Teilrevision Cuolm Sura
Nutzungsplanung, Grundordnung · Obersaxen Mundaun
Dokument
- Nummer
- 11.757
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Obersaxen Mundaun
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 16.08.2011
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Obersaxen Mundaun mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3600_B_OPTR_Cuolm_Sura_RB_11.757.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
i.
« Informationskopie (ARE-GR) >> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<
Regierung Die Die Regierung des Graubünden Kantons Graubünden des Kantons
La regenza regenza La Grischun. chantun Grischun dal dal chantun
vom Sitzung Sitzung vom
Mitgeteilt Mitgeteilt den den
nursneersrmrrr.rr-t ANATSREGISTRATtg=. AMT Fun RAUMEhilTiiCKLU.•(.. RAUMENT*.-“=.='iCi'-'L:. mit:7 AMT FÜR 1.—..1—
II lTGoverno Grigioni dei Grigioni Cantone dei del Cantone del
2011 16. 16. August August 2011
2011 16. 16. August August 2011
Nr. Protokoll Protokoll Nr.
757 757
A. A.
Gemeindeverder GemeindeverGemeinde Mundaun der Gemeinde beschlossen an an der Stimmberechtigten der Die Die Stimmberechtigten Mundaun beschlossen
ZoeinenZoumfassendeinen 0rtsplanung, umfassend der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2011 eine Juni 2011 sammlung 3. Juni vom 3. sammlung vom nenplan 1: 2'000 2'000 Teilrevision Teilrevision "Gebiet "GebietCuolm CuolmSura". Sura". nenplan 1:
47
Art. 47
gemässArt. Mitwirkungsbericht gemäss und Mitwirkungsbericht Planungs— und datierter Planungs2011 datierter Juni 2011 6. Juni den 6. auf den Ein Ein auf
der eidgenössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. der eidgenössischen
Das Amt Raumentwicklung (ARE) (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vom 29. 29. März März 2011 2011 einen einen Das Amt für für Raumentwicklung
Vorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht.
I
Juni 3. Juni vom" 3. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Die
2011 gemäss Art.
Art. 48 48 des
desRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden 2011 gemäss (KRG) am 9. 9. Juni Juni 2011. 2011. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein. (KRG) erfolgte erfolgte am
GeumGeMundaun um Gemeindevorstand Mundaun derGemeindevorstand ersuchte der 2011 ersuchte Juni 2011 Schreiben vom 8. Juni Mit Schreiben
nehmigung Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49 KRG. KRG. nehmigung der der Revisionsvorlage
B.
Zonenplan 1: 2'000 2'000 Teilrevision Teilrevision"Gebiet "GebietCuolm CuolmSura" Sura" Zonenplan 1:
Im Gebiet Cuolm Cuolm Sura Sura soll soll das das touristische touristische Angebot Angebot im im Sommer Sommerausgebaut ausgebautwerden, werden, Im Gebiet
wozu nutzungsplanerische Voraussetzungen sind. Mit Mit der dervorliegenden vorliegenden wozu nutzungsplanerische Voraussetzungen notwendig notwendig sind.
projektbezogenen OrtSplanung Mundaun Mundaun wird wird im im Bereich Bereich der derMittelMittelprojektbezogenen Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung
station der der Sesselbahn Sesselbahn Valata Valata — — Piz für touristische touristische EinrichtunEinrichtunstation Piz Mundaun Mundaun eine eine Zone Zone für
« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << 2
innerhalb liegeninnerhalb Parzellenliegen betroffenenParzellen Die betroffenen ausgeschieden. Die KRG ausgeschieden. 29 KRG Art. 29 gemäss Art. gen gen gemäss
des im Richtplan Richtplan ausgeschiedenen ausgeschiedenen Intensiverholungsgebiets lntensiverholungsgebiets Nr. Nr. 02.FS.20 02.FS.20 ObersaObersades im
GedesGe"Entwicklung des -— Lumnezia xen xen — Lumnezia -— Breil/Brigels Breil/Brigels——Waltensburg. Waltensburg.Ein Ein Konzept Konzept zur zur Entwicklung biets Cuolm Sura Sura liegt liegt dem dem PlanungsPlanungs— und und Mitwirkungsbericht Mitnirkungsberichtbei. bei. biets Cuolm
Der Zonenplan Zonenplan 1: 1: 2'000 2'000 Teilrevision Teilrevision "Gebiet "Gebiet Cuolm Cuolm Sura" Sura" gibt gibtzu zukeinen keinenVorbehalten Vorbehalten Der
Anlass; er er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. Anlass;
Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die 2011 Juni 2011 3. Juni Sura" vom Cuolm Sura" "Gebiet Cuolm Teilrevision "Gebiet 2'000 Teilrevision 1: 2'000 1. 1. Der Der Zonenplan Zonenplan 1: vom 3. wird genehmigt. wird genehmigt.
2. Gemeindevorstand Mundaun ersucht. diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeigneter geeigneter 2. Der Der Gemeindevorstand Mundaun wird wird ersucht,
Form bekannt zu zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrung). Form öffentlich öffentlich bekannt
3. die Verwirklichung VenNirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnot3. Soweit Soweit für für die
wendig sind. bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind,
Amtsstelle vorbehalten.
4. Der Gemeindevorstand Mundaun Mundaun sorgt sorgt für für die Nachführung der derdigitalen digitalen Daten Daten 4. Der Gemeindevorstand die Nachführung
nach des ARE. ARE. nach den den Vorgaben Vorgaben des
5. werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 5. Für Für das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren werden 6. an: 6. Mitteilung Mitteilung an:
-
« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<
•
3
-
Regierung der Regierung Namens der Namens
V24 M/ Der Präsident:
Dr. Schmid Martin Schmid Dr. Martin
Ära;
Der Kanzleidirektor:
Riesen C. Riesen Dr. Dr. C.
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund