Gestaltungsplan St. Josefen
Sondernutzungsplan · Gaiserwald
Dokument
- Nummer
- 1999-9061
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Gaiserwald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 02.07.1999
- In Kraft seit
- 02.07.1999
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Text
-
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
2. Juli 1999
Gemeinderat Gaiserwald 9030 Abtwil
VII 90 Gaiserwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
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Gestaltungsplan St. Josefen
Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. lin Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26 01 des Gebührentarifs fur die Staatsund Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. l'200.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Le7r des Planungsamtes
G-Gaiserwald Genehmig bdbih 0174 19990702.doc