Teilrevision ZGP Danis Tavanasa

Nutzungsplanung, Grundordnung · Breil/Brigels

Dokument

Nummer
93.1541
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Breil/Brigels
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
22.06.1993

Karte

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3981_B_OPTR_ZGP_Danis_Tavanasa_RB_93.1541.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

1

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Ganzen Text zeigen

A.

Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Die der Gemeinde Breil/Brigels stimmten Gemeinde BreilIBrigels stimmten an an der der GemeindeverGemeindeversammlung sammlung vom vom 14. 14. Mai Mai 1993 1993 einer einer Aenderung Aenderung des des Baugesetzes Baugesetzes und und einer einerAenderung Aenderung des des Zonenplanes Zonenplanes und und Generellen Generellen Gestaltungsplanes GestaltungSplanes Teilgebiet Teilgebiet Danis/Tavanasa Danis/Tavanasa zu. zu. Ausschlaggebend für Ausschlaggebend für diese diese Teilrevision Teilrevision ist ist der der Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 841 841 vom vom 7. April April 1992. 7. 1992. Die Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss gemäss Art. 37a 37a des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Art. Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) erfolgte erfolgte am am 17. 17. Mai Mai1993. 1993.Es Es sind eingegangen. Beschwerden eingegangen. keine Beschwerden sind keine Mit Schreiben vom vom 26. 26. Mai Mai 1993 1993 ersucht ersucht der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels BreillBrigels um um Mit Schreiben Revisionsbeschlusses. des Revisionsbeschlusses. Genehmigung Genehmigung des B.

Aenderung Baugeselz

AenderungBaugesetz

Die Aenderungen Die Aenderungen des des Baugesetzes Baugesetzes umfassen umfassen eine eine Ergänzung Ergänzung von von Art. Art. 30 30 Abs. Abs. 3,3, eine eine

für Artikel für einen Artikel 49a), einen (Art. 49a), Dorfewveiterungszone (Art. geschaffene Dorferweiterungszone neu geschaffene die neu für die Bestimmung für

die neue Zone Zone für für Nebenbauten Nebenbauten und und Nebenanlagen Nebenanlagen (Art. (Art. 55a), 55a), Ergänzungen Ergänzungendes des die neue 2. Abs. 2. 57 Abs. Art. 57 von Art. Anpassung von Zonenschemas die Anpassung sowie die 56) sowie (Art. 56) Zonenschemas (Art.

werden. genehmigt werden. können genehmigt Baugesetzes können des Baugesetzes Die Die Aenderungen Aenderungen des C. C.

Aenderungen 1:1'000 Gestaltungsplan 1:1'000 GenerellerGestaltungsplan und Genereller Zonenplan- und Aenderungen ZonenplanDanislTavanasa) (Teilgebiete (Teilgebiete Danis/Tavanasa)

Der revidierte revidierte Zonenplan Zonenplan weist weist gegenüber gegenüber dem Der dem rechtskräftigen rechtskräftigen wesentliche wesentliche AendeAenderungen auf. Die Die Bauzonen Bauzonen wurden wurden um um ca. ca. 2,2 2,2 ha ha reduziert. reduziert. 1,9 1,9 ha ha wurden rungen auf. der wurden derzweiten zweiten Nutzungsetappe und und 0,3 0,3 ha ha der der Zone Zone für für Nebenbauten Nebenbauten und und Nebenanlagen Nebenanlagen zugeteilt. Nutzungsetappe zugeteilt.

11 - SDHD 11nn nnn non H 92 92-511110

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2

Die Reduktion der der Bauzonen Bauzonen entspricht entspricht etwa Die Reduktion etwa dem dem für für die die Fraktionen Fraktionen Danis Danisund und Tavanasa im Regierungsbeschluss vom vom 7. 7. April April 1992 Tavanasa im Regierungsbeschluss 1992 vorgegebenen vorgegebenen Mass. Mass.

Der Zonenplan Zonenplan und und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 Der 1:1'000 (Teilgebiet (Teilgebiet Danis/Tavanasa) Danisfl'avanasa) kann genehmigt werden. werden. kann genehmigt

Gestützt auf auf Art. 37 Abs. 33 KRG KRG

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„

beschliesst die Regierung:

1. 1.

Die Die Aenderung Aenderung des des Baugesetzes Baugesetzes vom vom 14. 14. Mai Mai 1993 1993wird wirdgenehmigt. genehmigt.

2. 2.

Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 (Teilgebiete (Teilgebiete Der Zonenplan Zonenplan und Danisfl'avanasa) vom 14. 14. Mai Mai1993 1993wird wirdgenehmigt. genehmigt. Danis/Tavanasa) vom

3. 3.

Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt. Art. notnotSoweit für wendig wendig sind, sind. bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behördeund und vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle

4. 4.

Der Gemeindevorstand Breil/Brigels Breil/Brigels wird wird angewiesen, Der Gemeindevorstand angewiesen, das das Datum Datum und und den den wesentlichen Inhalt wesentlichen Inhalt des des Beschlusses Beschlusses in in geeigneter geeigneter Form Form bekanntzugeben. bekanntzugeben.

5.

erhoben. Kosten erhoben. keine Kosten Es werden keine

6. 6.

Mitteilung Mitteilung an an

Namens der Regierung Regierung Namens der

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Der Kanzleidirektor:

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