Überbauungsplan Hofacker Bazenheid
Sondernutzungsplan · Kirchberg (SG)
Dokument
- Nummer
- 2017-7364
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Kirchberg (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 05.04.2016
- Genehmigt
- 21.09.2017
- Publiziert
- 26.04.2016
- In Kraft seit
- 21.09.2017
Karte
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Dateien
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Text
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Festlegungen
6414
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BVo
2.20 m
M 1:500
Überbauungsplan Hofacker Bazenheid
1.90 m
Geltungsbereich
Art. 1 Baubereich Ökonomiegebäude, bestehend
Art. 4 Baubereich Ökonomiegebäude, neu
Art. 5 Ausrichtung und Lage des Dachfirsten
Art. 5 Baubereich Futtersilo
Art. 6 Baubereich Jauchegrube
Art. 7 Baubereich Technik
Art. 8 Vordach
Art. 9 Allgemeine Umgebungsfläche
Art. 11 Hofplatzfläche
Art. 11 6355
Hinweise
Parzellengrenze, neu | aufzuheben
Baute, bestehend Projekt (Stand: 8. Juni 2015)
1.00 m
2 6. APR. 2016 - i 5. MÀI 2016
Anlage, abzubrechen Gewässer, offen
Wilerstrasse
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 3719001 St Gallen
T 071 222 43 43 J F 071 222 26 09
Strittmatter Partner AG
www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
466\408\300\Pläne\UPL_Hofacker_Bazenheid_160331.dwg, Wo-BI-om
Besondere Vorschriften I.
Art. 8 Allgemeines
Baubereich Technik
Zusammen mit der Erstellung des neuen Ökonomiegebäudes ist innerhalb des be
zeichneten Baubereiches eine zweistufige biologische-chemische Abluftreinigungs
Art. 1 Geltungsbereich
anlage für die Schweinehaltung zu erstellen und dauernd zu betreiben.
Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den besonderen Vor
1
schriften und dem Planungsbericht. 2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften
7 weitere Artikel
Art. 9 Vordach
dach erstellt werden.
sind verbindlich. Der Planungsbericht ist erläuternd.
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt die bauliche Erweiterung des bestehenden Schwei
Innerhalb der Bereiche dürfen Vordächer mit derselben Dachneigung wie das Haupt
Art. io
nemastbetriebes im Hofacker zur Erfüllung der ab 2018 neu geltenden Tierschutzbe
Bauten und Anlagen haben sich hinsichtlich Gestaltung, Materialwahl und Farb
Architektonische Gestal
1
tung
gebung gut in das bestehende Gebäudeensemble und das Landschaftsbild einzufü
stimmungen. Insbesondere sichert er die baulichen und gestalterischen Qualitäten
gen. Insgesamt soll eine möglichst einheitliche Erscheinung angestrebt werden.
der Bestandbauten und stellt die gute Einfügung des Erweiterungsbaus in das beste
2
hende Gebäudeensemble sowie in die Landschaft sicher.
gebung dem Erweiterungsbau 2008 anzupassen. Mit der Baueingabe ist ein entspre
Das neue Ökonomiegebäude hat sich im Bezug auf die Materialisierung und Farb
chendes Konzept einzureichen.
II. Art. J
Bebauung Baubereiche allgemein
1
Baubereich Ökonomiege
bäude, bestehend
Umgebung | Umwelt
Art. 11 Umgebungsgestaltung
Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften vor. Sie dürfen mit Bauten voll
ausgenutzt werden. 2 Bauten und Anlagen sind nur innerhalb der bezeichneten Baubereiche gestattet.
Art. 4
III.
1
Die allgemeine Umgebungsfläche ist mit Ausnahme von fussläufigen Zugangswe
gen zu begrünen. Bei der Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu
Davon ausgenommen sind Erschliessungsanlagen sowie Dachvorsprünge und Vordä
verwenden. Die Bepflanzungen dürfen nicht künstlich wirken.
cher nach Art. 32 BauR.
2
Die bezeichnete Hofplatzfläche darf mit einem versiegelten Oberflächenbelag ge
staltet werden. 3 Böschungen sind dem natürlichen Verlauf des Geländes anzupassen und nur in
Erneuerungen, Ersatz- oder Umbauvorhaben haben sich insbesondere an der Dach form und -ausrichtung sowie an der Materialität und Farbgebung am Erweiterungs
nerhalb der Intensivlandwirtschaftszone Tierhaltung zulässig.
bau zu orientieren.
Art. 72 Art. s
Baubereich Ökonomiege
bäude, neu
1 Innerhalb des bezeichneten Baubereiches ist ein Erweiterungsbau mit einer maxi malen Gebäudelänge von 58.00 m, welcher direkt an das bestehende Ökonomiege bäude anschliesst, zugelassen. 2 Das bestehende symmetrische Satteldach der bestehenden Bauten an welche an
gebaut wird, ist mit gleicher Neigung auf den Neubau zu verlängern und hinsichtlich Materialwahl und Farbgebung vom Bestand zu übernehmen. Dabei ist die Ausrich
tung des bestehenden Firstes unverändert beizubehalten, während die Lage zur Wie
derherstellung der Symmetrie gemäss Planeintrag zu verschieben ist.
Art. 6 Baubereich Futtersilo
1
Innerhalb des bezeichneten Baubereichs sind zwei Futtersilos mit einer Gesamt
höhe von maximal 10 m zulässig. 2 Die Silos haben eine gleiche Erscheinung und Farbgebung aufzuweisen. Dabei sind sie farblich auf die umgebenden Gebäudeteile abzustimmen und dürfen nicht glän
zen. Auf der Südseite ist eine standortgerechte Bepflanzung zur optischen Kaschie
rung vorzusehen.
Art. 7 Innerhalb des bezeichneten Baubereiches sind Jauchegruben sowie ein Mistplatz
Baubereich Jauchegrube
1
und Mistplatz
zugelassen. 2 Die Jauchegrube darf mit einer maximalen vertikalen Ausdehnung bis Oberkant Boden Erdgeschoss der angrenzenden Ökonomiegebäude erstellt werden.
Luftreinhaltung
Vor der Abgabe an die Umwelt ist die gesamte Abluft des Mastbereiches (bestehend und neu) mit einer Abluftreinigungsanlage zu reinigen.