Teilrevision Gewässerabstand
Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels
Dokument
- Nummer
- 07.922
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Breil/Brigels
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 07.08.2007
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8. 2007 8. August August 2007
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A. A. Die Stimmberechtigten Breil/Brigels beschlossen beschlossen an Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde BreilIBrigeIs an der der GemeindeGemeinde-
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Gestützt auf Art. 49 KRG KRG
beschliesst die beschliesst die Regierung: Regierung:
1. 1. Der Der Zonenplan 1:500 Ergänzung Ergänzung Gewässerabstandslinie Gewässerabstandslinie vom Zonenplan 1:500 31. Mai Mai 2007 2007 vom 31. wird genehmigt. wird genehmigt.
2. Der 2. Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiI/Brigels wird wird ersucht, Der Gemeindevorstand ersucht, diesen diesen Beschluss Beschlussiningeeignegeeigneter Form ter Form öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu geben. geben.
3. die Verwirklichung Verwirklichung der 3. Soweit der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher Soweit für für die irgendwelcher Art Artnotnot-
wendig sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind, Amtsstelle vorbehalten Amtsstelle vorbehalten
4. Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 4. Für Für das das Genehmigungsverfahren
an: 5. Mitteilung Mitteilung an: 5.
V7.4M/
Der Präsident:
Dr. Martin Schmid
Namens Regierung Namens der der Regierung
m.
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund