Quartierplan Kantonsspital
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 12.GDE401
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 18.06.2012
Karte
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3901_B_QP_Kantonsspital_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Stadt Chü_~ ; ~~~
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 18. Juni 2012(SRB 401)
mitgeteilt
2 6.
Quartierplan Kantonsspital Graubünden; Genehmigung ~~
Ganzen Text zeigen
--- -~--- ~ ----~-s E ...._~_ ---~ ~ ~ L ?4: .:i Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses aus dem Jahr 200~ur di Ern uerung un~~Er= Weiterung des Kantonsspitals Graubünden wurde ein Quartierplan erarbeitet. Dieser ümfässt~ie~ Parzelle Nr. 1624. Der Quartierplan beinhaltet neben einer neuen Umgebungsgestaltung und diversen An- und Umbauten die Erstellung eines neuen Baukörpers entlang der Loestrasse und ein neues Bettenhaus auf der Seite Calunastrasse. Neu erfolgt die Haupterschliessung zum Spital ab der Loestrasse. Beim neuen Vorplatz gegenüber dem alten Wingerthäuschen entsteht der neue Haupteingang, durch den die zentralen und öffentlichen Haupterschliessungskorridore über Treppen und Lifte erreichbar sind. f-~
Der Quartierplan Kantonsspital Graubünden lag ab 9. Juli 2010 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind vier Einsprachen eingegangen, welche im Februar 2012 zurückgezogen und mit den entsprechenden Verfügungen vom 30. Mai 2012 als gegenstandslos abgeschrieben wurden. Beschluss Der Quartierplan Kantonsspital Graubünden wird genehmigt. 2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.
4. Für den Quartierplan wird eine Gebühr von
erhoben (Rechnung abwarten).
5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
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6.
Mitteilung an Departement 3 Hochbauamt(3-fach) Abteilung Planung Tiefbau- und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Dep~tadtschrei
!~~ ~ ~ Christian Boner
/Markus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund