Quartierplan Austrasse
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 17.GDE159
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 07.03.2017
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Text
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Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 7. März 2017
mitgeteilt am
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SRB.2017.159 Quartierplan Austrasse; Genehmigung
Für das Gebiet nordwestlich der Austrasse wurde ein Quartierplan ausgearbeitet. Der Perimeter befindet sich auf den Grundstücken Nr. 1165 und 1283. Basierend auf einem Wettbewerbsergebnis hat das Architekturbüro Bearth & Deplazes AG ein qualitatives Quartierzentrum mit preisgünstigen Familienwohnungen geschaffen. Der grossmass stäbliche Baukörper setzt einen klaren Siedlungsabschluss auf der Landschaftsseite gegenüber den Familiengärten, generiert aber auch gleichzeitig einen grosszügigen, halböffentlichen Freiraum gegenüber der Austrasse. Die Baukommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 7. Dezember 2016 mit dem Quartierplan befasst und empfiehlt dem Stadtrat die öffentliche Auflage und die Genehmigung des Quartier plans. Der Stadtrat hat sich am 17. Januar 2017 vor der öffentlichen Auflage mit dem Quartierplan befasst und einen Ausnützungsbonus von 16 % in Aussicht gestellt (SRB.2017.24). Der Quartierplan lag ab dem 20. Januar 2017 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Ein sprachen eingegangen. Beschluss
1.
Der Quartierplan Austrasse (Auflage vom 20. Januar 2017) wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen gelten als integ rierende Bestandteile der Genehmigung.
3.
Es wird ein Ausnützungsbonus von 16 % gewährt.
4.
Der Quartierplan Austrasse ist im Grundbuch auf den Grundstücken Nr. 1165 und 1283 anzumerken. Der Vorsteher des Departements Bau Planung Umwelt wird hiermit beauf tragt und ermächtigt, sämtliche Erklärungen und Anmeldungen abzugeben, die für die Anmerkung des Quartierplans im Grundbuch der Stadt Chur notwendig sind.
5.
Für die Genehmigung des Quartierplans wird eine Gebühr von (Rechnung abwarten).
6.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthal ten.
- 109791 / 631.20.40
erhoben
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund