Quartierplan Tgivisuri Anpassung 3

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
14.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
10.02.2014

Karte

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3721_B_QP_Tgivisuri_Anpassung_3_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

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Gemeindevorstand Bonaduz 10.02.2014 Seite 4

Bauplanung, Raumplanung 04. Quartierplan, Arealplan 04.10 4. QP Tgivisuri: Aufhebung Sperrbereich für Zufahrten auf Parzelle 390 1

Sachverhalt

Gemäss QP-Vorschriften „Tgivisuri“ bestehen Sperrbereiche für Zufahrten auf der Nord- und Ostseite. Die Inovartis Schweiz AG beabsichtigt eine Überbauung der Parzelle 390 und stellt via ihren Architekten den Antrag zur Aufhebung des Sperrbereichs für Zufahrten zu diesem Grundsück.

Erwägung

Artikel 7 der QP-Vorschriften „Tgivisuri“ bezüglich Sperrbereiche für Zufahrten hat immer noch Gültigkeit. Zur Abänderung bzw. Aufhebung des Sperrbereichs wird eine Sondergenehmigung des Gemeindevorstands benötigt.

Im 1990 wurde auf der Nachbarparzelle 391 ein ähnlicher Antrag zur Aufhebung des Sperrbereichs für Zufahrten durch das Tiefbauamt GR genehmigt (nach schriftlicher Aufforderung zur Stellungnahme durch den Gemeindevorstand). Die Genehmigung hatte seinerzeit durch das Tiefbauamt GR zu erfolgen, da es sich dannzumal bei der Sculmserstrasse noch um eine Kantonsstrasse handelte. Im 1992 erfolgte eine Teilrevision des Generellen Erschliessungsplans, mit welcher die Sculmserstrasse zur Gemeinde-Sammelstrasse umklassiert wurde. Mit der im 2000 erfolgten Änderung des QP „Tgivisuri" wurden die darin enthaltenen Sperrbereiche für Zufahrten belassen.

Beschluss

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Im Ausstand vor, Departementsieiter Bau, beschliesst der Gemeindevorstand, den gemäss QP-Vorschriften „Tgivisuri“ bestehenden Sperrbereich für Zufahrten auf Parzelle 390 aufzuheben.

Mitteilung

- _VR Architekten, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems - _ Departementsleiter Bau

- Leiter Bauamt

- QP-Akten

Gemeindevorstand Bonaduz Präsident Aktu

Ale

Christian Theus

Georges Ulber