Quartierplan Duc de Rohan
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 05.GDE34
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 10.01.2005
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3901_B_QP_Duc_de_Rohan_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 10. Januar 2005 (SRB 34)
Die Baukommission beantragt Genehmigung. Bezüglich der gemeinsamen Besucherparkplätze ist mit der Stadt ein separater Vertrag abgeschlossen worden.
Beschluss 1.
Der Quartierplan Duc de Rohan wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 2 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Ganzen Text zeigen
Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbaurechte innerhalb des Quartierplanes werden Ausnahmen gestattet.
4.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
5.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von
6.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben (Rechnung abwarten).
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7.
Mitteilung an
Departement 3 Grundbuchamt Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Finanzkontrolle Hochbauamt (2-fach) Tiefbau- und Vermessungsamt Namens des Stadtrates
Der Stadtpr3sident
Der
L.. '-. Christian Boner
Markus Frauenfelder
/
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund