Teilrevision Plitsches

Nutzungsplanung, Grundordnung · Obersaxen Mundaun

Dokument

Nummer
99.1159
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Obersaxen Mundaun
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
22.06.1999

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3600_B_OPTR_Plitsches_RB_99.1159.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlussesvom vom16. 16.April April Die

22. am22. erfolgteam (KRG) erfolgte Raumplanungsgesetzes (KRG) kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des

Art. 37a 1999

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April 1999. Es Es gingen gingen keine keineBeschwerden Beschwerden ein. ein. April 1999.

PlabeauftragtePlaRevisionsvorlagebeauftragte der Revisionsvorlage mit der die mit ersuchte die 1999 ersuchte April 1999 27. April vom 27. Schreiben vom Mit Mit Schreiben

nungsfirma namens des des Gemeindevorstands Gemeindevorstands Surcuolm Surcuolm um um Genehmigung Genehmigungder derTeilrevision Teilrevision nungsfirma namens

im Rahmen von von Art.

Art. 37

37 KRG. KRG. im Rahmen

B.

Gefahrenzonenplan 1:5'000

Gefahrenzonenplan1:5'00

Der Gefahrenzonenplan Gefahrenzonenplan 1:5'000 1:5'000 „Zona „Zona da da prighel prighel Plitschös" PIitsches" vom vom 16. 16. April April1999 1999umfasst umfasst Der

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2.

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bekanntzugeben. öffentlich bekanntzugeben. Form öffentlich geeigneter Form geeigneter

Beschlusses diesesBeschlusses aufgrund dieses die aufgrund beauftragt, die wird beauftragt, (ARP) wird Raumplanung (ARP) für Raumplanung Amt für Das Amt 3. 3. Das vorzu1984vorzuNovember1984 16. November vom 16. 1:10'000 vom Zonenplan 1:10'000 im Zonenplan nötigen Kennzeichnungen im nötigen Kennzeichnungen

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5.

Es werden keine Kosten Kosten erhoben. erhoben.

6. 6.

Mitteilung an Mitteilung an

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Der Der Präsident:

K. K. Hube Huber

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Der Der Kanzleidirektor: Kanzleidirektor:

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