Quartierplan Tgivisuri
Quartierplanverfahren · Bonaduz
Dokument
- Nummer
- 90.GDE62
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Bonaduz
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 07.05.1990
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Text
BOfiaÖLšZ I
Der Gemeindevorstand
Sıtzurıg vom
O7 . 5 • 1990
Mitgeteilt den
30. 5 1990 ı
5 5
62
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Quartierplanverf ehren Tgivisuri
Gemäss Ar t. 84 Baugesetz der Gemeinde Bonaduz ist nach Abschluss der Quar tierplanung diese in er tsüblicher Weise zu publizieren und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auflage des Quar tierplanes erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 2 7 . 1 1 . 1 9 8 9 in der Zeit vom 8.12.1989 12.1.1990.
Gegen den Quar tierplan sind 5 Einsprachen eingegangen, wovon in der Zwischenzeit 2 erledigt wurden. Aufgrund eines Begehrens der ( P a r z . Nr. 4 1 5 ) beschloss der Gemeindevorstand, die Wegparzelle Nr. 4 2 3 / Strassenabschnitt C ( Z u r ahr tssträsschen Nord-Süd im Bereiche der Parzellen 416, 417, 420 und 4 2 1 ) von 2.5 m auf 3.5 m zu verbreitetn. Eine nochmalige Auflage erachtete der Gemeindevorstand als nicht notwendig, hingegen wurde allen Grundeigentümern im Quar tierplangebiet Tgivisuri die Quar tierplanänderung mitgeteilt, mit Einsprachemöglichkeit innen t 20 Tagen. Gegen diese Quar tierplanänderung sind 3 Einsprachen eingegangen. Die Einspracheerledigung erfolgte mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 7 . 5 . 1 9 9 0 . Eine entsprechende Publikation erfolgte im Bezirksamtsblatt vom 17.5.1990. Es wird beschlossen:
1. Gestützt auf Ar t . 8 AB für die Baulandumlegung sowie Ar t . 84
Baugesetz wird hiermit der Quar tierplan Tgivisuri,gemäss Plan des Ingenieurbüros , vom Okt. 1 9 8 9 , genehmigt und gleichzeitig dessen Rechtskraf t festgestellt.
2
Vorbehalten bleibt die rechtskräf tige Einspracheerledigung betr. die Eigentümer der Parzellen 4 1 6 , 417 und 420.
In Anwendung von Ar t . 8 AB für die Baulandumlegung wird der Grundbuchgeometer beauf tragt, nach vorgängigen Absprache mit der Gemeindeverwaltung Bonaduz den neuen Besitzstand zu vermerken und zu vermessen sowie die Mutationstabelle mit dazugehörendem Plan zu erstellen.
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Bonaduz
62/2 Der Gemeindevorstand
Mitgeteilt den
Sitzung vom
O7 . 5 • 1990
3
Das Grundbuchamt Domat/Ems wird beauftragt, gem. Ar t. lO der AB für die Baulandumlegung den neuen Besitzstand aufgrund der zu erstellenden Mutationstabelle des Grundbuchgeometers ins Grundbuch Bonaduz einzutragen, unter Berücksichtigung der beschränkt dinglichen Rechte (Grundpf andverschreibungen und Dienst-
barkeiten).
Die Quartierplanvorschrif ten werden hiermit zur Anmeldung auf den entsprechenden Parzellen angemeldet.
4. Mitteilung
- an alle Grundeigentümer im Quartierplangebiet Tgivisuri mit ein eschriebenem Brief Grundbuchamt Domat/Ems
Avo-Bauwesen Kanzlei und zu den Akten
Für den Gemeindevorstand Bonaduz tflarz Der Präsident: r'
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Chr. Theus
n. Patt
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund