag Breil sind sind im im Rahmen Rahmen des desBauBau— kehrserschliessung im Lag da da Breil bewilligungsverfahrens mit der der Armasuisse Armasuisse zu zu besprechen. besprechen. bewilligungsverfahrens mit
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Im Übrigen Än2'500 Än1: 2'500 GestaltunQSplan 1: Generellen Gestaltungsplan und Generellen Zonen- und zum Zonensich zum drängen sich Übrigen drängen Im
wergenehmigt werkann genehmigt er kann auf; er derung vom vom 4. Bemerkungen auf; weiteren Bemerkungen keine weiteren 2010 keine Juni 2010 4. Juni derung den.
F. Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 Änderung 1:2'000Änderung Genereller
kei— zu keigibt zu Der Generelle 1: 2'000 2'000 Änderung Änderung vom vom 4. 4. Juni 2010 gibt Juni 2010 ErschliessunQSplan 1: Generelle Erschliessungsplan Der werden. genehmigt werden. kann genehmigt er kann Anlass; er Bemerkungen Anlass; nen nen Bemerkungen G. G.
Stellungnahme von von beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen Stellungnahme
1. 1. Ausgangslage Ausgangslage
kantoneuen kantogetretenen neuen Kraft getretenen in Kraft 2005 in Gemäss Art.
Art. 104 Abs. 2
November 2005 1. November am 1. des am 2 des 104 Abs: Gemäss
nalen Raumplanungsgesetz (KRG) (KRG) müssen müssen die die beschwerdeberechtigten beschwerdeberechtigten UmweltorUmweltor—' nalen Raumplanungsgesetz
an Planungsbeschwerde an förmlich Planungsbeschwerde mehr förmlich nicht mehr Nutzungsblanung nicht der Nutzungsplanung in der ganisationen ganisationen in
die Regierung erheben, erheben, um um die dieMöglichkeit Möglichkeit eines einesWeiterzuges Weiterzugesdes desregierungsrätliregierungsrätlidie Regierung
chen OP-Genehmigungsbeschlusses an die Gerichte Gerichte (Verwaltungsgericht, (Verwaltungsgericht, Bundeschen OP-Genehmigungsbeschlusses an die Bundesgericht) nicht zu verwirken. Es Es genügt, genügt, wenn wenn sie sie sich sich während während der der in in Art.
Art. 48
48 Abs. Abs. 44 gericht) nicht zu verwirken.
KRG Beschwerdeauflage bei bei der der Fachstelle Fachstelle (ARE) (ARE) anmelden anmelden und unddanach danach KRG geregelten geregelten Beschwerdeauflage
innert einer von von der der. Fachstelle Fachstelle gesetzten gesetzten Frist Frist die dieStellungnahme Stellungnahmeeinreichen. einreichen. Von Von. innert einer
dieser Möglichkeit haben haben vorliegend vorliegend die die Umweltorganisationen Umweltorganisationen Pro Pro Natura Naturaund undWWF WWF dieser Möglichkeit (gemeinsame gemacht. Diese Organisationen haben haben sich sich (gemeinsame Stellungnahme) Stellungnahme) Gebrauch gemacht.
damit das das Recht Recht gewahrt, gewahrt, gegen gegen den den vorliegenden vorliegenden OP-Genehmigungsbeschluss OP-Genehmigungsbeschluss alaldamit
lenfalls Beschwerde an an das das Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht zu zu erheben. erheben. Entsprechend Entsprechend werden lenfalls Beschwerde werden
die Umweltorganisationen in in den den Verteiler Verteiler des desvorliegenden vorliegendenBeschlusses Beschlussesaufgeaufgedie Umweltorganisationen nommen. nommen.
2. ProNatura Naturaund 2. Stellungnahme undWWF WWF Stellungnahme Pro
Am 30. August August 2010 2010 reichte reichte die die Pro ProNatura NaturaGraubünden Graubünden und Am 30. undder derWWF WWFGraubünden Graubünden
eine gemeinsame gemeinsame Stellungnahme Stellungnahme ein, ein, worin worin verschiedene verschiedene Punkte Punkte der derprojektbezoeine projektbezo-
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genen Ortsplanung genen Ortsplanung der der" Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels gerügt gerügt werden. werden. Es Es wird wird beantragt, beantragt,die die
Teilrevision der Ortsplanung Ortsplanung an an die die Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückzuweisen. zurückzuweisen. Teilrevision der
Die Umweltorganisationen bemängeln, Die Umweltorganisationen bemängeln, dass dass in in den den vorliegenden vorliegenden OrtsplanungsunterOrtSplanungsunter-
lagen lagen ein ein Bedarfsnachweis Bedarfsnachweis und und die die dazugehörenden dazugehörenden Zahlenwerte Zahlenwerte für für das das Projekt Projekt
fehlen und dass dass die die Gemeinde Gemeinde noch noch über über erhebliche erhebliche Bauzonenreserven Bauzonenreserven verfüge. verfüge. Im Im fehlen und Weiteren wird wird die Weiteren die lockere lockere Bauweise Bauweise bzw. bzw. die die geringe geringe Bebauungsdichte Bebauungsdichte beanstandet, beanstandet,
welche zu welche zu einem einem sehr sehr hohen hohen Landverbrauch Landverbrauch führe. führe. Grundsätzlich Grundsätzlich müsse müsseeine eineortsübortsüb-
aufweiBebauungsdichte aufweiortsübliche Bebauungsdichte eine ortsübliche auch eine konsequentenNeise auch Bauweise konsequenterweise liche liche Bauweise
sen. Ein weiterer weiterer Einwand Einwand betrifft betrifft die die oberirdischen oberirdischen Autoabstellplätze, Autoabstellplätze‚ die die nach nachAnAnsen. Ein
sicht der der Umweltorganisationen Umweltorganisationen in in eine eine Tiefgarage Tiefgarage zu zu verlegen verlegen seien. seien. Mit Mitder dergeplangeplansicht
ten Umnutzung des des Tennisplatzes Tennisplatzes zu zu einer einer Parkierungsanlage Parkierungsanlage sei sei insbesondere insbesondere im im ten Umnutzung
UmweltdieUmweltmachendie Ausserdem machen gelöst. Ausserdem Winter die nicht gelöst. Parkierung nicht der Parkierung Problematik der die Problematik Winter
organisationen darauf aufmerksam, dass dass in in den den Unterlagen Unterlagen keine keine Angaben organisationen darauf aufmerksam, Angabendarüber darüber
angeschlossen Verkehrsnetz angeschlossen öffentlicheVerkehrsnetz gemacht werden, werden, wie wie das dasöffentliche an das Resort an das Resort gemacht
werde. Im Weiteren Weiteren wird wird beantragt, beantragt, dass dass in in Art.
Art. 53a
53a Abs. Abs. 33BauG BauGder derMinergie-PMinergie-Pl— werde. Im
Standard statt nur nur der derMinergie-Standard Minergie-Standard verankert verankert werde. werde. Die DieUmweltorganisatioUmweltorganisatioStandard statt nen äussern weiter Bedenken im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit der der Sicherstellung Sicherstellung der derbewirtbewirtnen äussern weiter Bedenken
schafteten Formulierung inin Art. 2 BauG BauG reiche schafteten Zweitwohnungen. Zweitwohnungen. Die Die Formulierung
7 weitere Artikel
Art. 53a
53a Abs. Abs. 2 reiche nicht nicht aus, um die die sogenannt sogenannt „warmen „warmen Betten" Betten“ über über eine eine lange lange Zeitspanne Zeitspanne zur zur Verfügung Verfügung aus, um
zu haben. Vielmehr Vielmehr müssten müssten Verträge Verträge mit mit den den künftigen künftigenEigentümern Eigentümernabgeschlossen abgeschlossen zu haben.
werden, in welchen welchen eine eine Verpflichtung Verpflichtung zur zur Vermietung Vermietung statuiert werden, in statuiert und und die dieEigennutzung Eigennutzung
. der Eigentümer zeitlich zeitlich beschränkt beschränkt werden. werden. Diese Diese Verträge Verträge seien seien dann dann mit mit mindesmindesder Eigentümer tens einer Zeitspanne Zeitspanne von von 30 30 Jahren Jahren in in das das Grundbuch Grundbuch einzutragen. einzutragen. Die Die letzte letzte BeanBeantens einer standung Umweltorganisationen betrifft betrifft die die Zerstörung Zerstörung von von mehrheitlich mehrheitlich landwirtlandwirtstandung der der Umweltorganisationen
schaftlichen Flächen durch durch das das vorgesehene vorgesehene Projekt. Projekt. Dies Dies führe führe zudem zudem zu zu einer einer ininschaftlichen Flächen
tensiveren Nutzung der der verbleibenden verbleibenden Landwirtschaftsflächen. Landwirtschaftsflächen. Diesen Diesen Umständen Umständen tensiveren Nutzung
sei in in der der Planung Planung keine keine Rechnung Rechnung getragen getragen worden. worden. sei
3. Beurteilung 3. Beurteilung
Grundsätzlich der Bedarfsnachweis Bedarfsnachweis in in Graubünden Graubünden nach nach konstanter Grundsätzlich wird wird der konstanter GenehmiGenehmi—
gungspraxis Regierung aufgrund aufgrund der der so so genannten genannten Trendmethode Trendmethode berechnet. gungspraxis der der Regierung berechnet.
Dabei der letzten letzten 15 15 bis bis 25 25 Jahre Jahre einer einer Gemeinde Gemeinde erfasst Dabei wird wird die die Wohnbautätigkeit Wohnbautätigkeit der erfasst
und auf die die nächsten nächsten 15 15 Jahre Jahre extrapoliert. extrapoliert. Mit Mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 841 841 vom und auf vom 7.7.April April1992 1992
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hat die Regierung Regierung die die Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels angewiesen, angewiesen, eine eineBauzonenreduktion Bauzonenreduktion hat die
im Umfange Jahre vom Jahre Teilrevision vom einer Teilrevision In einer vorzunehmen. In ha vorzunehmen. mindestens 55 ha von mindestens Umfange von im
1993 Gemeindie Gemeinreduzierte die 1994) reduzierte Januar 1994) 11. Januar vom 11. 57 vom Nr. 57 Beschluss Nr. (genehmigt-mit Beschluss 1993 (genehmigt
Gemeinde de die dieGemeinde verfügtedie Danachverfügte ha.Danach ca. 6 6ha. um ca. Folge um der Folge in der Bauzonen in die Bauzonen de
dem I Gemässdem ha.Gemäss 11.5ha. ca. 11.5 von ca. Breil/Brigels damals Wohnbauzonenreserve von eine Wohnbauzonenreserve über eine damals über Breil/Brigels
rund noch rund sind noch 2010) sind Juli 2010) (Untersuchung Juli heutigen Überbauungsstand Bauzonen (Untersuchung der Bauzonen Überbauungsstand der heutigen
EinzelparvonEinzelparForm von in Form mehrheitlich in sich mehrheitlich welche sich 4 ha bebaut, welche nicht bebaut, Wohnbauzonen nicht ha Wohnbauzonen 4
dass selbst, dass von selbst, sich von versteht sich zellen Es versteht verteilen. Es Gemeindegebiet verteilen. ganze Gemeindegebiet das ganze über das zellen über
'25 rund 25 mit rund Strassendorfes mit eines Strassendorfes Form eines sich in Form Feriendorfanlage in kompakte Feriendorfanlage eine kompakte für eine sich für
Platz inin kein Platz ha kein 3.5 ha Projektierungsfläche von gesamten Projektierungsfläche einer gesamten und einer Gebäuden Gebäuden und von rund rund 3.5
der Sicht der aus Sicht den bestehenden Bauzonenfinden findenlässt. lässt. Es Es ist ist aus unbebauten Bauzonen noch unbebauten bestehenden noch den Gedas Geauf das Gebäude auf einzelnen Gebäude sinnvoll, die Raumplanung und und der der Umwelt die einzelnen nicht sinnvoll, Umwelt nicht Raumplanung
meindegebiet aufzuteilen aufzuteilen und und entsprechend entsprechend der 'derjeweiligen Zonentypen(Wohnzone (Wohnzone1 1 meindegebiet jeweiligen Zonentypen
schafzu schafZweitwohnungen zu bewirtschaftete Zweitwohnungen — —3) 3) entsprechende entsprechende Zonen Zonen für für touristisch touristisch bewirtschaftete
angewiesen, Standortangewiesen, konzentrierten Standort einen konzentrierten auf einen ist auf Feriendorfes ist des Feriendorfes Konzept des Das Konzept fen. Das fen.
Vorgesprächen diversenVorgesprächen dendiversen wurde inin den und der Breil wurde da Breil Lag da des Lag Rande des am Rande Standort am der Standort und
von den interessierten interessierten Amtsstellen Amtsstellen sowie sowie auch auch von von den den Umweltorganisationen Umweltorganisationen als als von den
geeignet betrachtet. Die Die unmittelbare unmittelbare Nähe Nähe zu zu den dentouristischen touristischenTransportanlagen, Transportanlagen, geeignet betrachtet.
zum Golfplatz, Golfplatz, zur zur TennisTennis— und und Minigolfanlage, Minigolfanlage, zum zum Badesee Badesee und und zum zum AusgangsAusgangszum
punkt diverser Wanderungen Wanderungen und und Bike-Touren Bike-Touren sprechen sprechen klar klarfür fürdiesen diesenStandort. Standort.Im Im punkt diverser
Weiteren kann kann als als Bedarfsnachweis Bedarfsnachweis das das Reservationssystem Reservationssystem des des „Center „Center Turistic" Turistic“ Weiteren herbeigezogen Demzufolge kann kann die die Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels BreiIlBrigelsaufzeigen, aufzeigen, herbeigezogen werden. werden. Demzufolge
dass die Nachfrage Nachfrage an an bewirtschafteten bewirtschafteten Ferienwohnungen Ferienwohnungen das das Angebot Angebotum umein einVielVieldass die
faches übersteigt und und folglich folglich auf auf bedeutende bedeutende Erträge Erträge verzichtet verzichtet werden werden musste. musste. EiEifaches übersteigt ne Strategie der der Destinationen DestinationenBrigels Brigels—- Waltensburg Waltensburg — — Andiast Andiast besteht bestehtdarin, darin,den den ne Strategie
Tourismus zu zu stärken, stärken, welcher welcher sich sich in in erster ersterLinie Linieaus ausden denGrundangeboten GrundangebotenBergBergTourismus
bahnen, Golfanlage sowie sowie WanderWander- und und Bike-Wege Bike-Wege zusammensetzt. zusammensetzt. Damit bahnen, Golfanlage Damit eine eine entent-
sprechende Wertschöpfung für für diese diese Grundangebote Grundangebote generiert generiert werden werden kann, kann, ist ist das das sprechende Wertschöpfung
Gästeaufkommen zu erhöhen. erhöhen. Dementsprechend Dementsprechend ist ist die die Zielsetzung Zielsetzung des Gästeaufkommen zu des Projektes, Projektes, das Angebot an an bewirtschafteten bewirtschafteten Zweitwohnungen Zweihlvohnungen zu zu vergrössern, vergrössern, nachvollziehbar. nachvollziehbar. das Angebot
Zusammenfassend festgehalten werden, Zusammenfassend kann kann festgehalten werden, dass dass der der Bedarf Bedarf für für die die vorgesehene vorgesehene
Feriendorfanlage als als ausgewiesen ausgewiesen betrachtet betrachtet werden werden kann. Feriendorfanlage kann.
I
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Dem Einwand Dem Einwand der der Umweltorganisationen, Umweltorganisationen, die die geplante geplante Feriendorfanlage Feriendorfanlage weise weise eine eine
zu geringe Bebauungsdichte Bebauungsdichte auf, auf, kann kann ebenfalls ebenfalls nicht nicht gefolgt gefolgt werden. werden. Die Die Bebauung Bebauung zu geringe
wird eine Ausnützungsziffer Ausnützungsziffer von von ca. ca. 0.7 0.7 erreichen, erreichen, was was ungefähr ungefährder derBebauungsdichBebauungsdichwird eine
te der traditionellen traditionellen Siedlungsteile Siedlungsteile entspricht. entspricht. Die Die Bauweise Bauweise lehnt lehnt sich sich mit mit dem dem gegete der
mauerten Sockelgeschoss, Sockelgeschoss, den den Holzfassaden und dem auskragende auf auskragende Verzicht auf dem Verzicht Holzfassaden und mauerten
Balkone die traditionellen traditionellen Bauten Bauten in in der der Bauzone Bauzone an. an. Es Es kann kann somit somitfestgestellt festgestellt Balkone an an die
werden, dass die die Forderung Forderung nach nach ortsüblicher ortsüblicher Bebauungsdichte Bebauungsdichte bei bei ortsüblicher ortsüblicher werden, dass Bauweise erfüllt wird. wird.
bediese bedass diese festzuhalten, dass ist festzuhalten, betrifft, ist Parkierungsanlage betrifft, beanstandete Parkierungsanlage die beanstandete Was Was die
von wievon nicht——wie dauerlicherweise aufgrund Rahmenbedingungennicht wirtschaftlichenRahmenbedingungen von wirtschaftlichen aufgrund von dauerlicherweise
Bau Der Bau können. Der den Umweltorganisationen unterirdisch erstellt erstellt werden werden können. — unterirdisch gefordert — Umweltorganisationen gefordert den
einer Tiefgarage im im Grundwasser Grundwasser würde würde zu zu Kosten Kosten führen, führen, die die nicht nicht mehr mehrinineinem einem einer Tiefgarage
vernünftigen Verhältnis Verhältnis zum zum Projekt vernünftigen Projekt stehen. stehen. Die Die vorgesehene vorgesehene Umnutzung Umnutzung des des TenTen-
nisplatzes im im Winter Winter zu zu einer einer Parkierungsanlage Parkierungsanlage wird wird von von der derRegierung Regierungbefürwortet, befürwortet, nisplatzes
Einwand, DerEinwand, entfällt. Der Abstellplätze entfällt. für Abstellplätze da dadurch Landverbrauch für zusätzlicher Landverbrauch ein zusätzlicher dadurch ein da
funktionienichtfunktionieWinternicht im Winter Tennisplatzes im des Tennisplatzes Doppe'lnutzung des vorgesehene Doppelnutzung die vorgesehene dass dass die ren kann bzw. bzw. die die Parkplätze Parkplätze nicht nicht ausreichen ausreichen werden, werden, wird wird sich sich zeigen. zeigen. Jedenfalls Jedenfalls ren kann
darf die Gemeinde Gemeinde eine eine Bewilligung Bewilligung für für oberirdische oberirdische Parkplätz Parkplätz nach nach Art.
Art. 53a
53a Abs. Abs. 44 darf die
BauG nur erteilen, erteilen, wenn wenn die die notwendige notwendige Anzahl Anzahl der der Abstellplätze Abstellplätze im im Baugesuch Baugesuch BauG nur
kann. werden kann. ausgewiesen werden ausgewiesen
Bezüglich Mängel in in Bezug Bezug auf auf den den öffentlichen öffentlichen Verkehr Verkehr macht macht die die Bezüglich der der gerügten gerügten Mängel
Gemeinde BreiI/Brigels in in der der Stellungnahme Stellungnahme darauf darauf aufmerksam, aufmerksam, dass dassim imWinter Winterein ein Gemeinde Breil/Brigels Gratis—Shuttlebus betrieben werde, werde, der der die die Feriendorfanlage Feriendorfanlage bedienen bedienenwird. wird.Sobald Sobald Gratis-Shuttlebus betrieben
im Sommerhalbjahr eine eine kontinuierliche kontinuierliche Auslastung Auslastung des des Feriendorfes Feriendorfes gegeben im Sommerhalbjahr gegeben ist, ist,
wird der Bus Bus einen eineaanzjahresbetrieb aufnehmen.— wird der Ganzjahresbetrieb aufnehmen. An diesen — An diesen Aussagen Aussagen werden werden die die . Gemeinde resp. Betreiberin Betreiberin behaftet. behaftet. Gemeinde resp.
Aufgrund der der fehlenden fehlenden rechtlichen rechtlichen Grundlage Grundlage kann kann die Aufgrund die Regierung Regierung für fürdie dieFerienFerien-
dorfanlage keinen Minergie-P-Standard Minergie-P-Standard vorschreiben. vorschreiben. Im Im neuen neuen Energiegesetz Energiegesetz für für dorfanlage keinen
den Kanton Graubünden Graubünden (BEG) (BEG) lässt lässt sich sich jedenfalls jedenfalls keine keine Bestimmung Bestimmung finden, finden, die die den Kanton
den Minergie-P-Standard als als Mindestvorschrift Mindestvorschrift regelt. regelt. Die Die Gemeinde Gemeinde bzw. bzw. die dieBaulink Baulink den Minergie-P-Standard
AG zeigen zeigen sich sich dennoch dennoch bemüht, bemüht, das das Projekt Projekt bezüglich bezüglich Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit weiter AG weiterzu zu opop-
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timieren. Es ist ist vorgesehen, vorgesehen, sich sich an an einer einer Holzschnitzelheizung Holzschnitzelheizung zu zu beteiligen beteiligen und und mitmittimieren. Es
tels Fernwärmeleitungen die tels Fernwärmeleitungen die Energie Energie in in das das Feriendorf Feriendorf zu zu führen. führen. Diese Dieseenergetienergeti-
schen Stossrichtungen Stossrichtungen werden werden von von der der Regierung Regierung begrüsst. begrüsst. schen
Was schliesslich Was schliesslich die die von von den den Umweltorganisationen Umweltorganisationen geäusserten geäusserten Bedenken Bedenkenbezügbezüg—
lich der Sicherstellung Sicherstellung der der bewirtschafteten bewirtschafteten Zweitwohnungen Zweitwohnungen betrifft, betrifft, kann kann darauf darauf lich der
hingewiesen diese Punkte Punkte mit mit Art.
Art. 53a 53a des
des Baugesetzes Baugesetzes hinreichend hinreichend hingewiesen werden, werden, dass dass diese
geregelt sind. Die Die Gemeinde Gemeinde hat hat sich sich dazu dazu entschieden, entschieden, die die verbindlichen verbindlichen Details Details wie wie geregelt sind.
die Zeitdauer der der Eigennutzung Eigennutzung in in den den Kaufverträgen Kaufverträgen zu zu regeln. regeln. Gemäss Gemäss Art.
Art. 53a 53a
die Zeitdauer
Abs. 55 BauG BauG kann kann die die Gemeinde Gemeinde die die Baubewilligung Baubewilligung nur nur erteilen, erteilen, wenn wenn die die Details Details Abs.
zur Sicherstellung der der Zonenvorschriften Zonenvorschriften vertraglich vertraglich geregelt geregelt und und im imGrundbuch Grundbucheineinzur Sicherstellung getragen sind. Im Im Übrigen Übrigen ist ist in in Art.
Art. 53a
53a Abs. Abs. 11 BauG BauG ausdrücklich ausdrücklichvorgesehen, vorgesehen,dass dass getragen sind.
die Wohnungen auf Dauer einer hotelähnlichen Nutzung die Wohnungen auf Dauer einer hotelähnlichen Nutzung dienen dienen müssen. müssen.
Das Projekt beansprucht beansprucht für für den den bebauten bebauten Bereich Bereich rund rund 1.86 1.86 ha, ha, wobei wobeica. ca.0.44 0.44ha ha Das Projekt
der Landwirtschaftszone entzogen entzogen werden. werden. Aus Aus landwirtschaftlicher landwirtschaftlicher Sicht Sicht fallen fallen die die der Landwirtschaftszone
lediglich ha kaum kaum ins ins Gewicht. Gewicht. Diesbezügliche Diesbezügliche negative negative Auswirkungen, Auswirkungen, welche welche lediglich 0.44 0.44 ha
Gegenmassnahmen erfordern würden, würden, sind sind nicht nicht zu zu erwarten. erwarten. Gegenmassnahmen erfordern
Aufgrund vorstehender Ausführungen Ausführungen reichen reichen die die von von den denOrganisationen OrganisationenvorgevorgeAufgrund vorstehender
brachten Einwände und und Bedenken Bedenken nicht nicht aus, aus, um um der der Vorlage Vorlagedie dieGenehmigung Genehmigungzu zu brachten Einwände
versagen. versagen.
Gestützt auf Art. 49 49'KRG KRG
beschliesst dieRegierung: Regierung: beschliesst die
1. Die am am 4. 4. Juni Juni 2010 2010 beschlossene beschlossene Ergänzung 1. Die 53a und und Ergänzungdes des Baugesetzes Baugesetzes (Art. (Art. 53a 73d sowie Hinweis) Hinweis) wird wird genehmigt. genehmigt. 73d sowie
2. 2.
Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:T500 Der Zonen1:2'500Änderung Änderung vom 4. Juni Juni Zonen- und vom 4.
201'0 im Sinne Sinne der der Erwägungen Ennägungen mit mit folgenden folgenden Anliegen, Anliegen, Feststellungen Feststellungenund 2010 wird wird im und Hinweisen genehmigt: Hinweisen genehmigt:
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10 10
a) Die Gemeinde wird ersucht, im Bereich Bereich der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 997 997 und und 1001 1001 eine eine Waldfeststellung im Waldfeststellung im Sinne Sinne von von Art.
Art. 13 13 des
des kantonalen kantonalen Waldgesetzes Waldgesetzes (KWaG) (KWaG) durchzuführen.
b) Es festgestellt, dass dass den den übrigen übrigen Waldfeststellungen Waldfeststellungen statische statische Wirkung Wirkung Es wird wird festgestellt, b)
im Sinne von von Art.
Art. 13 13 KWaG
KWaG zukommt. zukommt. im Sinne
c) Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass im im Hinblick Hinblick auf auf die dieBaugeBaugeC) suchseingabe die suchseingabe die Beeinträchtigung Beeinträchtigung schutzwürdiger schutzwürdiger Lebensräume Lebensräume in in AbspraAbSpra-
che mit che mit dem dem Amt Amt für für Natur Natur und und Umwelt Umwelt (ANU) (ANU) zu zu ermitteln ermitteln sein sein wird. wird. Sofern Sofern
schutzwürdige Lebensräume beeinträchtigt beeinträchtigt werden, werden, sind sind die die erforderlichen erforderlichen schutzwürdige Lebensräume Ersatzmassnahmen im Ersatzmassnahmen im Baugesuch Baugesuch auszuweisen. auszuweisen.
Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass nach nach Rechtskraft Rechtskraft der dervorlievorlied) Die Die Gemeinde genden Nutzungsplanung dem Amt für für Landwirtschaft Landwirtschaft und und Geoinformation Geoinformation genden Nutzungsplanung dem Amt
(ALG) ein Gesuch Gesuch um (ALG) ein um Entlassung Entlassung der der betroffenen betroffenen Parzellen Parzellen aus aus dem dem BeiBei-
zugsgebiet der Gesamtmelioration Gesamtmelioration einzureichen einzureichen ist. ist. zugsgebiet der
Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass bei e) Die Die Gemeinde bei Parkierungsanlagen Parkierungsanlagen von von mehr als 150 150 Plätzen Plätzen eine eine Zustimmung Zustimmung des des ANU ANU erforderlich erforderlichist. ist. mehr als
f)
Die Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich betreffend betreffend Lärmemissionen Lärmemissionen frühzeitig Die Gemeinde frühzeitig mit mit
der in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. der Armasuisse Armasuisse in
Der Generelle 3. Der Erschliessungsplan 1:2'000 Generelle Erschliessungsplan vom 4. 1:2'000 Änderung Änderung vom 4. Juni Juni 2010 2010 wird wird genehmigt. genehmigt.
4.
5.
Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiI/Brigels wird Der wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeigneter geeigneter
_ Form bekannt zu Form öffentlich öffentlich bekannt zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrung).
Für direkte direkte Adressaten Adressaten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Für Beschlusses beginnt beginnt die die 30-tägige 30-tägige BeBe—
schwerdefrist dessen Weiterzug Weiterzug an an das das Verwaltungsgericht Vervvaltungsgericht ab schwerdefrist für für dessen ab dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt
der Eröffnung des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses. der Eröffnung Beschlusses.
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6.
11 11
Soweit Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnot-
wendig sind, sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig
Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. Amtsstelle
7.
Der Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiI/Brigels sorgt sorgt für für die die Nachführung Nachführung der derdigitalen digitalen DaDaDer Gemeindevorstand
ten nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. ARE. ten nach
Für Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren
9.
Mitteilung an: Mitteilung an:
9°
9°
8.
-
Namens Regierung Namens der der Regierung
" WÖÄ/‚Z/ Der Der Präsident: Präsident:
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Dr. Martin Schmid Dr. Martin Schmid
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Der Der Kanzleidirektor: Kanzleidirektor:
Dr. C. Dr. C. Riesen Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund