Quartierplan Unterm Dorf
Quartierplanverfahren · Tamins
Dokument
- Nummer
- 12.GDE265
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Tamins
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 13.08.2012
Karte
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Dateien
3733_B_QP_Unterm-Dorf_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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PROTOKOLLAUSZUG AUS DER VORS†ANDSSıTZUNG vom 13. AuGusT 2012
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265. Quartierplan unterem Dorf; Erlass (241/12)
Ganzen Text zeigen
hat der GeVertreter der Erbengemeinschaft meinde mitgeteilt, dass die Erbengemeinschaft auf eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht verzichtet. Somit kann der Quartierplan unterem Dorf durch den Gemeindevorstand formell erlassen werden, was hiermit geschieht. Die Grundeigentümer erhalten nun den formellen Beschluss sowie die bereinigten Quartierplanunterlagen zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, den Erlass beim Verwaltungsgericht anzufechten. Aufgrund der Tatsache, dass die einzige Einsprache im Verfahren erledigt ist, ist nicht davon auszugehen, dass eine Beschwerde eingereicht wird. Nach Inkrafttreten des Quartierplans kann mit den Erschliessungsarbeiten begonnen werden. Der Vorstand ist sich darin einig, dass diesbezüglich kein eigenes Baubewilligungsverfahren mehr durchgeführt werden muss, da die Unterlagen bereits mehrfach öffentlich aufgelegen sind. Tamins, 25. September 2018 Die Richtigkeit des Protokollauszuges bestätigen
Die Aktuarin
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Daniela Camenisch
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
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SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
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SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund