Quartierplan Rebberg Fontana 1. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 15.GDE654
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 27.10.2015
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3901_B_QP_Rebberg Fontana_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 27. Oktober 2015
mitgeteilt am
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3 0. Okt. 2015
SRB.2015.654 QP Rehberg Fontana, 1. Änderung; Genehmigung Der seit Februar 2014 rechtsgültige Quartierplan Rebberg Fontana wurde durch das Architekturbüro maurusfrei Architekten AG im Auftrag der Baugesellschaft Rebberg Fontana erarbeitet. Der Perimeter des Quartierplans umfasst die Parzellen Nr. 432, 12829, 12830 und befindet sich im Gebiet Lochert zwischen Lürlibadstrasse und Arlibonstrasse, unterhalb des Fontanaspitals.
)
Die Eigentümerschaft im Quartierplangebiet hat am 4. August 2015 die Änderung des Quartierplans beantragt. Das Ziel ist die Erstellung einer Mauer auf der gesamten Länge entlang der Lürlibadstrasse und somit die Schliessung der Mauer im Bereich der Gebäudelücke zwischen den Häusern B und D. Der Entwurf der Quartierplanänderung beinhaltet die Anpassung der verbindlichen Quartierplanunterlagen V8 Umgebungsplan und V5.1 Schnitt CC DD sowie des unverbindlichen Richtprojekts Umgebung. Die Baukommission hat die Quartierplanänderung am 12. August 2015 behandelt und empfiehlt mit 3 zu 3 Stimmen, Stichentscheid Baukommissionspräsident, die öffentliche Auflage und die Genehmigung. Der Quartierplan Rebberg Fontana, 1. Änderung lag ab 4. September 2015 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss
)
1.
Der Quartierplan Rebberg Fontana, 1. Änderung wird genehmigt.
2.
Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierende Bestandteile der Genehmigung. Die Pläne V5.1 Schnitt CC DD, VS Umgebungsplan sowie Richtprojekt Umgebung werden ersetzt.
3.
Der Quartierplan ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden.
4.
Für die Änderung des Quartierplans wird eine Gebühr von abwarten).
5.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
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105733 / 631 20 40
erhoben (Rechnung
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Mitteilung an Departement 3 (DEP3S) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Tiefbaudienste (TBDA) Grundbuchamt (GBAA) Rechtskonsulent (REKOL) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLVS)
Namens des Stadtrates
i
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund