Überbauungsplan Hirschenstrasse / Lindenwiesstrasse

Sondernutzungsplan · Gossau (SG)

Dokument

Nummer
1998-8762
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Gossau (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
04.09.1996
Genehmigt
03.02.1998
Publiziert
18.09.1996
In Kraft seit
03.02.1998

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

3. Februar 1998

yhpy

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9200 Gossau

VII 87 Gossau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan Hirschenstrasse/Lindenwiesstrasse Die Prüfung ergibt, dass der Erlass genehmigt werden kann. Die für die nachträgliche Plan­ änderung erforderlichen Unterschriften liegen vor, die letzte ging heute ein. Bezüglich des Er­ schliessungsbereiches entlang des Dorfbaches ist die Genehmigung - entsprechend unserem Schreiben vom 27. Jan. 1998 - mit folgender Auflage zu verbinden: "Der Erschliessungsbereich wird auf Zusehen hin bewilligt. Es dürfen indes keine Parkplätze oder Mauern erstellt werden. " In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T000.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes sig Dr P Flaad

Dr. P. Flaad BIH01628.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

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Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Karl Bubenhofer AG, Quellenhofstr. 11, 9200 Gossau weiter an: Rechtsabteilung Tiefbauamt, Wasserbau und -unterhalt AFU-BU, Herrn C. Künzler Planungsamt I

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