Quartierplan Steini Stäga / Riedstrasse
Quartierplanverfahren · Tamins
Dokument
- Nummer
- 90.GDE90
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Tamins
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 10.02.1990
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3733_B_QP_Steini-Staega-Riedstrasse_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
(3mm
1
“3::
PROTOKOLLAUSZUG AUS
DER VORSTANDSSITZUNG VOM 10. FEBRUAR 1990 5. Vorstandssitzung vom Samstag, présidium:
R.
Anwesend:
den 10. Februar 1990,
Ganzen Text zeigen
11.30 Uhr
Aktuariat:
A. Heim
Hintermann
Polizeifachchef
Entschuldigt:
Landwirtschaftschef
Waldfachchef
Baufachchef — (krank)
go. nrtierglgn "Stgini stigazniedstgasse"
Nach der letzten Sitzung vom 7. Februar 1990 ist die Verffigung des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubfinden eingetroffen wonach
der Rekurs in der Verwaltungsstreitsache zwischen — und der
Gemeinde
handeln kann,
Tamins
abgesohrieben
Der Gemeindevorstand stellt fest: ' der
wurde.
Damit
das
Grundbuchamt
vom
1.
benetigt es rechtskraftige Unterlagen.
Quartierplan
1
“Steini
Staqa/Riedstrasse"
ist
1989 bis und mit 20. Dezember 1989 bffentlich aufqelegen.
~ innert Frist sind Einsprache eingegangen von: — am 11. Dezember 1989 , am 17. Dezember 1989
Dezember
- der Gemeindevorstand hat die Einsprache von — in der Sitz 18. Dezember 1989 behandelt und abgewiesen. Auf das von m am 10. Januar 1990 gestellte Wiedererwagungsgesuch '
Gemeindevorstand
N am 24.1. Januar 1990 hat
‘
nicht
eingetreten.
Der
Entscheid wurde
ich mitgeteilt. Mit Schreiben vom 14. einen Rekurs beim Verwaltungsgericht
des Kantons Graubflnden anhéngig gemacht. Infolge Rfickzug des Re— kurses hat uns das Verwaltungsgericht Graubfinden mit Datum vom 7. Februar 1990 die Abschreibungsverffigung zugeste,
— der Gemeindevorstand hat die Einsprache von sitzung vom 8. Januar 1990 abgelehnt und mit Schreiben vom 10.1.90 mitgeteilt. Der Rechtskraft erwachsen.
Damit
ist
das
im
Baugesetz
vorqeschriebene
in der den Entscheid Entscheid ist in
Verfahren
betreffend
die Quartierplanung abgeschlossen. Im Ausstand von genehmigt der Gemeindevorstannd den Quartierplan "Steini Stéga/Ried—
strasse" bestehend aus vier Planen (alter Besitzstand, NQUZU' teilung, Gestaltungs- und Erschliessungsplan, Richtprojekt) und den Quartierplanbestimmungen.
Publiggtjgn Keatonsamtsg1att
Art. 65 BauG Tamins (zweiter Satz): "Der Entscheid wird im Kan“ tonsamtsblatt veréffentlicht und sémtlichen Einsprechern mit der Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt."
Der Schreibende wird die entsprechende Publikation erlassen. Tamins, 25. September 2018
Die Richtigkeit des Protokollauszuges bestetigen:
Der Gemeindeprasid nt
Oswald Sul er
Die Aktuarin
Daniela Camenisch ;
-/
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund