Quartierplan Unteres Böschengut
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 01.GDEf4
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 03.09.2001
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3901_B_QP_Unteres Böschengut_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
IJ
Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom 3. September 2001
Mitgeteilt am _
5.
p. 2001
Quartierplan "Unteres Böschengut" Genehmigung 1.
Der Quartierplan "Unteres Böschengut, umfassend Teile der städtischen Parzellen Nr. 2730,6818 und 6683 am Ende der Lürlibadstrasse, wird gemäss Art. 7 und Art. 27 ff. des städtischen Baugesetzes (BauG) genehmigt.
2.
Ganzen Text zeigen
Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.
3.
Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 BauG erforderlichen Näherbaurechte werden die notwendigen Ausnahmebewilligungen erteilt.
4.
Die Quartierplangenehmigung erfolgt unter Vorbehalt der rechtsgültigen Waldgrenze.
5.
Die Höhen der Vorplätze sind mit dem städtischen Tiefbauamt abzusprechen.
6.
Auf dem öffentlichen Platz an der Lürlibadstrasse ist die Pflanzung eines grösseren Baumes vorgesehen (ist durch die Anstösser zu dulden). Der Platz darf nicht zur Parkierung benützt werden.
7.
Für die Bauten auf Parzelle Nr. 1 ist auf der ausserhalb des Quartierplanes liegenden Stammparzelle Nr. 2730 ein Grenzbaurecht einzutragen. Das Grenzbaurecht soll derart ausformuliert werden, dass eine Weiterführung des Quartierplanes mit seitlich reduzierten Grenzabständen möglich bleibt.
8. Die überbaubaren Flächen sind mit Koordinaten festgehalten; es gelten die Berechnungen des städtischen Vermessungsamtes. 9. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. 10.
Für die Behandlung des Quartierplanes ist eine Gebühr von (interne Verrechnung).
zu bezahlen
11 . Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. 12.
Mitteilung an: - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung - Bearth und Deplazes Architekten, Wiesentalstr. 7, 7000 Chur - Departement 3 - Grundbuchamt - Finanzkontrolle - Tiefbau- und Vermessungsamt - Baup olizei /', - Hochbauamt (2-fach) NAMENS DES STADTR
L
Der Stadtpräsident
t.... /L'-JChristian Boner
Markus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund