Teilrevision Gewässerraum
Nutzungsplanung, Grundordnung · Falera
Dokument
- Nummer
- 19.743
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Falera
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 15.10.2019
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Text
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Regierung Die Regierung Die Kantons Graubünden des Kantons des Graubünden
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Oktober 2019 16. Oktober 16. 2019
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den Mitgeteilt den . Mitgeteilt
vom Sitzung vom Sitzung
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Nr. Protokoll Nr. Protokoll
743 743
A. A.
beschlossen an Die der Gemeinde Gemeinde Falera Falera beschlossen an der der Gemeindever— Gemeindever- ' Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten
einen Ortsplanung, welche der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2019 eine sammlung Vom sammlung vom 10. 10. Mai Mai 2019 welche einen
umfasst. Gewässerräume umfasst. 1:5000 Gewässerräume Zonenplan 1:5000 Zonenplan
eidgeder eidgeEin Mitwirkungsberichtvom vom14. 14.Mai Mai2019 2019 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
und Mitwirkungsbericht Planungs- und Ein Planungs-
nössischen Raumplanungsverordnung liegt liegt vor. vor. Das Das Amt Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung ververnössischen Raumplanungsverordnung
Vorprüfungsbericht. . einen Vorprüfungsbericht. 2018 einen November 2018 Datum vom mit Datum fasste mit fasste vom 28. 28. November
Die Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses vom vom 10. 10. Mai Mai öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche
Graubünden Kanton Graubünden den Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des
Art. 48
gemäss Art. 2019 gemäss 2019
ein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Esgingen 2019. Es Mai 2019. 16. Mai am 16. (KRG) erfolgte am (KRG) erfolgte
um GenehSchreiben vom Mit Schreiben vom 17. 17. Mai 2019 ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Falera Falera um Geneh-
migung der migung der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49 KRG. KRG. B.
Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand
der Ergänzung der Teilrevision der vorliegenden Teilrevision der vorliegenden Gegenstand der Gegenstand der Ortsplanung Ortsplanung bildet bildet eine eine Ergänzung
ortsplaneri— Die ortsplaneriGewässerraumausscheidung auf dem dem Gemeindegebiet Gemeindegebiet von von Falera. Falera. Die Gewässerraumausscheidung auf
erfolgt entsprechend Umsetzung erfolgt sche Umsetzung sche entsprechend der der kantonalen kantonalen Praxis Praxis mittels mittels einer einer GewässerGewässer-
Zonenplan. im Zonenplan. raumzone im raumzone
Ortsplanung (genehGesamtrevision der der Gesamtrevision Rahmen der im Rahmen _hat im Falera hat Gemeinde Falera Die Gemeinde Die der Ortsplanung (geneh-
migt mit migt mit Regierungsbeschluss RegierungsbeschlussNr. Nr.338 338 vom vom 12. 12. April April2016) 2016) bereits bereits GewässerraumzoGewässerraumzo-
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nen ausgeschieden ausgeschieden und und eine nen eine entsprechende entsprechende Baugesetzesbestimmung Baugesetzesbestimmung erlassen erlassen (Art. (Art. 24a, Gewässerraumzone). Gewässerraumzone). Diese 24a, Diese Gewässerraumzonen Gewässerraumzonenwerden werden mit mit der der vorliegenden vorliegenden
Teilrevision der der Ortsplanung Ortsplanung teilweise Teilrevision teilweise angepasst. angepasst. Ferner Ferner werden werden die die Gewässenäume Gewässerräume
auch für für das das restliche restliche Gemeindegebiet Gemeindegebiet festgelegt. festgelegt. auch
C. C. Übereinstimmung Übereinstimmung mit mit der der Richtplanung Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. Bundesgesetzes über Gemäss Art. 26 Abs. 22 des des Bundesgesetzes über die die Raumplanung Raumplanung obliegt obliegt der der kankantonalen Genehmigungsbehörde Genehmigungsbehörde u. Nuttonalen u. a. a. die die Prüfung Prüfung der der Übereinstimmung Übereinstimmung der der Nut-
zungspläne mit mit der der Richtplanung. Richtplanung. Es zungspläne Es ist ist somit somit zu zu prüfen, prüfen, ob ob die die vorliegende vorliegende TeilreviTeilrevi-
sion der der Ortsplanung Ortsplanung mit mit dem Richtplan Graubünden sion dem Richtplan Graubünden 2000 2000 (RIP2000, (RIP2000, vom vom Bundesrat Bundesrat
genehmigt am am 19. 19. September September 2003) Regionalen genehmigt 2003) sowie sowie mit mit dem dem rechtskräftigen rechtskräftigen Regionalen
Richtplan Surselva Surselva übereinstimmt. übereinstimmt. Richtplan
Die Thematik Thematik des Gewässerraums im im RIP2000 in Die des Gewässerraums RIP2000 ist ist zurzeit zurzeit in in Erarbeitung Erarbeitung und und wird wird in das Kapitel Kapitel 3.9 3.9 "Oberflächengewässer lm Regionalen Regionalen das "Oberflächengewässer und und Fischerei" Fischerei" einfliessen. einfliessen. Im
Richtplan ebenfalls noch noch keine keine Vorgaben Vorgaben hinsichtlich hinsichtlich des des GewäsGewäsRichtplan Surselva Surselva bestehen bestehen ebenfalls
serraums. Es Es kann serraums. kann somit somit festgestellt festgestellt werden, werden, dass dass die die Richtplanung Richtplanung der der vorliegenden vorliegenden
Revisionsvorlage nicht Revisionsvorlage nicht entgegensteht. entgegensteht. '
D. Zonenplan 1:5000 1:5000 Gewässerräume Gewässerräume Zonenplan 1. Ausscheidung Ausscheidung der der Gewässerräume Gewässerräume 1.
Im Begleitbericht Begleitbericht zum zum PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht Im Mitwirkungsbericht wird wird dargelegt, dargelegt, dass dass bei bei
auf die .Bachabschnitten auf acht Bachabschnitten acht die Ausscheidung Ausscheidung des des Gewässerraums Gewässerraums verzichtet verzichtet wurde. wurde.
Begründet wird dies entweder eine eine offene offene Wasserführung Wasserführung nicht nicht möglich möglich dass entweder damit, dass dies damit, Begründet wird ist dass die der Eindolung Eindolung nicht nicht bekannt bekannt ist. ist. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf darauf Lage der die Lage oder dass ist oder
hingewiesen, dass hingewiesen, dass bei bei einer einer allfällig allfällig künftigen künftigen Offenlegung Offenlegung der der GeWässer Gewässer eine eine nachnach-
vorzunehmen Gewässerrau trägliche Gewässerraumfestlegung trägliche vorzunehmen wäre. wäre.
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Weiter wurde auf die Festlegung der Gewässerräume' Gewässerräume im im Skigebiet Skigebiet verzichtet. verzichtet. Es Weiter wurde auf die Festlegung der Es .
wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass wird dass insbesondere insbesondere bei bei Nutzungskonflikten Nutzungskonflikten mit mit touristischen touristischen I.
Bauten Anlagen im die Gewässerräume Gewässerräume nachträglich nachträglich bestimmt bestimmt werden werden Bauten und und Anlagen im Einzelfall Einzelfall die müssen. müssen.
2. Bestimmung Bestimmung zu zu Gewässerraumzone Gewässerraumzone 2.
Mit der Teilrevision des KRG KRG vom 25. 25. Oktober 2018, _2018, in Kraft seit 1. April 2019, wurde _
KRG). 37a KRG). (Art. 37a eine Gewässerraumzone geschaffen geschaffen (Art. zur Gewässerraumzone Bestimmung zur einheitliche Bestimmung eine einheitliche
Gemäss Art. 107 Abs. 2 Ziff. Ziff. 3 3'KRG ist ist diese anwendbar. Gemäss
Art. 107 Abs. 2
diese Bestimmung Bestimmung unmittelbar unmittelbar anwendbar.
Folglich ist istArt. 25 des des kommunalen kommunalen Baugesetzes Die Gemeinde Gemeinde Folglich Art. 25 Baugesetzes (BauG) (BauG) überflüssig; überflüssig. Die
streichen. Gelegenheit diesen nächster Gelegenheit bei nächster ersucht, bei wird wird ersucht, diesen Artikel Artikel aus aus dem dem „BauG BauG zu zu streichen.
Gestützt auf auf Art. Gestützt
Art. 49 49 'KRG
Regierung: . die Regierung: beschliesst die beschliesst Sinne der im Sinne Mai 2019 10. Mai vom 10. Gewässerräume vom 1:500'0 Gewässerräume Zonenplan 1:5000 Der Zonenplan 1. Der 2019 wird wird im der 1.
genehmigt: Hinweisen und Erwägungen und folgendem folgendem Anliegen Anliegen genehmigt: folgenden Hinweisen mit folgenden Erwägungen mit
hingewiesen, dass bei bei einer allfälligen Offenlea) Die Gemeinde wird darauf hingewiesen,
gung von eingedolten eingedolten Gewässern Gewässern eine eine nachträgliche nachträgliche Ausscheidung Ausscheidung der der GeGegung von
wässerraumzone zu zu erfolgen erfolgen hätte. hätte. wässerraumzone
b) Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf hingewiesen. dass KIeingeWä'sser derder-‘ b) darauf hingewiesen, dass auch auch für für Kleingewässer
sich die einst von Gewässerraumzonen Gewässerraumzonen nötig nötig wird, wird, sofern sofern sich die Ausscheidung von die Ausscheidung einst die
daraus sich daraus und sich rechtlichen Verhältnisse oder rechtlichen tatsächlichen oder tatsächlichen Verhältnisse ändern ändern sollten sollten und
ein Bedarf für die Ausscheidung Ausscheidung von von Gewässerraumzonen ergibt (z. B. bei
Nutzungskonflikten von touristischen touristischen Bauten Bauten und und Anlagen). Anlagen). aufgrund von Nutzungskonflikten aufgrund
c) Die Die Gemeinde Gemeinde wird aufzuhec) wird ersucht, ersucht, Art.
Art. 25 25 des
des Baugesetzes Baugesetzes gelegentlich gelegentlich aufzuhe-
ben. ben.
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2. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Falera Falera wird wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss geeigneter Beschluss- in in geeigneter
Form öffentlich öffentlich bekannt Form bekannt zu zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrung).
Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der 3. Soweit der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnotwendig sind, bleibt bleibt der Bewilligungsentscheid der wendig sind, der Bewilligungsentscheid der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder
Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.
Das Amt Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung wird wird beauftragt. aufgrund dieses 4. Das Beschlusses beauftragt, die die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den nötigen den eingereichten eingereichten graphischenAuszügen graphischen Auszügen vorzuvorzunehmen. nehmen.
Die von von der der Gemeinde Gemeinde bestimmte bestimmte Datenverwaltungsstelle Datenvemaltungsstelle führt führt die Nutzungs5. Die die Nutzungs-
plandaten nach nach den den Weisungen Weisungen des des Amtes Amtes für für Raumentwicklung Raumentwicklung nach. nach. plandaten
Mitteilung an: an: 6. Mitteilung
W Präsident: Der Präsident: Der
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Namens der Namens der Regierung Regierung
Parolini Domenic Parolini Jon Domenic Dr. Jon Dr.
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Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:
Spadin Daniel Spadin Daniel
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund