Quartierplan Tgivisuri Anpassung 2

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
11.GDE8
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
18.04.2011

Karte

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Dateien

3721_B_QP_Tgivisuri_Anpassung_2_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeindevorstand Bonaduz

18.04.2011

Seite 6

Bauplanung, Raumplanung Quartierplan, Arealplan 6.

04. 04.10

QP Tgivisuri: Erlass Quartierplanänderungen

4

Sachverhalt

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Die öffentliche Auflage der Quartierplanänderungen Tgivisuri erfolgte nach Art. 18 Abs. 1 KRVO ordentlich vom 18.3. - 17.4.2011. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen bei der Gemeinde ein.

Erwägung

Nach Abschluss des Auflageverfahrens erlässt der Gemeindevorstand die Quartierplanänderung (Art. 19 Abs. 1 KRVO).

Beschluss

Der Gemeindevorstand erlässt die QP-Änderung Tgivisuri einstimmig. Dieser Erlass wird den Beteiligten schriftlich eröffnet (An. 19 Abs. 2 KRVO). Diese QP-Änderung tritt somit in Rechtskraft (rechtskräftiger Abschluss von Rechtsmittelverfahren gem. Art. 19 Abs. 3 KRVO). Der Gemeindevorstand lässt die Quartierplanänderung Tgivisuri im Grundbuch anmerken. Mitteilung

STlN AG für Raumplanung, Gäuggelistrasse 7, 7000 Chur Grundbuchkreis Domat/Ems, Center Term Bel, 7013 Domat/Ems Gemeindepräsident Departementsleiter Bau, Verkehr Akten Gemeindevorstand Bonaduz Präsident Aktuar

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