Quartierplan Caschners 2013

Quartierplanverfahren · Bonaduz

Dokument

Nummer
13.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bonaduz
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.06.2013

Karte

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3721_B_QP_Caschners-2013_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Gemeindevorstand Bonaduz

17.06.2013

Seite 2

Bauplanung, Raumplanung Quartierplan, Arealplan

04. 04.10

QP Caschners: Erlass

2.

1

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.Sachverhal

Die öffentliche Auflage des Quartierplans Caschners erfolgte gemäss Art. 18 Abs. 1 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) ordentlich vom 16.3. 15.4.2013. Während der Auflagefrist gingen bei der Gemeinde nachfolgende Einsprachen ein:

-

1. 2.

betreffend geplanter Aufhebung Fahverbot Sculmserstrasse. betreffend gewachsenem Terrain und diesbezüglicher Ausführungsartikel der QP-Vorschriften Caschners

Erwägung

Die Einsprachen sollen mit separaten Einspracheentscheiden wie folgt behandelt werden: 1. 2.

Beschluss

: Auf die Einsprache soll nicht eingetreten werden. : Die Einsprache soll abgewiesen werden.

-

-

Unter Voraussetzung der Genehmigung Änderung Arealplan Ginellas Ruver Caschners sowie der übrigen kantonalen Auflagen QP Caschners (Rodungsgesuch Staudenband, Ersatzmassnahmen user.) durch die Regierung des Kantons Graubünden beschliesst der Gemeindevorstand den Erlass des Quartierplans Caschners. Die Einsprachen werden wie folgt verabschiedet:

1. 2.

Mitteilung

: Auf die Einsprache wird nicht eingetreten. : Die Einsprache wird abgewiesen.

Einsprecher mit separaten Einspracheentscheiden

STlN AG für Raumplanung, Gäuggelistrasse 7, 7001 Chur

Grundbuchkreis Domat/Ems, Center Term Bel, 7013 Domain/Ems Gemeindepräsident Leiter Gemeindebetriebe Akten

Gemeindevorstand Bonaduz A Präsident

Christian Theus

eorges U bei

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